Vermieter entsorgt Gegenstand aus ehem. Mietwohnun

Guten Tag,

der Auszug aus der Mietwohnung war letztes Jahr im September, dabei wurde das Fahrrad in der Garage vergessen mitzunehmen. Den Winter über stand das Fahrrad also unbemerkt in der Garage. Nun im Frühjahr wollte der ehemalige Mieter der Wohnung das Fahrrad holen und erfuhr dann von den anderen Mietern des MF-Hauses, dass das Fahrrad beim letzten Sperrmüll entsorgt wurde. Ob dies von den Mietern oder vom Vermieter veranlasst wurde, wurde nicht beantwortet.
Der ehemalige Mieter hat keinerlei Erinnerung oder Aufforderung, weder mündlich noch schriftlich erhalten, das Fahrrad abzuholen.
Ist diese Vorgehensweise das Fahrrad einfach eigenmächtig zu entsorgen rechtens?

Hi

Der ehemalige Mieter hat keinerlei Erinnerung oder
Aufforderung, weder mündlich noch schriftlich erhalten, das
Fahrrad abzuholen.

War denn ersichtlich wem das Fahrrad gehört?
Wenn nein, dann werden vermutlich die aktuellen Mieter an Schreiben bekommen haben, daß sie Gegenstände, die ihnen gehören entfernen oder kennzeichnen, weil alles was nach einer Weile immer noch rumsteht entrümpelt wird.

Ist diese Vorgehensweise das Fahrrad einfach eigenmächtig zu
entsorgen rechtens?

Als ich noch in einer Hausverwaltung arbeitetw, mußten in einer Liegenschaft alle paar Jahre die Gegenstände entrümpelt werden, die Mieter „vergessen haben.“
Freut den Eigentümer natürlich sehr, weil er diese Kosten selber tragen muß.

Gruß
Edith

Der Vermieter wusste nicht wem das Fahrrad gehört. Die Mieter wussten es allerdings alle.
Es ist zwar nicht genau geklärt, aber laut den Angaben der Mieter wurde das Fahrrad auch nicht vom Vermieter entsorgt, sondern von irgendeinem der Mieter. Allerdings ist der Mieter der die Entsorgung veranlasst hat natürlich nicht zu ermitteln.

Hi,

Ist diese Vorgehensweise das Fahrrad einfach eigenmächtig zu
entsorgen rechtens?

nein und der, der es getan hat ist grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet (grundsätzlich deshalb, weil es Gründe und Umstände geben kann, die die Schadenersatzpflicht reduzieren oder aufheben).
Zuerst muß aber mal geklärt werden, wer überhaupt verantwortlich ist, der VM ja offensichtlich nicht.

Gruß Stefan

Hallo

wenn man über ein halbes Jahr „vergisst“, dass noch ein Fahrrad in der ehemaligen Garage steht…und ggf. darauf vertraut, dass irgendein ehemaliger freundlicher Nachbar einen irgendwann mal darauf hinweist…
kann man eigentlich nicht verlangen.

Gruß

Hi

Ist diese Vorgehensweise das Fahrrad einfach eigenmächtig zu
entsorgen rechtens?

nein und der, der es getan hat ist grundsätzlich zu
Schadenersatz verpflichtet

Grundsätzliche Frage dazu: Das heißt also, daß ein Vermieter „Gerümpel“ auf seinem Grund dulden muß und es nicht entsorgen darf, wenn sich kein Eigentümer meldet, weil er sonst schadensersatzpflichtig wird, wenn der Eigentümer sich nach vielen Monaten doch noch daran erinnert, daß er was „vergessen“ hat?

Gruß
Edith

Hi,

Grundsätzliche Frage dazu: Das heißt also, daß ein Vermieter
„Gerümpel“ auf seinem Grund dulden muß und es nicht entsorgen
darf, wenn sich kein Eigentümer meldet, weil er sonst
schadensersatzpflichtig wird, wenn der Eigentümer sich nach
vielen Monaten doch noch daran erinnert, daß er was
„vergessen“ hat?

nein, das heißt es nicht.

Gruß Stefan

Hi

Grundsätzliche Frage dazu: Das heißt also, daß ein Vermieter
„Gerümpel“ auf seinem Grund dulden muß und es nicht entsorgen
darf, wenn sich kein Eigentümer meldet, weil er sonst
schadensersatzpflichtig wird, wenn der Eigentümer sich nach
vielen Monaten doch noch daran erinnert, daß er was
„vergessen“ hat?

nein, das heißt es nicht.

