Hi!
Darf ein Vermieter das Eigentum des Mieters „wegschmeißen“? Natürlich nicht, auch bei mietrückstand! Wie geht man mit so jemandem um?
Hi,
eine Lösung wäre, den Mietrückstand zu bezahlen und ggfs. im Gang oder im Gemeinschaftskeller befindliches Eigentum aufzuräumen.
bye
Rolf
Hallo,
Hi!
Darf ein Vermieter das Eigentum des Mieters „wegschmeißen“?
Natürlich nicht, auch bei mietrückstand! Wie geht man mit so
jemandem um?
Wo befindet sich denn das Eigentum?
In der Wohnung?
Gruß:
Manni
Unter Umständen: Ja
Wenn du deine Frage mit ein paar weiteren Details ausschmücken würdest, in der Art: das Zeug liegt da und da und kam dahin …, der Mieter hat das Zeug …, der Vermieter hat sein Vermieterpfandrecht …, es gab eine Berliner Räumung …,
vnA
Ganz klare Antwort: Kommt drauf an, nämlich auf die Umstände…