Ich hoffe mir kann hier jemand helfen!
Also, Person A (weiblich) und ihr Vermieter (männlich) leben auf demselben Grundstück!
Ihre beiden Häuser werden lediglich von einen kleinen Hof getrennt!
Zur Vorgeschichte: In der Vergangenheit hat der Vermieter der Person A gegenüber anzugliche Bermerkungen gemacht.
In der Abwesenheit des Vermieters hatte dessen Frau Schwierigkeiten mit ihren Computer und bat Person A ihr zu helfen!
Nachdem Person A es geschafft hatte den Rechner wieder zum laufen zu bringen, fiel den beiden Frauen auf dem Desktop ein Bilder Ordner auf, der den Namen der Person A trug!
Daraufhin öffnete die Ehefrau im Beisein von Person A den Order und sie fanden zahlreiche Bilder von der Wohnung von Person A!
Selbst Kleiderschränke, Schubladen und das Kinderzimmer wurden abgelichtet!
Es bestand weder eine Notfallsituation oder ähnliches, was das Eindringen rechtfertigen könnte. Unabhängig davon hat der Vermieter Person A am selben Tag angetroffen, an dem die Bilder entstanden sind und hätte was agen können, falls er mal in die Wohnung musste oder gar sie anrufen!
Er muss abgewartet haben, bis person A ihre Wohnung verlassen hat, um dann uneralubt einzudringen!
Meine Fragen wären:
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Darf der Vermieter einen Schlüssel der vermieteten Wohnung haben?
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Wenn ja, unter welchen Umständen darf er unerlaubt diese betretten?
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Darf er Bilder oder Videoaufnahmen machen?
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Verstößt das nicht, neben Hausfriedenbruch, gegen die Privatsphäre oder ähnliches?
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Für was alles kann man den Vermieter anzeigen?
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Steht Person A irgendeine Entschädigung/Schmerzensgeld zu? ( Person A leidet seitdem unter Angstzuständen!)
Vielen Dank im Vorraus!