Person A und B sind in eine 2-Raumwohnung in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) eingezogen und im Mietvertrag steht das „Haustiere mit Zustimmung des Vermieters“ erlaubt sind.
A und B haben heute mit dem Vermieter gesprochen,
und er meinte das er grundsätzlich keine Hunde/Katzen in seinem Haus haben möchte, da er schlechte Erfahrungen damit hat.
A und B haben die Hausbewohner befragt, und niemand hätte etwas dagegen. Da es nur ein Beagle werden soll, und nicht so ein „großer“ Hund.
Der Vermieter würde Ihnen (A und B) zwar den Hund erlauben,
aber will dies nicht weil Er dann anderen Mietern auch das Recht geben müsste, einen Hund zu halten!?
Muss er wirklich jedem anderen Mieter dann einen Hund erlauben (obwohl eine Genehmigung von nöten ist?)
Besteht eine Chance darauf das A und B trotzdem den Hund halten dürfen?!
Person A und B sind in eine 2-Raumwohnung in einem
Mehrfamilienhaus (6 Parteien) eingezogen und im Mietvertrag
steht das „Haustiere mit Zustimmung des Vermieters“ erlaubt
sind.
Und genau diese Zustimmung verweigert der Vermieter - also kein Beagle und auch kein sonstiger Hund…
A und B haben die Hausbewohner befragt, und niemand hätte
etwas dagegen. Da es nur ein Beagle werden soll, und nicht so
ein „großer“ Hund.
Die haben aber nix zu melden - zumindest in dem Fall
Besteht eine Chance darauf das A und B trotzdem den Hund
halten dürfen?!
Den Vermieter einfach davon überzeugen zuzustimmen. Andere Wohnung suchen,… aber bitte, bitte nicht einfach den Hund anschaffen und darauf vertrauen dass der Vermieter den „armen Hund“ schon nicht rausschmeißen wird - das funktioniert in den seltensten Fällen!
im Mietvertrag
steht das „Haustiere mit Zustimmung des Vermieters“ erlaubt
sind.
A und B haben heute mit dem Vermieter gesprochen,
und er meinte das er grundsätzlich keine Hunde/Katzen in
seinem Haus haben möchte
Hier ist die Frage bereits beantwortet. Ist eigentlich ganz einfach …
A und B haben die Hausbewohner befragt, und niemand hätte
etwas dagegen. Da es nur ein Beagle werden soll, und nicht so
ein „großer“ Hund.
Steht im Mietvetrag, dass Hunehaltung erlaubt ist, wenn die Hausbewohner damit einverstanden sind? Nicht? … nah dann spielt es keine Rolle. Auch nicht, wenn die Großmütter , Tanten und Kinergartenerzieherinnen es auch erlauben würden.
Der Vermieter würde Ihnen (A und B) zwar den Hund erlauben,
aber will dies nicht weil Er dann anderen Mietern auch das
Recht geben müsste, einen Hund zu halten!?
Damit war er ehrlich. Eigentlich hätte er es gar nich begründen müssen (sollen).
Muss er wirklich jedem anderen Mieter dann einen Hund
erlauben (obwohl eine Genehmigung von nöten ist?)
Je nach dem, was im Mietvertrag der jeweiligen Mieter steht.
Verträge sind frei verhandelbar. Es zahlen sicher nicht alle die selbe Miete. Ich habe vor Einzug bei meiner Miete verhandelt und zahle sehr viel weniger als mein Nachbar.
Wenn z.B. ein Mieter sagt er zahlt montalich 200 Euro mehr als die Standardmiete, wenn er dafür einen Hund halten darf … dann hat er wohl bessere Chancen.
Besteht eine Chance darauf das A und B trotzdem den Hund
halten dürfen?!
Natürlich! Und zwar in einer (anderen) Wohnung, in der der Vermieter die Hundehaltung erlaubt.
Oder biete ihm mehr Miete an (eine extra pPuschale für den Hund). Wenn andere Mieter dann darauf bestehen auch einen Hund zu halten, könnte er damit argumentieren
Muss er wirklich jedem anderen Mieter dann einen Hund
erlauben (obwohl eine Genehmigung von nöten ist?)
