Vermieter droht mit Kündigung wegen nichtzahlung von "privatem" Darlehen

Beispiel: Ein Vermieter zahlt freiwillig die Jahresstromnachzahlung eines Mieters. Er bezeichnet dies als Privatdarlehen, schriftlich festgehalten wird nichts, auch nicht die Rückzahlung. Der Vermieter bittet den Mieter mündlich um Rückzahlungen in Betrag X Euro monatlich. Der Mieter besiegelt die Zahlung per Handschlag. zeugen gibt es keine. Den darauffolgenden Monat zahlt der Mieter einmal an den Vermieter Betrag X Euro. In den darauf folgenden Monaten vergisst der Mieter die Zahlungen und wird erst nach 3 Monaten vom Vermieter schriftlich angemahnt. Dieser Verlangt nun allerdings die Komplette Restsumme innerhalb von einer Woche. Er gibt auch an das Vertrauensverhältnis sei nun nicht mehr gegeben und im wiederholungsfall von Zahlungsausfällen würde er die fristlose Kündigung dem Mieter aussprechen.

Verhält sich der Vermieter in diesem Beispiel korrekt? Hat diese Situation überhaupt etwas mit dem vermieteten Wohnraum zu tun? Welche Rechte hat der Mieter?

Hallo Herr Dreistein,

die Frage ist umfänglich nur von jemanden zu beantworten, der sich in Rechtsfragen (Privatrecht und Mietrecht) auskennt.

Allerdings, meiner Meinung nach (als Laie) genießt der Mieter in Deutschland umfassenden Kündigungsschutz. In diesem Fall müssen die Themen „Geld geliehen/vorgeschossen“ und „Mietvertrag“ nach meiner persönlichen Überzeugung getrennt betrachtet werden. 

Ich bin aber auch der Meinung, dass der Mieter dem Vermieter das geliehene Geld auf jeden Fall zurückzahlen muss, so wie jeder der sich bei einem anderen Geld leiht, das Geld zurückgeben sollte.

Herzliche Grüße,
Michael Schreiber

Moin!
Wenn man sich Geld leiht, egal warum auch immer, ist man -moralisch- dazu verpflichtet, das GELD AUCH PÜNKTLICH KORREKT ZURÜCKZUZAHLEN. Alles andere ist schoflig!

Aber wenn es weder Papier noch Zeugen gibt, hat der Verleiher ein Problem, das vor Gericht einzuklagen.

Eine Kündigung deswegen halte ich fuer unmöglich, wenn der MIETER z.B. behauptet, nie Geld oder geldwertiges erhalten zu haben…

Gruß
MK

(sent from my Smartphone from USA)

 ZEUGEN GIBT

… zahlt „freiwillig“ die Stromnachzahlung… klingt ein bisserl schwammig. Wie war das genau?Wenn die Energie  über einen gemeinsamen Zähler läift bleibt dem Vermieter gar nix anderes übrig als die Rechnung zu zahlen wenn er nicht will daß dem ganzen Haus der Strom abgedreht wird,. Dann ist das für mich auch ein Teil der Miete und damit nicht unbedingt ein privates Darlehen. Wenn das dann drei Monatsmieten im Rückstand ist verstejhe ich schon daß der Vermieter mit Kündigung droht und von Vertrauensverlust spricht. Ich würd da auch schauen daß ich nicht jedes Jahr dann auf Stromrechnungen sitzenbleib …

Hallo Albert Dreistein,

wird der Strom über einen gemeinsamen Stromzähler ermittelt?

Oder hast du einen eigenen Stromzähler der deiner Wohnung zugeordnet ist, wenn ja warum wurde der Strom beim Versorger nicht auf deinen Namen angemeldet?

Zum Thema Rückzahlung, eine Vereinbarung ist eine Vereinbarung die sollte man dann doch einhalten, da erübrigt sich die Frage ob der Vermieter sich korrekt verhält.

Gruß

BHS-Huber

Wieder mal die Frage nicht verstanden! (owt)
nur Unsinn…

schreib doch einfach: keine Ahnung
das würde uns das lange lesen ersparen.

vnA

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Du weißt also, dass der VM das Geld nicht überwiesen, sondern dem Mieter bar in die Hand gedrückt hat.
Gut. Hab ich so nicht aus dem UP lesen können.

vnA

fristlose Kündigung mit 2 Monaten Rückstand
normale Kündigung bei Rückstand ohne bestimmte Höhe.

vnA

Pech für den Vermieter,ohne schriftliches nix beweisbar und außerdem auch nichts mit dem Mietvertrag zu tun.Ein Darlehen ist ein eigener Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.

Wenn der Vermieter den Fehlbetrag an den Energieversorger überwiesen hat, liegt der Nachweis vor.

vnA

Was für ein Nachweis ??

