Hi,
Und wie ist Deine Aussage, daß grundsätzlich
Schadensersatzpflicht besteht - außer in Ausnahmenfällen, die
Du aber nicht aufzählst - dann zu verstehen?
genau so. Es besteht grundsätzlich Schadenersatzpflicht, wenn jemand das Eigentum eines anderen widerrechtlich beschädigt oder zerstört.
Wenn Du in meine Vika schaust, wirst Du sehen, daß ich aus
Österreich bin und ich finde die Unterschiede in der
Rechtsauffassung immer wieder interessant, also würde mich
eine Antwort was Du nu gemeint hast, wirklich interessieren.
Da wird es keine großen Unterschiede geben, auch Österreich wird das Eigentum seiner Bürger schützen.
Ich habe es mir zum Grundsatz gemacht (den ich natürlich auch nicht immer streng einhalte) Faktenfragen auch so zu beantworten und wenn ich die Antwort nur ahne lieber ruhig zu bleiben.
Vor allem finde ich es wenig hilfreich, fehlende Fakten in die Frage hinein zu interpretieren und zu diesen Interpretationen dann auch noch ein Meinungsposting zu verfassen.
Zur konkreten Frage: Im Titel suggeriert der Verfasser noch, daß der Vermieter das Rad entsorgt hätte, in der Frage sagt er dann es sei unbekannt ob Vermieter oder ehemalige Mitmieter verantwortlich seien. Eine gute Stunde später ist aus dieser Ungewissheit plötzlich die Aussage geworden, einer der ehemaligen Mitmieter hätte das Rad entsorgt.
Wir wissen auch nichts darüber, ob man bei dem Rad von Sperrmüll ausgehen konnte (oder ob es evtl. nagelneu war), ob es in einem Gemeinschaftsraum oder einem verschließbaren Raum stand und was unternommen wurde um den Eigentümer zu ermitteln.
Wir müssen also bei der Antwort von den mitgeteilten Fakten ausgehen: ein Rad stand in einer Garage und ist nun verschwunden. Der Eigentümer wollte sein Eigentum nicht aufgeben. Angeblich sei das Rad als Sperrmüll entsorgt worden, von wem ist unbekannt.
Also kann die Antwort nur lauten: grundsätzlich macht man sich mit der Zerstörung/Entfernung fremden Eigentums schadenersatzpflichtig und sie ist nicht „rechtens“, Anspruchsgegner ist der, der das Rad entfernt hat. Wenn derjenige ermittelt ist, hat er die Möglichkeit sein Verhalten zu erklären und die Schadenersatzpflicht zurückzuweisen. Aber bevor man nicht den Verursacher kennt, ist jede weitere Frage sinnlos - vor allem ist nicht der Vermieter grundsätzlich haftbar.
Die Frage, ob ein Vermieter angeblich oder offensichtlich herrenlose Gegenstände entsorgen darf, wurde hier doch gar nicht gestellt. Sie ist auch nicht pauschal zu beantworten.
Wenn es sich z.B. um ein offensichtlich gutes Rad handelt das verschlossen in einem Faradraum zurückgelassen wurde, darf ein VM das sicher nicht ohne weiteres entfernen. Bei einem Fahrradwrack in einer vermüllten Ecke sieht das schon wieder anders aus.
Wer Lust auf Spekulationen hat kann sie gerne anstellen, dann sollte man sie aber auch benennen. Mir ist das zu mühsam, wer schlecht fragt erhält entsprechend unbefriedigende Antworten.
Gruß Stefan