Vermieter betritt unangekündigt die WG

Hallo,

ich wohne in einer WG, dort hat jeder Mieter der 4 Wohnungen einen seperaten Mietvertrag. Momentan sind drei Wohnungen vermietet. Jetzt kommt es vor, dass der Vermieter unangekündigt die Gemeinschaftsräume (Küche, Flur, Bad)ohne Vorankündigung betritt, man ist also jedesmal einer Begegnung mit dem Vermieter unweigerlich ausgesetzt, feste Besuchszeiten gibt es nicht.
Der Vermieter sortiert sogar, weil er nur eine schwarze Tonne hat, unseren Müll in unserer Küche und wirft den Müll dann in die entsprechenden Tonnen der Nachbarshäuser. Diese Müllsortiererei stört mich jedesmal wenn ich in die Küche (Gemeinschaftsraum) möchte. Darf er den Müll in unserer Küche, der ein Gemeinschaftsraum ist, sortieren? Darf er die WG weiter betreten, wenn alle Wohnungen vermietet hat? Können wir einfach das Hauptschloss der Mietwohnung austauschen, damit er nicht mehr unangekündigt reinkommt?

Gruß aus Köln.

Hallo!

Darf er die WG
weiter betreten, wenn alle Wohnungen vermietet hat?

Die Mieter haben in ihren gemieteten Räumen das Hausrecht. Der Vermieter hat darin grundsätzlich nichts zu suchen. Wenn ein Vermieter vermietete Räume ohne Genehmigung betritt, begeht es eine Straftat. Ausnahmen gibt es nur bei akuten Notfällen. Müllsortieren ist kein akuter Notfall, aber Überschwemmung oder Feuer wären Notfälle.

Können wir
einfach das Hauptschloss der Mietwohnung austauschen, damit er
nicht mehr unangekündigt reinkommt?

Ja. Ist ohnehin jedem Mieter anzuraten, denn niemand weiß, wer aus früheren Zeiten noch Schlüssel hat. Dem Vermieter steht übrigens kein Schlüssel zu, auch nicht, um mal gelegentlich „nach dem Rechten zu sehen“. Mietern steht es natürlich frei, einem zuverlässigen Vermieter freiwillig einen Wohnungsschlüssel geben.

Gruß
Wolfgang

hi,

ich wohne

FAQ:1129 gelesen?

in einer WG, dort hat jeder Mieter der 4 Wohnungen
einen seperaten Mietvertrag.

klingt mehr nach Verträgen für je ein Zimmer und Gemeinschaftsräume zur Mitbenutzung welche aber nicht angemietet sind.

grüße
lipi

Jeder hat für sein eigenes Zimmer ein Schlüssel und für die Wohnungstür, das Schloss für die Wohnungstür meinte ich nicht für die Zimmer,…im Internet habe ich jetzt öfters gelesen, dass man das Schloss für die Wohnungstür bei Einzelmietverträgen nicht wechseln darf. Micht nervt halt dieses unangekündigte kommen und gehen, ist das rechtlich nicht zu unterbinden? Der Vermieter darf Wohnungen doch nur betreten, wenn Wartungsarbeiten gemacht werden, die macht er aber nicht jedesmal…Müll sortieren ist schließlich keine Wartungsarbeit und den Müll würde ich selber sortieren, wenn er mehrere Mülltonnen hätte.

Hi, das ist aber eine WG in der einzelne Zimmer vermietet und andere Räume, wie Küche, Bad, Flur, evtl. Wohnzimmer, zur allgemeinen Benutzung freigegeben aber nicht mitvermietet wurden. Und zu diesen Räumen hat der VM nunmal uneingeschränktes Zutrittsrecht.
MfG ramses90