Mieter (M) musste wegen eines Wasserschadens des Nachbarn zwei Geschosse drüber einen Sachverständigen in seinen Flur lassen, damit er die Wandfeuchte misst. M war abwesend und hat telefonisch Vermieter (V) verboten, den Flur zu betreten (V belästigt M regelmäig), nur der Sachverständige dürfte in den Flur.
V ließ sich dennoch nicht nehmen seinen Kopf rein zu stecken.
Ergebnis:
Die Wände waren nachgewiesen alle knochentrocken.
Der Geruch der Wohnung (55 qm mit offener Küche, 3 mal am Tag mind 5 Minuten komplett quer gelüftet, obwohl beide M berufstätig) schien ihm aber zu muffig und er befürchtet nun, M könnte Schimmel erzeugen. Daher droht er mit einer Wohnungsbesichtigung und Schadensansprüchen an M falls bei Auszug Schimmel da sei.
Hat V irgendein Recht?
Ja, das hatte ich auch bereits gelesen. Mich interessiert nun, ob der Grund des Vermieters auch Grund genug ist, die Wohnung zu betreten.
Auszug ist in der Planung, nur gibt es bei uns keine Wohnungen momentan.
Ich dackel mal zum Mieterverein.
Ja, tu das. Briefe des Mietervereins befrieden das Mieter-Vermieter-Verhältnis ungemein.
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Sie klingen nach Vermieter. Anders kann ich mir nicht erklären, wieso man es für eine schlechte Idee hält, mich über meine Rechte von einem Anwalt aufklären zu lassen. Wer glaubt, Mietervereine schreiben immer sofort Briefe, sollte sich hier mit Ratschlägen zurück halten, da anscheinend wenig Sachkenntnis vorhanden ist.
Zum Beispiel auch in Ihrem 1. Punkt: „Mietvertrag lesen“: Ein Großteil der Mietverträge enthalten ungültige Klauseln, so auch unserer, und nicht zu knapp.
Punkt 2: Es gibt keinen konkreten Schadensfall.
Zudem ist sicherlich keine Beruhigung des Mieter-Verhältnisses mehr möglich und wird daher auch nicht angestrebt. Vielmehr streben wir eine sachliche Einigung auf rechtlich tragbarem Grund vor.
Danke für nichts.
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Sie klingen nach Vermieter. Anders kann ich mir nicht
erklären, wieso man es für eine schlechte Idee hält, mich über
meine Rechte von einem Anwalt aufklären zu lassen. Wer glaubt,
Mietervereine schreiben immer sofort Briefe, sollte sich hier
mit Ratschlägen zurück halten, da anscheinend wenig
Sachkenntnis vorhanden ist.
wer glaubt dass bei den mietervereinen immer leute bzw. anwälte
sitzen, die was von ihrem job verstehen, bei dem ist anscheinend
wenig sachkenntnis vorhanden…
(ein wirklich guter anwalt bleibt unabh. und vertritt beide
seiten der medaille - aber wenn man nicht soo gut ist…)
Zum Beispiel auch in Ihrem 1. Punkt: „Mietvertrag lesen“: Ein
Großteil der Mietverträge enthalten ungültige Klauseln, so
auch unserer, und nicht zu knapp.
wer behauptet dass die klauseln ungültig sind??
erstmal ist alles gültig was im MV steht und auch bewußt unterschrieben wurd…
…vielleicht wird was ungültig vor gericht erklärt, vielleicht
zudem wird oben beschrieben dass wenig wohnraum sonst. vorhanden:
man sollte vielleicht mal überlegen warum??
warum man wohnraum zur verfügung stellen soll, wenn schon bei
so banalen vorkommnissen solcherlei streit entsteht???
ich würde jedem raten seine kohle auf dem kapitalmarkt anzulegen,
anstatt im wohnungsmarkt - vielleicht mit ein paar prozent weniger
zinsen, aber mit 100%
weniger stress
gruß
ad
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Ich wette jetzt mal, dass bei dem nächsten Vermieter und der nächsten Wohnung die Differenzen jetzt schon vorprogrammiert sind … bei diesem Charme und liebreizendem Wesen.
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Auszug ist in der Planung
Hallo,
kurz vor Auszug muss der Vermieter erst recht in die Wohnung.
Schliesslich will er den ordnungsgemaessen gut erhaltenen und gepflegten Zustand sehen. Oder anmahnen. Damit er anschliessend mit neuen Mietinteressenten noch haeufiger durchgehen kann.
So gesehen sollte das Bad nicht nur alle 3 Jahre geputzt werden, und Moos auf dem Balkon kommt auch nicht gut.
Gruss Helmut
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Wer lesen kann ist wie immer im Vorteil. Das mit dem Bad, war eine rhethorische Übertreibung, keine Realitätsbeschreibung. Und dass wir unsere Wohnung beim Auszug in Stand setzen, ist selbstverständlich, aber eben erst dann.
Ja, das hatte ich auch bereits gelesen. Mich interessiert nun,
ob der Grund des Vermieters auch Grund genug ist, die Wohnung
zu betreten.
Wenn Du den Link durchgelesen hättest, hättest Du herausgefunden, daß der VM auch ohne Grund seine Wohnung besichtigen darf, um festzustellen, ob sie vertragsgemäß behandelt wird.
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