Vermieter betritt unerlaubt unsere terasse

Als ob es nicht schon genug ärger mit dem herren nebenan gibt, da geht dieser noch ein stückchen weiter!

Gestern abend haben wir einen geburtstagskuchen gebacken und zum auskühlen auf unsere terasse gestellt. dort sollte er über nacht stehen bleiben. gerade eben ist mir fast das herz in die hose gerutscht, als ich aus der terassentür schaute und der kuchen weg war!

ich schuhe an und los, den kuchen suchen: da stand er bei der nachbarin (die schwester meines mannes) vor der türe auf dem boden. den kuchen stellten wir um 21:30 h raus, also muss der den nachts entwendet haben.

meine frage nun: darf der vermieter zu jederzeit einfach auf unsere terasse und unsere sachen nehmen wie er grad will oder zählt das schon zu hausfriedensbruch mit drohender anzeige-potenz?

Der vermieter überschreitet ständig seine legalen möglichkeiten und begründet es damit dass es sein eigentum ist.

Ich bin für neutrale antworten sehr dankbar!
Vielen dank im voraus!

lg, Sisslyn

hallo,
der Vermieter darf gar nix. Er muss sich anmelden,wenn er in ihrer Wohnung will,und auch auf die terasse.Außerdem ,wenn er den kuchen mitgenommen hat, das ist diebstahl. Ich würde ihm das mal sagen.

lisa

Hallo,

hier scheint der Schwager der Vermieter zu sein?!
Es sieht dann eher nach einem Familienstreit oder nach einem Scherz unter Familienangehörigen aus.

Meine Empfehlung:
Setzt euch zusammen bei einem Glas Bier oder Wein und lacht über das Ganze. Vertragt euch, die Welt hat genug Probleme !!!

Viel Erfolg und liebe Grüße

Udo

Hallo,

der Vermieter hat die Wohnung und Balkon oder Terrasse, ja per Mietvertrag an Euch Vermietet. Also darf er die Wohnung usw. nicht ohne Euer Wissen betreten. Es sei es ist Gefahr in Verzug ( Feuer oder Überschwemmung ).
Ich würde es dem Vermieter mal per Einschreiben zukommen lassen und gegebenenfalls mit einer Anzeige " drohen ".

Gruß Peter

nein, der fall ist folgender:

Das Gebäude beinhaltet 3 Parteien: uns, die schwester meines mannes und den Vermieter.

Wäre das eine familiensache, wäre es halb so wild :smile:

ok, machen wir.
Vielen Dank!

Schöne Grüße, Siss

MoinMoin!

Natürlich darf der VM das nicht. Er ist zwar der Eigentümer, aber Sie sind der BESITZER der Immobilie. Und Sie haben mehr Rechte, als der Eigentümer.
Ja, Sie können ihn auf Hausfriedesbruch verklagen, müssen ihm aber vorher schriftlich ein Hausverbot erteilen.
Nimmt er ungefragt Dinge von Ihnen, ist das ganz klar Diebstahl.
Nur… Was wird das für ein Wohverhältnis in Zukunft?
ICH würde ausziehen!
Gruß
MK

Er hat auf Ihrer Terrasse nichts zu suchen. Die gehört zu Ihrer Wohnung, steht ja bestimmt auch in Ihrem Mietvertrag. Sie können ihn wegen Hausfriedensbruch verklagen. Jedoch müssten Sie das auch beweisen können. Entweder Sie haben einen unabhängigen Zeugen oder es gelingt Ihnen, ein Bild zu machen, wenn der Herr auf Ihrer Terrasse steht.

Herta Bassauer

Vielen Dank für die Antwort.
Es ist nur etwas schwer den ganzen Tag auf der Lauer zu liegen um ein Foto zu machen, wenn man, im Gegensatz zu unserem Vermieter, arbeiten gehen muss und auch sonst sein Leben lebt und nicht anderen nachschleicht.

Wir werden uns bei der ortlichen Polizeistelle informieren.
Grüße, Siss