was passiert eigentlich wenn man einem Vermieter einen Lastschrifteinzug mit dem Beginn des Mietverhältnisses unterschrieben hat, dieser aber Monat für Monat immer nur die Nebenkosten und nicht die eigentliche Miete abbucht??? Kann man sich da irgendwann auf eine dicke Nachforderung einstellen oder verfallen diese Mietansprüche irgendwann???
Mieten gehören zum Dauerschuldverhältnis und sind eine Bringeschuld. Wenn der Vermieter die Einziehung der Forderungen aus dem Mietverhältnis mittels Teilnahme am Lastschriftverfahren mit dem Mieter vereinbart, befreit dies nicht von der Vertragserfüllung (vgl. § 535 Abs. 2 BGB). Der Mieter wäre also grundsätzlich unverzüglich verpflichtet, dem Vermieter mitzuteilen, dass keine oder nur teilweise Enziehung erfolgt, den dem Mieter obligt die Prüfungpflicht der ordnungsgemäßen Leistung der Vertragsverpflichtungen. Handelt der Mieter vorsätzlich, verstößt er auch gegen Treu und Glaube. Neben § 543 Abs. 2 Ziffer 3 BGB (Mietschulden) könnte der Vermieter auch gemäß § 543 Abs 1 BGB fristlos kündigen.
Herzliche Grüße, Fatha99
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da bin ich nicht so ganz mit einverstanden. Da würde sich so mancher VM wohl freuen, dass er einen einfachen Weg gefunden hat, unliebsame Mieter los zu werden: einfach zwei Monate nicht abbuchen und wegen Nichtzahlung kündigen, wenn keiner was sagt.
Durch die Einzugsermächtigung erfüllt der Mieter seinen Teil des Vertrages. Und es ist auch nicht einsehbar, dass es dem Mieter angelastet werden soll, wenn er nicht bemerkt, dass der Vermieter nicht bemerkt, dass er nicht abgebucht hat…
Ratsam ist es allerdings allemal, nachzufragen. Wer freut sich schon, wenn plötzlich die Miete für mehrere Monate auf einmal abgebucht wird.