Vermieter entfernt Hecke, wer zahlt Entsorgung ?

Hallo. Vermieter hat die Gartenhecke, die den Garten von der Straße trennt, entfernt und einen (unansehnlichen Metall-) Zaun gesetzt, da die Hecke sehr groß und teilweise abgestorben war. Das Schneiden der Hecke war gem. Mietvertrag Aufgabe des Mieters. Aber wer muss die Entsorgung der Hecke zahlen? Zählt das auch zur Gartenpflege?

Hi,

wenn im Mietvertrag unter den Nebenkosten der Posten Gartenpflege aufgeführt ist fällt dies wohl darunter. Da der Mieter die Gartenpflege übernehmen soll, könnte es sein, dass dieser Posten eben nicht auftaucht. Dann wäre das auch nicht umlegbar.

Mir persönlich stellt sich jetzt aber die Frage ob das überhaupt Gartenpflege ist oder ob es sich um eine Modernisierung handelt, die auf gar keinen Fall umlegbar ist.

MFG

Mir persönlich stellt sich jetzt aber die Frage ob das
überhaupt Gartenpflege ist oder ob es sich um eine
Modernisierung handelt, die auf gar keinen Fall umlegbar ist.

Hi, wenn´s Modernisierung wäre, wäre die sehr wohl umlegbar.
Instandhaltung ist nicht umlegbar.
MfG ramses90

MFG