Nein, der Vermieter ist an den Gleichheitsgrundsatz nicht gebunden und kann von Fall zu Fall entscheiden.
Besteht eine Chance darauf das A und B trotzdem den Hund
halten dürfen?!
Ohne Einwilligung nicht. Und wie schon erwähnt, durch das Anschaffen des armen Tieres wird auch kein „Bestandsschutz“ generiert. Der Vermieter kann verlangen, dass der Hund das Haus verlässt.
Schnelle Lösungsvorschläge bitte!!!
Den Vermieter fragen, was das Haus wert ist, das Doppelte davon bieten und ab zum Notar.
A und B haben heute mit dem Vermieter gesprochen,
und er meinte das er grundsätzlich keine Hunde/Katzen in
seinem Haus haben möchte
Hier ist die Frage bereits beantwortet. Ist eigentlich ganz
einfach …
Wenn Juristen „grundsätzlich“ sagen, hat das eine komplett andere Bedeutung als „immer“. Grundsätzlich ist es verboten, in Fußgängerzonen Auto zu fahre, Lieferanten ist es morgens erlaubt. Grundsätzlich gebe ich nichts an Bettler, wenn einer gut singen kann, dann kann es jedoch passieren. Grundsätzlich duldet der Herr Vermieter keine Hunde, aber wenn keiner der anderen Bewohner etwas dagegen hat…
Jeder der jetzt im Haus wohnt/neu einzieht hat im Vertrag stehen „auf Genehmigung…“
Wenn A&B eine Genehmigung für einen Hund bekommen würden,
müssen Neue Mieter dann auch gleich das Recht haben einen Hund zu halten,
oder kann der Vermieter nur meinen Hund genehmigen und anderen Mietern die Haltung verbieten?
Weil Vermieter es erlauben würde wenn er den anderen einen Hund verbieten könnte.
Jeder der jetzt im Haus wohnt/neu einzieht hat im Vertrag stehen „auf Genehmigung…“
Wenn A&B eine Genehmigung für einen Hund bekommen würden,
müssen Neue Mieter dann auch gleich das Recht haben einen Hund zu halten,
oder kann der Vermieter nur von A&B´s Hund genehmigen und anderen Mietern die Haltung verbieten (Vermieter würde es nur A und B erlauben, aber ungern anderen Mietern, wegel Lärmbelästigung usw.)?
Da A den Hund geerbt hat und ihn ungern ins Tierheim stecken will…ist dringend Hilfe benötigt.
im Mietvertrag steht das „Haustiere mit Zustimmung des
Vermieters“ erlaubt sind.
A und B haben heute mit dem Vermieter gesprochen,
und er meinte das er grundsätzlich keine Hunde/Katzen in
seinem Haus haben möchte
Hier ist die Frage bereits beantwortet. Ist eigentlich ganz
einfach …
Wenn Juristen „grundsätzlich“ sagen, hat das eine komplett
andere Bedeutung als „immer“.
Der Vermieter ist aber in diesem Fall ein Vermieter und juristisch zählt nicht was er netterweise freundlich umschreibt in dem er sagt das er es eigentlich nicht möchte … sondern es zählt der Vertrag.
Und darin steht, dass der Vermieter zustimmen muss.
Insofern ist es egal wie höfflich und nett er sagt, dass er eigentlich grundsätzlich bis auf weiteres nicht einverstanden ist …
Es zählt einzig und allein, dass er die Zustimmung nicht gibt.
Und selbst wenn er Jurist wäre, würde es nichts an der Sache ändern
Danke für die vielen Antworten…mal sehen was jetzt die
Vermieterin zu A und B sagt
Recht hat der Mieter in diesem Fall keins. Ich denke hier hilft nur gut zureden auf den Vermieter.
Vielleicht geht es dem Vermieter auch nicht um juristische Fragen. Vielleicht kennt er die juristische Sachlage bereits (ob oder ob er nicht den anderen Mietern auch zustimmen muss).
Sondern vielleicht geht es dem Vermieter rein um das zwischenmenschliche - die Gleichberechtigung - um den hausfrieden zu waren (Gesetz hin oder her).