Ein Mieter mietet eine Wohnung mit Garten. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung hat der Garten eine hohe Hecke, die als Sichtschutz zur Strasse dient.
Darf der Vermieter die Hecke ungefragt entfernen?
Stellt das einen Grund zur Mietminderung dar?
Grundsätzlich kann der Mieter hier keinen Anspruch auf Mietminderung geltend machen. Es gibt z. B. eine Entscheidung des AG Gronau, wonach das Fällen von Bäumen durch den Vermieter keinen Minderungsgrund darstellt (Az.: 3 C 288/90).
Fraglich ist allerdings, ob der Vermieter den Garten überhaupt betreten darf. Was ist zur Gartenpflege im Mietvertrag ausgeführt? Obliegt die Gartenpflege dem Vermieter oder den Mietern? Wer hat die Hecke gepflanzt? Befindet sich die Hecke auf dem mitvermieteten Garten oder in einem anderen Teil des Objekts?