Und wie ist Deine Aussage, daß grundsätzlich Schadensersatzpflicht besteht - außer in Ausnahmenfällen, die Du aber nicht aufzählst - dann zu verstehen?

Wenn Du in meine Vika schaust, wirst Du sehen, daß ich aus Österreich bin und ich finde die Unterschiede in der Rechtsauffassung immer wieder interessant, also würde mich eine Antwort was Du nu gemeint hast, wirklich interessieren.

Gruß
Edith

Hi,

Und wie ist Deine Aussage, daß grundsätzlich
Schadensersatzpflicht besteht - außer in Ausnahmenfällen, die
Du aber nicht aufzählst - dann zu verstehen?

genau so. Es besteht grundsätzlich Schadenersatzpflicht, wenn jemand das Eigentum eines anderen widerrechtlich beschädigt oder zerstört.

Wenn Du in meine Vika schaust, wirst Du sehen, daß ich aus
Österreich bin und ich finde die Unterschiede in der
Rechtsauffassung immer wieder interessant, also würde mich
eine Antwort was Du nu gemeint hast, wirklich interessieren.

Da wird es keine großen Unterschiede geben, auch Österreich wird das Eigentum seiner Bürger schützen.

Ich habe es mir zum Grundsatz gemacht (den ich natürlich auch nicht immer streng einhalte) Faktenfragen auch so zu beantworten und wenn ich die Antwort nur ahne lieber ruhig zu bleiben.
Vor allem finde ich es wenig hilfreich, fehlende Fakten in die Frage hinein zu interpretieren und zu diesen Interpretationen dann auch noch ein Meinungsposting zu verfassen.

Zur konkreten Frage: Im Titel suggeriert der Verfasser noch, daß der Vermieter das Rad entsorgt hätte, in der Frage sagt er dann es sei unbekannt ob Vermieter oder ehemalige Mitmieter verantwortlich seien. Eine gute Stunde später ist aus dieser Ungewissheit plötzlich die Aussage geworden, einer der ehemaligen Mitmieter hätte das Rad entsorgt.
Wir wissen auch nichts darüber, ob man bei dem Rad von Sperrmüll ausgehen konnte (oder ob es evtl. nagelneu war), ob es in einem Gemeinschaftsraum oder einem verschließbaren Raum stand und was unternommen wurde um den Eigentümer zu ermitteln.

Wir müssen also bei der Antwort von den mitgeteilten Fakten ausgehen: ein Rad stand in einer Garage und ist nun verschwunden. Der Eigentümer wollte sein Eigentum nicht aufgeben. Angeblich sei das Rad als Sperrmüll entsorgt worden, von wem ist unbekannt.

Also kann die Antwort nur lauten: grundsätzlich macht man sich mit der Zerstörung/Entfernung fremden Eigentums schadenersatzpflichtig und sie ist nicht „rechtens“, Anspruchsgegner ist der, der das Rad entfernt hat. Wenn derjenige ermittelt ist, hat er die Möglichkeit sein Verhalten zu erklären und die Schadenersatzpflicht zurückzuweisen. Aber bevor man nicht den Verursacher kennt, ist jede weitere Frage sinnlos - vor allem ist nicht der Vermieter grundsätzlich haftbar.

Die Frage, ob ein Vermieter angeblich oder offensichtlich herrenlose Gegenstände entsorgen darf, wurde hier doch gar nicht gestellt. Sie ist auch nicht pauschal zu beantworten.
Wenn es sich z.B. um ein offensichtlich gutes Rad handelt das verschlossen in einem Faradraum zurückgelassen wurde, darf ein VM das sicher nicht ohne weiteres entfernen. Bei einem Fahrradwrack in einer vermüllten Ecke sieht das schon wieder anders aus.

Wer Lust auf Spekulationen hat kann sie gerne anstellen, dann sollte man sie aber auch benennen. Mir ist das zu mühsam, wer schlecht fragt erhält entsprechend unbefriedigende Antworten.

Gruß Stefan

Die Frage die sich zuerst stellt:

Ist Verjährung eingetreten ?

1/2 Jahr nach Mietende… das war es dann

Josef

Hi!

genau so. Es besteht grundsätzlich Schadenersatzpflicht, wenn
jemand das Eigentum eines anderen widerrechtlich beschädigt
oder zerstört.

Und Du sagst es hier ganz genau: widerrechtlich - und das ist aber hier die Frage, die geklärt werden muß.

