Vermieter betritt unbefugt Wohnung, Vorgehen?

Folgenede Situation sei sich vorzustellen:

Ein Vermieter würde 1 mal klingeln. Der Mieter würde jedoch nicht die Tür öffnen, da er keinen Besuch erwarte. Kurz darauf würde der Vermieter mit einem Schlüssel die Wohnung betreten, einen Brief in den Wohnungsflur legen und wieder gehen.

Es fände keine „Gegenüberstellung“ statt.

Was würde der Mieter in so einer Situation tun? Wie könnte er es beim Vermieter ansprechen, dass er wüsste, dass der V. ohne Erlaubnis die Wohnung betreten hätte?

Es wäre eine Schock- und Angstsituation für den Mieter, da dieser zuerst denken würde, jemand wolle einbrechen. Den Brief vom Vermieter würde er erst im Nachhinein im Flur finden.

Nun würde sich der Mieter total hilflos und unsicher fühlen, da er auch nicht wüsste, unter welchen Umständen der Vermieter die Wohnung evtl. schon mal betreten haben könnte oder dies in Zukunft noch machen würde.

Der Mieter würde die Angelegenheit nicht einfach unter den Teppich kehren wollen. Was könnte er also machen? Wie könnte er mit angemessenen Worten ein Schreiben formulieren?

einfach das schloss tauschen und fertig is…!!
(das alte schloss aufheben und gegebenfalls bei auszug wieder
einbauen)

gruß
ad

einfach das schloss tauschen und fertig is…!!
(das alte schloss aufheben und gegebenfalls bei auszug wieder
einbauen)

Normalerweise gebe ich Dir Recht, aber es gibt Fälle, in denen beispielsweise der Sicherungskasten für mehrere Wohnungen in einer Wohnung untergebracht ist und der Vermieter sich deshalb das Behalten eines Schlüssels vorbehält um in die Wohnung zu können, wenn mal eine Sicherung fällt.

Würde sich dann der Mieter nicht schadenersatzpflichtig machen, wenn er das Schloss einfach austauscht?

Das der Vermieter die Wohnung normal nicht betreten dürfen ist klar, aber wie sieht es im von mir geschilderten Fall aus?

Gruß
Tina

Was würde der Mieter in so einer Situation tun?

Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

einfach das schloss tauschen und fertig is…!!
(das alte schloss aufheben und gegebenfalls bei auszug wieder
einbauen)

Normalerweise gebe ich Dir Recht, aber es gibt Fälle, in denen
beispielsweise der Sicherungskasten für mehrere Wohnungen in
einer Wohnung untergebracht ist und der Vermieter sich deshalb
das Behalten eines Schlüssels vorbehält um in die Wohnung zu
können, wenn mal eine Sicherung fällt.

Das habe ich noch nie erlebt. An den Sicherungen sind die Zähler, da könnte ohnehin ein technisch versierter Mieter auf die Idee kommen, seine Leitungen (natürlich angemessen aufgeteilt, damit jeder was davon hat, und es keinem auffällt) schön aufzuteilen.

Würde sich dann der Mieter nicht schadenersatzpflichtig
machen, wenn er das Schloss einfach austauscht?

Wohl kaum, dann darf der Vermieter diese Räume halt nicht als Wohnung (=unverletztlich) vermieten, sondern kann irgendwen für 10 / EUR Monat, alte Fahrräder aufbewahren lassen.

Das der Vermieter die Wohnung normal nicht betreten dürfen ist
klar, aber wie sieht es im von mir geschilderten Fall aus?

In diesem Fall läßt er das besser schleunigst vom Elektriker umbauen.

LG, der Kater

Hallo,

um es ganz klar und vorneweg zu sagen: Der Mieter könnte hieraus wegen Hausfriedensbruchs fristlos kündigen und den Vermieter auf die gesamten entstehenden Umzugskosten einschließlich der Kosten für die fällige Wohnungssuche in Anspruch nehmen.

Falls er das Geschütz nicht auffahren will: Briefe des Vermieters hinterlegen sich nicht von allein in einer Wohnung. Der Vermieter muss also zwangsläufig dringewesen sein, um den Biref dort zu hinterlegen. Der Mieter braucht zu der Zeit gar nicht in seiner Wohnung gewesen zu sein, um zu diesem einzig möglichen Schluss zu kommen, oder?

Vielleicht hilft der Gedanke weiter beim Briefanfang. :smile:

Ansonsten würde ich, wie schon erwähnt, einfach das Schloss austauschen, um mich in Zukunft wieder sicher zu fühlen. Ich stünde auch nicht gerne grade unter der Dusche, während mein Vermieter reinkommt.

