Vermieter dringt unerlaubt in Wohnung ein und macht Fotos!

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen!
Also, Person A (weiblich) und ihr Vermieter (männlich) leben auf demselben Grundstück!
Ihre beiden Häuser werden lediglich von einen kleinen Hof getrennt!
Zur Vorgeschichte: In der Vergangenheit hat der Vermieter der Person A gegenüber anzugliche Bermerkungen gemacht.
In der Abwesenheit des Vermieters hatte dessen Frau Schwierigkeiten mit ihren Computer und bat Person A ihr zu helfen!
Nachdem Person A es geschafft hatte den Rechner wieder zum laufen zu bringen, fiel den beiden Frauen auf dem Desktop ein Bilder Ordner auf, der den Namen der Person A trug!
Daraufhin öffnete die Ehefrau im Beisein von Person A den Order und sie fanden zahlreiche Bilder von der Wohnung von Person A!
Selbst Kleiderschränke, Schubladen und das Kinderzimmer wurden abgelichtet!
Es bestand weder eine Notfallsituation oder ähnliches, was das Eindringen rechtfertigen könnte. Unabhängig davon hat der Vermieter Person A am selben Tag angetroffen, an dem die Bilder entstanden sind und hätte was agen können, falls er mal in die Wohnung musste oder gar sie anrufen!
Er muss abgewartet haben, bis person A ihre Wohnung verlassen hat, um dann uneralubt einzudringen!

Meine Fragen wären:

  • Darf der Vermieter einen Schlüssel der vermieteten Wohnung haben?

  • Wenn ja, unter welchen Umständen darf er unerlaubt diese betretten?

  • Darf er Bilder oder Videoaufnahmen machen?

  • Verstößt das nicht, neben Hausfriedenbruch, gegen die Privatsphäre oder ähnliches?

  • Für was alles kann man den Vermieter anzeigen?

  • Steht Person A irgendeine Entschädigung/Schmerzensgeld zu? ( Person A leidet seitdem unter Angstzuständen!)

Vielen Dank im Vorraus!

  • Darf der Vermieter einen Schlüssel der vermieteten Wohnung
    haben?

nur mit Zustimmung des Mieters, warum die Mieter ab nie für 20€ sich ein eingens schloss einbauen lassen ist mir immer unverständlich, denn kein Vermieter kann garantieren dass vom Vormieter noch nachgemachte Schlüssel umher wandern.

  • Wenn ja, unter welchen Umständen darf er unerlaubt diese
    betretten?

Nach Vereinbahrung oder bei Gefahr im Verzug kann die Wohnung betreten werden

  • Darf er Bilder oder Videoaufnahmen machen?

Nur nach Absprache

  • Verstößt das nicht, neben Hausfriedenbruch, gegen die
    Privatsphäre oder ähnliches?

JA

  • Für was alles kann man den Vermieter anzeigen?

hausvirdensbreuch, evtl Belästigung

  • Steht Person A irgendeine Entschädigung/Schmerzensgeld zu? (
    Person A leidet seitdem unter Angstzuständen!)

nachweisbar, welcher Schaden ist denn entstanden ?

Vielen dank für die Antwort!
Da die Wohnung ein Neubau ist, waren neue Schlösser/Schlüssel nicht nötig!
Person A wüste noch nicht mal, dass noch ein weiterer Schlüssel existiert und das der Vermieter diesen behalten hat.
Es bestand weder eine Absprache, noch gab es eine Erlaubnis in die Wohnung zugehen! ganz abgesehen von Bildaufnahmen!

Also materieller Schaden ist nicht entstanden! nur psychischer!

Also materieller Schaden ist nicht entstanden! nur
psychischer!

Es gibt Urteile, die sprechen einem Mieter nach einem Hausfriedensbruch durch den Vermieter Schadenersatzz für das komplette Programm zu, weil die Fortsetzung des Mietverhältnisses durch das Verschulden des Vermieters für den Mieter unzumutbar geworden sei:

  1. Kündigung ohne feste Fristen
  2. Kosten für Suche nach neuer Wohnung
  3. Umzugskosten
  4. Renovierungskosten

s.

Vielen dank für die Antwort!
Da die Wohnung ein Neubau ist, waren neue Schlösser/Schlüssel
nicht nötig!

Ach ja und die Handwerker sind alles durchs Fenster geklettert (nicht immer gibt es extra Zylinder für den Bau) und der Vermieter hat garantiert keinen Schlüssel?

Du musst diesen Fehler nicht verteidigen, den machen Viel und einige wundern sich dann wenn was passiert.

Hallo!

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen!

Der Vermieter hat in einer vermieteten Wohnung außer in Notfällen und nach Vereinbarung im Beisein des Mieters nichts zu suchen. Um ähnliche Vorfälle zukünftig zu vermeiden, baue einen neuen Schließzylinder in die Wohnungstür ein, was auch ohne solches Erlebnis grundsätzlich erste Tat bei Einzug sein sollte. Der Vermieter erhält natürlich keinen Schlüssel. Das machst du sofort. Den alten Schließzylinder bewahrst du auf und setzt ihn bei Auszug wieder ein.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

  • Darf der Vermieter einen Schlüssel der vermieteten Wohnung
    haben?