Vor allem finde ich es wenig hilfreich, fehlende Fakten in die
Frage hinein zu interpretieren und zu diesen Interpretationen
dann auch noch ein Meinungsposting zu verfassen.

Was wurde hineininterpretiert?
Die Fakten:

  • 1 „vergessenes“ Fahrrad
  • Vermieter hat nix gemacht
  • Irgendein Mieter, hat ein Fahrrad, dass in seiner Garage stand, entsorgt/weggegeben/usw.

Also kann die Antwort nur lauten: grundsätzlich macht man sich
mit der Zerstörung/Entfernung fremden Eigentums
schadenersatzpflichtig und sie ist nicht „rechtens“,

Deine Auslegung ist ziemlich interessant: Also darf irgendjemand lecke Atommülltonnen/stinkende Socken/einen LKW/such-Dir-irgendwas_aus in meine Wohnung stellen, ich darf sie aber nicht weggeben bzw. dafür sorgen, dass sie entfernt werden, da sie mir nicht gehören - und falls ich sie auch nur schief ansehe, mache ich mich schadenersatzfplichtig???

Wenn es sich z.B. um ein offensichtlich gutes Rad handelt das
verschlossen in einem Faradraum zurückgelassen wurde, darf ein
VM das sicher nicht ohne weiteres entfernen.

Ohne weiteres nicht, aber grundsätzlich dürfte er es.

Grundsätzlich müßte eigentlich noch geklärt werden: Wie kam der ehemalige Mieter eigentlich in diese (für ihn bereits) fremde Garage?

Wer Lust auf Spekulationen hat kann sie gerne anstellen, dann
sollte man sie aber auch benennen. Mir ist das zu mühsam, wer
schlecht fragt erhält entsprechend unbefriedigende Antworten.

Und wer schlecht Antwortet bekommt unbefriedigende Fragen …

Grüße,
Tomh

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Hi,

Und Du sagst es hier ganz genau: widerrechtlich - und
das ist aber hier die Frage, die geklärt werden muß.

Warum wiederholst Du, was ich bereits gesagt habe?

Was wurde hineininterpretiert?

Wenn Dir das Lesen wirklich so schwer fällt, stelle ich in meiner Mittagspause ausnahmsweise die zu dieser Frage angestellten Interpretationen zusammen:

Wenn nein, dann werden vermutlich die aktuellen Mieter an Schreiben bekommen haben, daß sie Gegenstände, die ihnen gehören entfernen oder kennzeichnen, weil alles was nach einer Weile immer noch rumsteht entrümpelt wird.

Als ich noch in einer Hausverwaltung arbeitetw, mußten in einer Liegenschaft alle paar Jahre die Gegenstände entrümpelt werden, die Mieter „vergessen haben.“
Freut den Eigentümer natürlich sehr, weil er diese Kosten selber tragen muß.

Im übrigen war meine Aussage nicht auf diese Frage beschränkt.

Die Fakten:

  • 1 „vergessenes“ Fahrrad

Warum Anführungszeichen? Gibt es Anlaß an der Darstellung zu zweifeln?

  • Vermieter hat nix gemacht
  • Irgendein Mieter, hat ein Fahrrad, dass in seiner
    Garage stand, entsorgt/weggegeben/usw.

Woher hast Du denn die von mir fett markierte Information? Ich kann sie nirgendwo finden (schönes Beispiel für meine Klagen bezüglich Interpretationen).

Also kann die Antwort nur lauten: grundsätzlich macht man sich
mit der Zerstörung/Entfernung fremden Eigentums
schadenersatzpflichtig und sie ist nicht „rechtens“,

Deine Auslegung ist ziemlich interessant: Also darf
irgendjemand lecke Atommülltonnen/stinkende Socken/einen
LKW/such-Dir-irgendwas_aus in meine Wohnung stellen, ich darf
sie aber nicht weggeben bzw. dafür sorgen, dass sie entfernt
werden, da sie mir nicht gehören - und falls ich sie auch nur
schief ansehe, mache ich mich schadenersatzfplichtig???

Verstehst Du eigentlich, was Du liest? Mein ganzes Posting hatte nur den Zweck genau dieser Interpretation (die littlePanda mir schon in der ersten Antwort entgegengehalten hat) zu widersprechen.
Ich stelle fest: Du antwortest nicht auf das Geschriebene sondern auf Deine Interpretation deselben.

Wenn es sich z.B. um ein offensichtlich gutes Rad handelt das
verschlossen in einem Faradraum zurückgelassen wurde, darf ein
VM das sicher nicht ohne weiteres entfernen.

