Hallo, wie sieht es rechtlich in folgendem Fall aus: Mieter hat ein Ladenlokal gekündigt und geräumt. Dieser Mieter wohnt auch in dem Haus, in dem sich das Ladenlokal befindet. auf dem Grundstück hat der Mieterkurzfristig einige Dinge stehen, die z. T. auf den Sperrmüll sollen. Der Vermieter sagt zum Nachmieter am Tag der Übergabe ohne Beisein des bisherigen Mieters, dass dies Sperrmüll sei und mitgenommen weren könne. Der bisherige Mieter und Besitzer des „Sperrmülls“ bittet daraufhin den Nachmieter um Rückgabe der Dinge, die aber trotz Zusage nicht geschieht. Kann der bisherige Mieter nun den Vermieter verantwortlich machen, da dieser quasi das Eigentum des bisherigen Mieters Driten zum Mitnehmen angeboten hat? Den Nachmieter trifft wohl weniger eine Schuld, da er sich sicher auf die Aussage des Vermieters verlassen hat.
Hallo!
Wer müsste sich den ein mögliches Missverständnis bei dem „Sperrmüllhaufen“ zurechnen lassen ?
Offensichtlich war doch aus dem Sammelsurium erkennbar, das sind Sachen ohne Wert, das ist Sperrmüll. Wird ja selbst so ausgesagt, nur ein Teil hatte noch Wert.
Nur wer lagert den „Wertsachen“ auf einem Haufen, der nach Sperrmüll und zurückgelassenem Hausrat aussieht ?
Doch sicher nicht der Vermieter, außer Mieter hätte vorher Bescheid gesagt „Lieber Vermieter, ich habe da noch Sache, die ich noch nicht mitnehmen konnte. Ich hole die aber noch ab“.
Zur Übergabe ist man i.d.R. anwesend.
MfG
duck313
hallo.
Offensichtlich war doch aus dem Sammelsurium erkennbar, das
sind Sachen ohne Wert, das ist Sperrmüll. Wird ja selbst so
ausgesagt, nur ein Teil hatte noch Wert.
selbst wenn es sperrmüll wäre, wäre es noch lange kein allgemeingut.
Doch sicher nicht der Vermieter, außer Mieter hätte vorher
Bescheid gesagt „Lieber Vermieter, ich habe da noch Sache,
die ich noch nicht mitnehmen konnte. Ich hole die aber noch
ab“.
was wer wann wo warum liegen läßt, sagt doch aber überhaupt nichts über die eigentumsverhältnisse aus.
paragraphen hab ich leider nicht parat, aber einfach „pech gehabt, vormieter“ läßt sich m.e. nicht sagen.
gruß
michael
Dem Vermieter wurde bei der Übergabe mitgeteilt, dass dort noch Dinge (Regale)waren. Bei der Übergabe am selben Tag an den Nachmieter war der Vormieter nicht anwesend, wohnt aber in dem Haus, in dem der Laden ist, hätte also kontaktiert werden können.Die Gegenstände waren ja immer noch Eigentum des Vormieters. Kann hier der Vermieter aufgefordert werden, sich um die Rückgabe zu kümmern?
Tatsächlich hat der Nachmieter gutgläubig Eigentum erworben. Inwieweit der Ex-Mieter den Vermieter auf Schadensersatz verklagen kann hinge wohl davon ab, ob der nach fruchtlosem Beseitigungsverlangen Ersatzvornahme über die Sperrmüllbeseitigung vornahm.
G imager
Die Gegenstände standen erst 1 Tag dort, an den Gegenständen, die für den Sperrmüll bestimmt waren, war zur Info ein Zettel mit dem Abholdatum angebracht. Den Nachmieter trifft keine Schuld, jedoch hätte der Vermieter nicht über das Eigentum anderer so verfügen dürfen, oder?
Hallo,
es ist doch gar kein Schaden entstanden. WOFÜR soll also irgendwer verantwortlich gemacht werden? Was soll denn das ganze Theater beweirken? Hat der Mieter schon mal überlegt, was der Ärger mit seinem Vermieter für sein weiter bestehendes Mietverhältnis bedeuten wird?
Gruß
Alfred