Vermieter erlaubt Hundehaltung nicht

Meine Mitbewohnerin und ich wollten uns einen Hund anschaffen. Im Mietvertrag steht, dass Tiere (Hunde und Katzen) nach Absprache erlaubt sind. Ich habe dann meinen Vermieter gefragt und er verneinte die Erlaubnis. Ich fühle mich ungerecht behandelt, da andere Bewohner hier im Hause Hunde und Katzen besitzen. Muss ich die Verneinung meines Vermieters akzeptieren (Grund der Laminatboden könnte beschädigt werden)oder kann ich rechtlich dagegen vorgehen? Gilt nicht das gleiche Recht für alle Mieter im Haus? Ich habe mich auch bereits informiert, leider findet man immer andere Antworten.

Wie z.B. hier:

http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Tier…

Wenn der Mietvertrag einen Erlaubnisvorbehalt enthält. Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von der Zustimmung oder der Erlaubnis des Vermieters abhängt, dann ist eine solche Klausel wirksam. Ohne Erlaubnis des Vermieters darf ein Hund nicht angeschafft werden. Allerdings signalisiert der Vermieter mit einer solchen Vertragsklausel auch, dass er die Hundehaltung nicht generell verbieten will. Als Mieter kann man davon ausgehen, dass die Erlaubnis erteilt wird, wenn im Einzelfall nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen. Solche Gründe können in der Größe oder der Art - zum Beispiel Bullterrier - des Hundes liegen. Auf der anderen Seite darf der Vermieter einem Mieter nicht willkürlich die Hundehaltung verbieten, wenn er anderen Mietern im Haus Hunde erlaubt hat.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus.

Moin!

Ich hatte auch das Problem in meinem Mehrfamilienhaus. Erst kam eine Katze, hab ich zugestimmt. Naja… 1 Katze…
Dann der andere Mieter einen Yorkshire-Terrier. Naja, 1 Hündchen…
Aber dann hatte ich unangenehme Uringerüche im Flur, der Köter kläffte öfters nachts und meine Frau bekam allergische Reaktionen.
Daraufhin untersagte ich anderen Anfragen weitere Tiere im Haus und hoffe, daß sowohl Katze als auch Terrier das zeitliche segnen, damit dann KEIN Tier mehr im Haus ist.
Verstehen Sie jetzt Ihren Vermieter?
Ja, er hat das Recht - und er ist der Eigentümer des Hauses.
Gruß
MK

Hallo,leider geht es in solchen Fällen meist „nach Nase“.Wenn jedoch bereits Hunde im selben Haus gehalten werden, ist davon auszugehen, daß es eine reine Willkür des Vermieters Ihnen gegenüber ist(sofern Sie sich keinen sogenannten „Listenhund“ anschaffen wollen).In diesem Fall würde ich nochmals mit dem Vermieter sprechen, die Gründe mit für und wieder klären (ich habe eine Hundepension und teilweise Laminat, es wird nicht beschädigt, zumindest nicht durch die Hunde), wenn er gänzlich uneinsichtig ist, hilft nur noch der Anwalt oder ein Umzug (vorher das Thema Hund klären, im Mietvertrag!) LG

Sie können ohne jede Erfolgsaussicht rechtlich dagegen vorgehen! Ihr Mietvertrag hat mit anderen Mietverträgen und den darin getroffenen Vereinbarungen nichts zu tun. Damit sind Sie, was Ihren Mietvertrag angeht, rechtlich völlig eigen gestellt. Sie haben den Mietvertrag mit der Tierhaltungsklausel bei Unterzeichnung akzeptiert. Änderungen sind danach nur noch im beiderseitgen Einvernehmaen beider Parteien zulässig. Falls Ihr Herz an einem genehmigungspflichtigen Tier mehr hängt, als das des Vermieters an seinem unversehrten Bodenbelag, dann sollten Sie sich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigugnsfrist eine Wohnung suchen, bei der Ihre, wie auch die Vermieterinteressen von vorne herein vertraglich gewahrt sind.

hallo,
ganz klar und deutlich…sagt der Vermieter nein…dann ist das ein nein. Nur immer wieder ansprechen, warum die anderen und ich nicht. Evtl.haben die anderen kein Laminat,ansonsten glaube ich…keine Chance.

lisa

Hallo,
Du musst die Entscheidung des Vermieters akzeptieren. Er allein kann bestimmen was mit seinem Eigentum (Wohnung) geschieht.
Gruß
Udo

Hallo, es kommt sicher darauf an, was für ein Hund angeschafft werden soll. Wenn es sich nicht um einen in der Landesverordnung für Hunde stehenden gefährlichen Hund handelt und im Mietvetrag nach Absprache sogar Hunde erlaubt sind.

Ich kann die Entscheidung des Vermieters nicht nachvollziehen. Vorallem wenn im gleichen Haus schon Hunde leben.

Wenn der Hund Schäden z.B. am Laminatboden oder sonstwo anrichtet müßen sie als Halter natürlich dafür aufkommen.

An Ihrer Stelle würde ich mich zunächsteinmal an den örtlichen Mieterschutzbund wenden, die können in solchen Fällen weiterhelfen.

Ist nur meine Ansicht zur Sachlage. Ich Wünsche ihnen viel Erfolg.

Gruß

Jojo