Der Vermieter erhält Miete vom Mieter und wenn er aus dieser Zahlungssumme dem Stromanbieter Geld überweist,ist das ein ganz normaler Zahlungsvorgang im Rahmen der
Geschäftstätigkeit eines Vermieters.

Ein Beweis für einen Darlehensvertrag ist das jedenfalls nicht.

Was für ein Nachweis ??

Ein Nachweis dafür, dass vom Vermieter an den Mieter Geld geflossen ist.

Der Vermieter erhält Miete vom Mieter und wenn er aus dieser
Zahlungssumme dem Stromanbieter Geld überweist,ist das ein
ganz normaler Zahlungsvorgang im Rahmen der
Geschäftstätigkeit eines Vermieters.

Du hast aber schon gesehen, dass es hier um eine ’ Jahresstromnachzahlung eines Mieters’ ging? Ich habe noch nie gehört, dass das ‚ganz normal‘ vom Vermieter übernommen wird.

Ein Beweis für einen Darlehensvertrag ist das jedenfalls
nicht.

Ja nee, is klar.

Hallo Albert Dreistein,

meist hat der Mieter für Strom einen separaten Vertrag mit einem Energieversorger…das scheint hier offenbar also nicht der Fall zu sein.

Der Vermieter tritt idR ohnehin in Vorkasse was die Nachzahlungen der Betriebskkostenabrechnung angeht und holt sich das Geld anschliessend vom Mieter wieder.

Wenn der Vermieter dem Mieter bis zur endgültigen Zahlung einen Aufschub gewährt, dann wäre das quasi ein zinsloses Darlehen bzw eine Stundung.

Falls sich die Situation doch anders darstellt, bitte mehr hypothetische Details.

Dennoch, auch mündlich abgeschlossene Verträge sind einzuhalten.
Wie das jetzt in Verbindung mit seiner Wohnung stehen könnte, kann man hier lesen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…

Viele Grüße
*Mau*

Hallo,

meist hat der Mieter für Strom einen separaten Vertrag mit
einem Energieversorger…das scheint hier offenbar also nicht
der Fall zu sein.

Woraus liest Du das?

Der Vermieter tritt idR ohnehin in Vorkasse was die
Nachzahlungen der Betriebskkostenabrechnung angeht und holt
sich das Geld anschliessend vom Mieter wieder.

Was auch sonst, wenn es sich so verhält, wie Du oben vermutest? Immerhin hat dann ja der Vermieter den Vertrag mit dem Versorger - wer soll denn da sonst diesem gegenüber zahlungspflichtig sein?

Wenn der Vermieter dem Mieter bis zur endgültigen Zahlung
einen Aufschub gewährt, dann wäre das quasi ein zinsloses
Darlehen bzw eine Stundung.

Warum genau sollte das zinslos sein?
Gruß
Testare_

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Auch Hallo,

meist hat der Mieter für Strom einen separaten Vertrag mit
einem Energieversorger…das scheint hier offenbar also nicht
der Fall zu sein.

Woraus liest Du das?

Aus der schwammigen Formulierung…für mich scheint das eben so.

Der Vermieter tritt idR ohnehin in Vorkasse was die
Nachzahlungen der Betriebskkostenabrechnung angeht und holt
sich das Geld anschliessend vom Mieter wieder.

Was auch sonst, wenn es sich so verhält, wie Du oben
vermutest? Immerhin hat dann ja der Vermieter den Vertrag mit
dem Versorger - wer soll denn da sonst diesem gegenüber
zahlungspflichtig sein?

Also hast Du da doch gar nichts auszusetzen…dem UP ist das aber vielleicht nicht klar.
Wenn es sich angenommen anders verhalten sollte, dann müssen eben noch mehr Details her.

Wenn der Vermieter dem Mieter bis zur endgültigen Zahlung
einen Aufschub gewährt, dann wäre das quasi ein zinsloses
Darlehen bzw eine Stundung.

Warum genau sollte das zinslos sein?

Ehrlich? Keine Ahnung wo das „zinslos“ herkam, da war vielleicht der Wunsch Vater oder Mutter des Gedanken. Gut, dass Du aufpasst.

Viele Grüße
*Mau*

meist hat der Mieter für Strom einen separaten Vertrag mit
einem Energieversorger…das scheint hier offenbar also nicht
der Fall zu sein.

Woraus liest Du das?

Aus der schwammigen Formulierung…für mich scheint das eben
so.

Bevor eine Wohnung einfriert oder abfackelt ist die Übernahme der Strom- und /oder Gasrechnung für den Vermieter eine Alternative, da er im Schadensfall vermutlich auf der Schadenssumme sitzenbleiben wird.

vnA