Ohne weiteres nicht, aber grundsätzlich dürfte er es.

Jetzt wird es wirklich interessant: woraus ergibt sich denn, daß er es grundsätzlich (d.h. nur in Ausnahmen nicht) darf?

Grundsätzlich müßte eigentlich noch geklärt werden: Wie kam
der ehemalige Mieter eigentlich in diese (für ihn bereits)
fremde Garage?

Und was genau würde das zur Beantwortung der Frage beitragen? Ich sehe den Zusammenhang nicht so wirklich…

Und wer schlecht Antwortet bekommt unbefriedigende Fragen …

Naja, vielleicht solltest Du nicht nur lesen, sondern auch verstehen lernen…

Gruß Stefan

Hi!

Warum wiederholst Du, was ich bereits gesagt habe?

Weil Du Dich selber widersprichst.

  • 1 „vergessenes“ Fahrrad

Warum Anführungszeichen? Gibt es Anlaß an der Darstellung zu
zweifeln?

Zweifel gibt es in jeder Aussage - aber dass ich ein Fahrrad ein halbes Jahr lang „vergesse“ klingt eher nach einem „ich lasse es mal da stehen, bis ich Lust und Laune habe, es ev. mal abzuholen“.

  • Irgendein Mieter, hat ein Fahrrad, dass in seiner
    Garage stand, entsorgt/weggegeben/usw.

Woher hast Du denn die von mir fett markierte Information? Ich
kann sie nirgendwo finden (schönes Beispiel für meine Klagen
bezüglich Interpretationen).

Eine reine Schlußfolgerung: Überschrift „Vermieter entsorgt Gegenstand aus ehem. Mietwohnung“, also ist hier zu entnehmen, dass die Garage mitvermietet wurde und nun einem anderen Mieter weitervermietet wurde.

Verstehst Du eigentlich, was Du liest? Mein ganzes Posting
hatte nur den Zweck genau dieser Interpretation (die
littlePanda mir schon in der ersten Antwort entgegengehalten
hat) zu widersprechen.
Ich stelle fest: Du antwortest nicht auf das Geschriebene
sondern auf Deine Interpretation deselben.

Was für eine Interpretation??? Du kommst mit dem „Entfernen fremden Eigentums“, ich stelle nur ein Fallbeispiel entgegen, da sich das „fremde Eigentum“ in fremden Räumen befindet, wo es nix zu suchen hat.

Ohne weiteres nicht, aber grundsätzlich dürfte er es.

Jetzt wird es wirklich interessant: woraus ergibt sich denn,
daß er es grundsätzlich (d.h. nur in Ausnahmen nicht) darf?

Ich habe mich lediglich Deiner Argumentation bedient: Ja und Nein.

Und was genau würde das zur Beantwortung der Frage beitragen?
Ich sehe den Zusammenhang nicht so wirklich…

Glaub mir, auf diese Antwort habe ich ge- und nichts anderes erwartet.

Naja, vielleicht solltest Du nicht nur lesen, sondern auch
verstehen lernen…

Das Goosi-Syndrom: Wir kommen aus der Sackgasse nimmer raus, dann fangen wir halt zum Herumflegeln an.

Wie sagte schon Dr. Dirnberger: „Es kommt drauf an …“

Grüße,
Tomh

Und aus …

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Hi,

bevor Du hier jemanden von der Seite anpisst, solltest Du Dich erst einmal schlau machen, was bestimmte Begriffe bedeuten. Offensichtlich ist Dir u.a. nicht klar, was mit „grundsätzlich“ gemeint ist.

Und daß Du Schwierigkeiten hast Informationen aus verschiedenen Postings zusammenzuführen und richtig zu bewerten, zeigst Du u.a. hier sehr eindrucksvoll:

  • Irgendein Mieter, hat ein Fahrrad, dass in seiner
    Garage stand, entsorgt/weggegeben/usw.

Woher hast Du denn die von mir fett markierte Information? Ich
kann sie nirgendwo finden (schönes Beispiel für meine Klagen
bezüglich Interpretationen).

Eine reine Schlußfolgerung: Überschrift „Vermieter entsorgt
Gegenstand aus ehem. Mietwohnung“, also ist hier zu entnehmen,
dass die Garage mitvermietet wurde und nun einem anderen
Mieter weitervermietet wurde.

Auf diesem Niveau ist mir eine „Diskussion“ zu blöde und meine Zeit zu schade. Lerne erstmal lesen…

Gruß Stefan