Vermieter entfernt Hecke/Sichtschutz

Ein Mieter mietet eine Wohnung mit Garten. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung hat der Garten eine hohe Hecke, die als Sichtschutz zur Strasse dient.

Darf der Vermieter die Hecke ungefragt entfernen?
Stellt das einen Grund zur Mietminderung dar?

Zusaetzlich, was waere wenn der Vermieter neben der Hecke auch den Zaun entfernt, so dass der Garten zur Strasse hin voellig offen ist?

Grundsätzlich kann der Mieter hier keinen Anspruch auf Mietminderung geltend machen. Es gibt z. B. eine Entscheidung des AG Gronau, wonach das Fällen von Bäumen durch den Vermieter keinen Minderungsgrund darstellt (Az.: 3 C 288/90).

Fraglich ist allerdings, ob der Vermieter den Garten ĂĽberhaupt betreten darf. Was ist zur Gartenpflege im Mietvertrag ausgefĂĽhrt? Obliegt die Gartenpflege dem Vermieter oder den Mietern? Wer hat die Hecke gepflanzt? Befindet sich die Hecke auf dem mitvermieteten Garten oder in einem anderen Teil des Objekts?