Vermieter = Eigentümer

Liebe Experten,

eben bei Focus online gelesen:

„Das Gesetz erkennt nur denjenigen als Vermieter an, der im Grundbuch steht. Er kann dem Mieter also erst kündigen, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.“

(Quelle: http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/fo…)

Habe ich da was nicht mitbekommen? Wurde das Trennungsprinzip des BGB irgendwann zwischen März und Mai diesen Jahres aufgehoben (in dieser Zeit habe ich mich nicht so ums Recht gekümmert)? Können jetzt wirklich nur noch Eigentümer gültige Mietverträge abschließen und diese hernach kündigen?

Levay

Halte ich für Blödsinn, da der Mietvertrag ja sonst unwirksam sein müsste, wenn der Vermieter nicht Eigentümner ist, was bekannter Maßen ja selbst vor der Reform nicht der Fall war.

Schätze, das gilt nur für § 566 BGB.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

der Link bezieht sich auf die Frage der Eigenbedarfskündigung. Das halte ich zumindest in diesem Fall für logisch.

Gruß

S.J.

eben bei Focus online gelesen:

„Das Gesetz erkennt nur denjenigen als Vermieter an, der im
Grundbuch steht. Er kann dem Mieter also erst kündigen, wenn
er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.“

(Quelle:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/fo…)

Habe ich da was nicht mitbekommen? Wurde das Trennungsprinzip
des BGB irgendwann zwischen März und Mai diesen Jahres
aufgehoben (in dieser Zeit habe ich mich nicht so ums Recht
gekümmert)? Können jetzt wirklich nur noch Eigentümer gültige
Mietverträge abschließen und diese hernach kündigen?

Levay

Aaaaah!

Da hat Levay nicht im Zusammenhang gedacht!

Danke für den Hinweis, hätte ich natürlich selbst drauf kommen müssen. Würde mir jetzt einen Stern abziehen, wenn ich könnte.

Levay