Gruß
smalbop

Das habe ich noch nie erlebt. An den Sicherungen sind die
Zähler, da könnte ohnehin ein technisch versierter Mieter auf
die Idee kommen, seine Leitungen (natürlich angemessen
aufgeteilt, damit jeder was davon hat, und es keinem auffällt)
schön aufzuteilen.

Doch gibt es. Bei uns zuhause geht der Strom über den Hauptzählerkasten im Wohnhaus und unsere Wohnung hängt auch an diesem Kosten. Ein Stromzähler für unsere Wohnung hängt bei uns in der Wohnung, so das schummeln auffallen würde.

Würde sich dann der Mieter nicht schadenersatzpflichtig
machen, wenn er das Schloss einfach austauscht?

Wohl kaum, dann darf der Vermieter diese Räume halt nicht als
Wohnung (=unverletztlich) vermieten, sondern kann irgendwen
für 10 / EUR Monat, alte Fahrräder aufbewahren lassen.

Ich kann mir durchaus vorstellen, daß das auf die vertragliche Gestaltung ankommt.

Gruß
Tina

Hi

um es ganz klar und vorneweg zu sagen: Der Mieter könnte
hieraus wegen Hausfriedensbruchs fristlos kündigen

Wie immer geht es im Zweifel um die Beweisbarkeit.

Sind denn Beweise vorhanden?

Falls er das Geschütz nicht auffahren will: Briefe des
Vermieters hinterlegen sich nicht von allein in einer Wohnung.

s. o.

vlg MC

Guten Morgen

um es ganz klar und vorneweg zu sagen: Der Mieter könnte
hieraus wegen Hausfriedensbruchs fristlos kündigen

Wie immer geht es im Zweifel um die Beweisbarkeit.

Richtig.

Sind denn Beweise vorhanden?

Ich nehme an, dass du das Lexie fragst und nicht mich.

Falls er das Geschütz nicht auffahren will: Briefe des
Vermieters hinterlegen sich nicht von allein in einer Wohnung.

s. o.

Falls man das „Geständnis“ des Vermieters haben möchte, muss man halt taktisch geschickt vorgehen und zunächst mal den Eingang des Briefes bestätigen, den der Vermieter „in Abwesenheit des Mieters in der Wohnung hinterlegt hat“, bevor man das Thema wechselt. Wenn er in der anderen Sache dann schriftlich reagiert, ohne der eigentlichen Feststellung zu widersprechen oder sie richtigzustellen, hat er schon mal schlüssig den Vorgang eingestanden.

Außerdem gibt es auf dem Brief nebst Umschlag zunächst mal nur Fingerabdrücke von einem Menschen, nämlich dem Vermieter. Mir fällt keine andere plausible Situation ein, in der das der Fall sein könnte als genau in der geschilderten. (Aber ich gebe zu, dass man nicht zuerst daran denkt, zur Beweissicherung Einweghandschuhe anzuziehen, wenn man in seiner Wohnung auf ein Schriftstück stößt, das da nicht hingehört.)

Gruß
smalbop

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Hallo,

das ist so gar nicht zulässig…
Der Hauptzähler gehört in einem seperaten Raum (sogenannter Hausanschlußraum) damit er unabhängig von Bewohnern jederzeit zugänglich ist.

Bestandsschutz
Unzulässigkeit nur bei Neuanlagen.

Hallo

Guten Morgen

um es ganz klar und vorneweg zu sagen: Der Mieter könnte
hieraus wegen Hausfriedensbruchs fristlos kündigen

Wie immer geht es im Zweifel um die Beweisbarkeit.

Richtig.

Sind denn Beweise vorhanden?

Ich nehme an, dass du das Lexie fragst und nicht mich.

Na ja, in einem fiktiven Fall…

Falls er das Geschütz nicht auffahren will: Briefe des
Vermieters hinterlegen sich nicht von allein in einer Wohnung.

s. o.

Falls man das „Geständnis“ des Vermieters haben möchte, muss
man halt taktisch geschickt vorgehen und zunächst mal den
Eingang des Briefes bestätigen,

gut

den der Vermieter „in
Abwesenheit des Mieters in der Wohnung hinterlegt hat“
,

Auch das besagt gar nichts. Der Brief kann unter der Tür durchgeschoben worden sein. Der Brief wurde dann anschließend womöglich vom M auf die Tisch etc. buchsiert ohne mit der blanken Hand anzufassen, zB weil man gerade eine Zeitung oä in der Hand hatte.

bevor man das Thema wechselt. Wenn er in der anderen Sache
dann schriftlich reagiert, ohne der eigentlichen Feststellung
zu widersprechen oder sie richtigzustellen, hat er schon mal
schlüssig den Vorgang eingestanden.