Nein, darf er nicht. Das, was sich dieser Vermieter erlaubt hat, ist ganz klar Hausfriedensbruch.

  • Wenn ja, unter welchen Umständen darf er unerlaubt diese
    betretten?

Um Gefahren abzuwenden. Also z.B. bei einem Brand, Wasserrohrbruch oder wenn aus der Wohnung plötzlich massenhaft kleine Tierchen krabbeln, wenn Hund oder Katze in der Wohnung gar keine Ruhe mehr geben und man eben befürchten muss, dass da etwas nicht stimmt.

  • Darf er Bilder oder Videoaufnahmen machen?

Nein.

  • Für was alles kann man den Vermieter anzeigen?

Ich würde ihn umgehend wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

  • Steht Person A irgendeine Entschädigung/Schmerzensgeld zu? (
    Person A leidet seitdem unter Angstzuständen!)

Ob es da eine Entschädigung gibt, klärt das Gericht. Sobald Person A eine neue Wohnung gefunden hat, würde ich die jetzige Wohnung fristlos kündigen. Da das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist, und sich der Vermieter strafbar gemacht hat, sollte das kein Problem darstellen.

Schöne Grüße

Petra

Befremdlich, wie leichtsinnig machen Mieter bei Schlüsselübergabe glauben, sicher in den angemieteten vier Wänden zu sein ohne nur einen Moment darüber nachzudenken, wie viele Kopien davon von Vormietern, Handwerkern, Bekannten, Hausmeistern oder dem Vermieter selbst angefertigt sein könnten.

Wenn man hierüber hinreichend Sicherheit erwartet, verbaut man in 2 Minuten einen selbst angeschafften neuen Zylinder und übergibt die Wohnung wieder mit dem vorhanden :open_mouth:

Im Übrigen kann man schlecht einen gesetzwidrigen Eingriff in seine Privatsphäre vortragen, wenn man da selbst auch keinerlei Skrupel hat: Worin unterscheidet sich ein Blick in einen fremden Dateiordner wohl von einem deinem Kleiderschrankinhalt?

G imager

Im Übrigen kann man schlecht einen gesetzwidrigen Eingriff in
seine Privatsphäre vortragen, wenn man da selbst auch
keinerlei Skrupel hat: Worin unterscheidet sich ein Blick in
einen fremden Dateiordner wohl von einem deinem
Kleiderschrankinhalt?

Die Frage meinst Du wirklich ernst? Wenn die Ehefrau des Vermieters den Dateiordner im Beisein des Mieters öffnet, so dass dieser Einblick erhält, ist das für Dich das selbe, wie wenn der Vermieter mit einem Nachschlüssel unbefugt die Wohnung betritt und Fotos vom höchstpersönlichen Lebensbereich des Mieters macht?

Das unbefugte Betreten des Vermieters stellt mindestens den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (StGB § 123) dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Welche Straftat oder welcher gesetzwidrige Eingriff in die Privatsphäre liegt denn vor, wenn man Einblick in Fotos nimmt, die einem von einem Dritten zugänglich gemacht werden?

Schon klar. Ist natürlich das gleiche und somit wiegt sich das 1:1 auf…

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Lesen hilft: Von einer unterstellten „Gleichwertigkeit 1:1“ ist hier überhaupt nicht die Rede. Ebenso vermutetst du allenfalls, dass der VM ohne Erlaubnis und damit widerrechtlich die Wohnung betrat, da du ein anderslautendes stillschweigendes Einverständnis oder gar eine gemeinsame Absprache über ein Betretungsrecht einfach mal aussschliessen möchtest.

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Ebenso vermutetst du
allenfalls, dass der VM ohne Erlaubnis und damit
widerrechtlich die Wohnung betrat, da du ein anderslautendes
stillschweigendes Einverständnis oder gar eine gemeinsame
Absprache über ein Betretungsrecht einfach mal aussschliessen
möchtest.

Und welche plausiblen Gründe fallen dir dazu ein?

Gruß, Fo

Ebenso vermutetst du
allenfalls, dass der VM ohne Erlaubnis und damit
widerrechtlich die Wohnung betrat, da du ein anderslautendes
stillschweigendes Einverständnis oder gar eine gemeinsame
Absprache über ein Betretungsrecht einfach mal aussschliessen
möchtest.

Und welche plausiblen Gründe fallen dir dazu ein?

Blumen gießen, Katze füttern, Dachfenster bei nahender Gewitterfront schließen oder Zugang zum Haupstromkasten zu erhalten.

Was natürlich einen neugierierigen Blick in den Wäscheschrank ausschliesst, aber eben mit Auswechseln des Zylinders zielführender zu unterbinden wäre als gleich die Strafrechtskeule Hausfriedensbruch auszupacken, zumal die den unstrittig unhaltbaren Zustand gerade nicht beseitigt :smile:

G imager

Was ist an dem Wort ‚unerlaubt‘ so schwer zu verstehen?
Was ist an der Aussage „Vermieter dringt unerlaubt in Wohnung ein“ so schwer zu verstehen???

Und mir den Tip geben „Lesen hilft“. Ist Dir das nicht langsam unangenehm?

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