Vermieter betrügt bei NK-Abrechnung!?DER HAMMER!

Hallo ihr Lieben.
Sind in einem Jahr (2012) intern in unserem Haus umgezogen (2 Personen). Zuerst in eine 65 m² Whg (Januar-Oktober)dann, aufgrund Schwangerschaft ins EG (82m²) haben jetzt eine Horror-Nebenkostenabrechnung erhalten!
89,15€ für die kleine Wohnung, UND 329,37€(!!!) für die Neue Wohnung, in der vorher eine Familie mit 4 Kindern gewohnt hat!(Für Oktober-aktuell)
Im letzten Jahr sind mehrere Mieter ein-und ausgezogen, eine Wohnung steht leer, viele Mieter haben ihre Mieten am Ende nicht mehr bezahlt!
Haben das Gefühl und sind uns schon zu 99% sicher, dass unser Vermieter dieKosten der ausgezogenen Mieter nun auf uns in der aktuellen Hausgemeinschaft (17 Personen und 8 Wohnungen) abwälzt. DARF ER DAS SO!?
Kann mir jemand Klauseln nennen in denen ausdrücklich steht dass es sich hier um Betrug handelt?? Sind gerade dabei mit der Hausgemeinschaft ein Schreiben aufzusetzen…

Help…

Und… Danke im voraus!

Betrug ist ein Strafdelikt. Jemanden unberechtigt eines Strafdeliktes zu bezichtigen kann den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen.
Abgesehen davon wird dein Post so und so gelöscht, weil es gegen FAQ:1129 verstößt.

vnA

Haben das Gefühl und sind uns schon zu 99% sicher, dass unser
Vermieter dieKosten der ausgezogenen Mieter nun auf uns in der
aktuellen Hausgemeinschaft (17 Personen und 8 Wohnungen)
abwälzt. DARF ER DAS SO!?

Welche Kosten tatsächlich angefallen sind, ergibt sich aus den Abrechnungsbelegen, in die man einsehen kann. Wie sie verteilt wurden, ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung.

Bevor man nach Betrug schreit, sollte man tatsächlich nochmal mit klarem Verstand über die Sachlage nachdenken:

Nachzahlung 329,37 für die große Wohnung
anteiliger Zeitraum Oktober-jetzt

Der anteilige Nutzungszeitraum fällt also vollständig in die Heizmonate (Okt-Nov-Dez)
Da der Mieter die Heizkosten fürs gesamte Jahr auf 12 Monate verteilt vorauszahlen darf, fehlen also 3 Monate Vorauszahlungsanteil für die Heizkosten
Alleine dieser Umstand dürfte zumindest den größten Teil der Nachzahlung schon erklären

wurde bei Einzug eine Zwischenablesung (Heizungs-/Wasser-Zähler) gemacht?
Wenn der Mieter dies nicht verlangt hatte bzw. die Ablesung laut Mietvertrag auch nicht vorgesehen war, dann durfte der Jahresverbrauch der „großen“ Wohnung völlig rechtens nur nach Zeitanteil zwischen Nutzer 1 und 2 aufgeteilt werden.
Bei den Heizkosten geschieht dies übrigens über die Gradtagszahlentabelle
http://www.bfw-gohl.de/?Informationen:GTZ-Tabelle