Beispiel: Ein Vermieter zahlt freiwillig die Jahresstromnachzahlung eines Mieters. Er bezeichnet dies als Privatdarlehen, schriftlich festgehalten wird nichts, auch nicht die Rückzahlung. Der Vermieter bittet den Mieter mündlich um Rückzahlungen in Betrag X Euro monatlich. Der Mieter besiegelt die Zahlung per Handschlag. zeugen gibt es keine. Den darauffolgenden Monat zahlt der Mieter einmal an den Vermieter Betrag X Euro. In den darauf folgenden Monaten vergisst der Mieter die Zahlungen und wird erst nach 3 Monaten vom Vermieter schriftlich angemahnt. Dieser Verlangt nun allerdings die Komplette Restsumme innerhalb von einer Woche. Er gibt auch an das Vertrauensverhältnis sei nun nicht mehr gegeben und im wiederholungsfall von Zahlungsausfällen würde er die fristlose Kündigung dem Mieter aussprechen.
Verhält sich der Vermieter in diesem Beispiel korrekt? Hat diese Situation überhaupt etwas mit dem vermieteten Wohnraum zu tun? Welche Rechte hat der Mieter?