Hat er nicht, s. o.

Außerdem gibt es auf dem Brief nebst Umschlag zunächst mal nur
Fingerabdrücke von einem Menschen, nämlich dem
Vermieter.

Beweist auch nichts, s. o.
Außerdem kann ein Brief mit anderen zusammen aus dem Briefkasten so entnommen werden, das der spezielle Brief gar nicht vom M angefaßt wurde. Weiterhin können vor einbringen des Briefes auch andere Leute den Umschlag angefaßt haben.

Mir fällt keine andere plausible Situation ein, in
der das der Fall sein könnte als genau in der geschilderten.

Phantasie?

(Aber ich gebe zu, dass man nicht zuerst daran denkt, zur
Beweissicherung Einweghandschuhe anzuziehen, wenn man in
seiner Wohnung auf ein Schriftstück stößt, das da nicht
hingehört.)

Wenn man weiterüberlegt fallen einem vieleicht sogar noch mehr Möglichkeiten ein.

Ein geschickter VM hätte den Brief zB mit Handschuhen angefaßt.

vlg MC

PS: Versabbeln kann der VM sich sicherlich, das würde er vermutlich aber nur einmal im Leben in diesem Zusamenhang geschehen und ein wenig Dummheit bzw. Unwissenheit gehört auch noch dazu.

Hallo

den der Vermieter „in
Abwesenheit des Mieters in der Wohnung hinterlegt hat“
,

Auch das besagt gar nichts. Der Brief kann unter der Tür
durchgeschoben worden sein.

Wenn die Tür das von der Bauart hergibt…

Der Brief wurde dann anschließend
womöglich vom M auf die Tisch etc. buchsiert ohne mit der
blanken Hand anzufassen, zB weil man gerade eine Zeitung oä in
der Hand hatte.

Wieso hätte er das tun sollen?

bevor man das Thema wechselt. Wenn er in der anderen Sache
dann schriftlich reagiert, ohne der eigentlichen Feststellung
zu widersprechen oder sie richtigzustellen, hat er schon mal
schlüssig den Vorgang eingestanden.

Hat er nicht, s. o.

Doch, es kommt halt auf die Formulierung an. „…bitte ich Sie, den Brief doch nächstesmal einfach in meinen Briefkasten zu werfen, statt ihn auf die Kommode im Flur zu legen, wo ich ihn leicht übersehen kann.“

Außerdem gibt es auf dem Brief nebst Umschlag zunächst mal nur
Fingerabdrücke von einem Menschen, nämlich dem
Vermieter.

Beweist auch nichts, s. o.

Doch, weil es der Lebenserfahrung widerspricht, dass ein Mensch Briefe, die er auf offiziellem Wege erhält - sei es an der Haustür, sei es im Briefkasten - zunächst mal nur mit der Pinzette anfasst. Warum sollte er das auch?

Außerdem kann ein Brief mit anderen zusammen aus dem
Briefkasten so entnommen werden, das der spezielle Brief gar
nicht vom M angefaßt wurde. Weiterhin können vor einbringen
des Briefes auch andere Leute den Umschlag angefaßt haben.

Kann, ist aber aus o.g. Gründen beliebig unwahrscheinlich und daher nicht stichhaltig.

Mir fällt keine andere plausible Situation ein, in
der das der Fall sein könnte als genau in der geschilderten.

Phantasie?

Mag sein, dass mir die Phantasie fehlt, mir auszumalen, wieso ein Mensch sich auch bei der Entgegennahme von ordentlich zugestellten Briefen zunächst unbekannter Herkunft so verhalten soll, wie du es dir vorstellst.

(Aber ich gebe zu, dass man nicht zuerst daran denkt, zur
Beweissicherung Einweghandschuhe anzuziehen, wenn man in
seiner Wohnung auf ein Schriftstück stößt, das da nicht
hingehört.)

Wenn man weiterüberlegt fallen einem vieleicht sogar noch mehr
Möglichkeiten ein.

Gewiss, aber die ändern nichts am Sachverhalt.

Ein geschickter VM hätte den Brief zB mit Handschuhen
angefaßt.

Wohl eher nicht, da der Brief sowieso nachweislich von ihm kommt, wenn er ihn unterschrieben hat, oder? :smile:

das ist falsch,auch bei Altanlagen muss die Hauptsicherung seperat installiert sein,notfalls in einem Außenverteilerkasten.Siehe dazu die einschlägigen Technischen Anschlußbedingen der EVU.

Hallo,

auch bei Altanlagen muss die Hauptsicherung
seperat installiert sein,

Die Hauptsicherung ist nicht im Zählerkasten. Dazu gibt es den separaten, verplombten ‚Panzerkasten‘.
Gruß
loderunner