Vermieter betrügt bei NK-Abrechnung!?DER HAMMER!

Hallo ihr Lieben.
Sind in einem Jahr (2012) intern in unserem Haus umgezogen (2 Personen). Zuerst in eine 65 m² Whg (Januar-Oktober)dann, aufgrund Schwangerschaft ins EG (82m²) haben jetzt eine Horror-Nebenkostenabrechnung erhalten!
89,15€ für die kleine Wohnung, UND 329,37€(!!!) für die Neue Wohnung, in der vorher eine Familie mit 4 Kindern gewohnt hat!(Für Oktober-aktuell)
Im letzten Jahr sind mehrere Mieter ein-und ausgezogen, eine Wohnung steht leer, viele Mieter haben ihre Mieten am Ende nicht mehr bezahlt!
Haben das Gefühl und sind uns schon zu 99% sicher, dass unser Vermieter dieKosten der ausgezogenen Mieter nun auf uns in der aktuellen Hausgemeinschaft (17 Personen und 8 Wohnungen) abwälzt. DARF ER DAS SO!?
Kann mir jemand Klauseln nennen in denen ausdrücklich steht dass es sich hier um Betrug handelt?? Sind gerade dabei mit der Hausgemeinschaft ein Schreiben aufzusetzen…

Help…

Und… Danke im voraus!

Hallo Frau Pfirsich,

erstellt Ihr Vermieter die NK-Abrechnung in etwa selbst, dann ist da was faul.
Falls Ihr Vermieter das Haus selbst mit benutzt ist alles oberfaul.

Wenn ja, dann klären Sie den mal auf, dass es dafür Firmen gibt, die das betriebswirtschaftlich und absolut korrekt abwickeln.

Es schein so zu sein, dass der die Kosten durch den Leerstand mit auf Sie umlegt.
Die hat absolut nur er zu tragen - er macht das ja auch beim Finanzamt als Verlust bzw. Werbungskosten geltend.

Entweder übergibt er alles einer Fachfirma, oder Sie gehen damit zum Rechtsanwalt.

Einen Mietverein nur dann, wenn die einen RA haben.
BG
hardy

Hallo,
der Vorwurf des Betruges durch den Vermieter solltest Du erst einmal zurücknehmen. Die Nebenkosten-Nachzahlungen erscheinen mir nicht zu hoch. Bundesweit sind die Nebenkosten in den letzten Jahren drastig gestiegen. Dies liegt zum einen an den hohen Energiekosten und zum anderen an den gestiegenen Gemeindeabgaben. Laß Dir vom Vermieter die Unterlagen zeigen wenn Du der Meinung bist, dass er zuviel berechnet hat. Die monatliche umlagen-Vorauszahlung ist ja nur eine Schätzung der Nebenkosten. Dadurch ergibt sich fast immer eine Nachzahlung oder auch seltener eine Rückzahlung am Jahresende.

Gruß
Udo

Hallo,

mit solchen Äußerungen, dass es sich um Betrug handelt sollten Sie vorsichtig sein und irgendwelche Klauseln, die das belegen gibt es nicht. Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung anzweifeln, dann können Sie vom Vermieter eine Erklärung verlangen, die belegt, dass er nur das abrechnet, was Sie auch verbraucht haben.

MfG P. Kunze

Hallo Frau „Pfirsich“

der Betriebskostenabrechnung muss die Berechnungsbasis beigefügt sein, aus der hervor geht, wer mit wieviel Personen und wie lange in der Abrechnungsperiode gewohnt hat, z.B.
Müller, 2 Person, vom 1.1. bis 31.5., 5 Monate;
Leerstand Wohnung 1.Etage mitte, 1 Person vom 1.4.-31.5., 2 Monate;
Leerstand Wohnung 2.Tage rechts, eine Person vom 1.8.-30.9.;
Hinweis dazu, Kinder sind volle Personen.

Nach solch einer Berechnung ist es erst dem Mieter möglich nachzuvollziehen, wer wann im Haus gewohnt hat und mit wieviel Personen.

Fehlt ein solcher Hinweis, ist per Bote mit Zeuge oder per Einschreiben/Rückschein, schriftlich der Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, dass eine Nachvollziehbarkeit der Berechnungsgrundlagen z.B. bei der Berechnung nach Personen, nicht möglich ist und daher die gesamte Betriebskostenabrechnung nicht akzeptiert wird.
Selbst nach diesem Vorgang kann es ratsam sein, vom Vermieter Einsichtnahme in alle Rechnungen zu verlangen (dies muss er gewähren), die in der Betriebskostenabrechnung enthalten sind. Eine Kopie kann der Vermieter kostenpflichtig machen, oder man macht per Handy eine Kopie von jeder Rechnung.
Anschließend alle Rechnungen/Rechnungskopieen auf Datum, Rechnungsbetrag, Relevanz und Übereinstimmung mit der Betriebskostenabrechnung prüfen. Weiter sind im Internet an vielen Stellen Hinweis zu Betriebskosten enthalten, was berechnet werden darf und was nicht, bitte mal dazu eine WEB-Suchmaschine nutzen (Google, Chrom, Firefox, etc.) Das bringt schon viele Informationen, die sehr nützlich sind.

Jedoch klare und unstrittige Berechnungen der Betriebskosten, z.B. Grundsteuer, Versicherungen, sind in der Regel binnen 4 Wochen nach Erhalt dem Vermieter zu überweisen (die unstrittigen natürlich nicht.).

Beste Grüße
Kocki

Hallo Frau Pfirsich,

wie sich das mit Ihrer Nebenkostenabrechnug verhält,
dazu reichen Ihre kurzen Ausführungen nicht, um das richtig zu bewerten.
Allerdings darf der Vermieter die Nebenkosten für leer stehende Wohnungen nicht auf die anderen Mieter umlegen,sondern muss diese Kosten selber tragen und zwar so, als sei die Leerwohnung mit einer Person belegt.
Bevor Sie hier also von Betrug reden, sollten Sie diesen Sachverhalt erst einmal genau überprüfen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen

lisa

Hallo Frau Pfirsich,

sorry für die verspätete Antwort!
Falls nicht schon alles geklärt ist:
Zuerst sollte man die Unterlagen der Nebenkosteabrechnung beim Vermieter einsehen. Er ist verpflichtet das zuzulassen. Dann ggf. schriftlich Widerspruch einlegen.

Gruß

Mary