also wir sind vor 1nem Jahr in eine Wohnung gezogen und haben die Wohnung mit dem Anstrich vom Vormieter übernommen. Wohnzimmer Besch, Schlafzimmer Grau-Grün und Küche eine Wand Rot. DAs ganze wurde laut Vermieterin vor 2 Jahren von einem Maler gemacht. Nun erwarten wir Nachwuchs und ziehen deshalb um. Stichtag wäre 1.3. Mietvertrag geht bis zum 1.4. Unsere Vermieterin hat aber einen Nachmieter für uns. Dieser möchte nun alle Räume in Weiß. Bis hierhin kein Problem. Darauf hin kam unsere Vermieterin und besteht darauf das wir alles mit einer speziellen Farbe streichen, was uns gute 300 Euro Materialkosten kosten tät. Auf meine Frage hin, ob Sie den Mehrpreis für die Farbe übernimmt sagte Sie nein. Nun ist natürlich mein guter Wille dahin und meine Frage an Euch. Muss ich eig. überhaupt streichen? Oder irgendwelche Tips wie ich mich zu verhalten habe?
Würde mich über Antworten freuen und sage im Vorraus Danke
Hallo,
da habt ihr ja einen richtigen Schlamassel. Laut meines Wissens müßt ihr garnicht streichen, denn nach den neuen Mietverträgen kann der Mieter ohne Renovierung ausziehen. Ich würde mich aber noch einmal beim Mieterbund erkundigen, die Auskunft ist ja auch noch kostenlos. Ich drücke euch die Daumen,
Bin jetzt nicht der Fachmann. ich glaube, dass sie gar nicht streichen müssen. Meiner Meinung kommt es darauf an was im Mietvertrag steht. Im Internet finden sie bestimmt eine Antwort. Eine kostenlose Auskunft, könnte ihnen auch der Mieterverein geben
Wünsche ihnen Gutes Gelingen
MfG
Martin
ich bin zwar kein Experte in Mietrecht aber dazu 2 Anmerkungen:
Wenn es eine spezielle Farbe sein muss, ist das vorher gesagt worden? Steht das auch so im Mietvertrag?
Könnte ja sein, dass die Wände aufgrund des Wandaufbaues oder der Oberfläche nur mit Spezialfarbe gestrichen werden dürfen. Soetwas muss aber bekannt sein!
Grundsätzlich muss aber eine frisch renovierte Wohnung auch so wieder übergeben werden. Was isthierüber bei Übernahme der Wohnung im Vertrag mit aufgenommen worden denn Du schreibst, dass diese Anstrich schon 1 jahr alt war (das ist nicht frisch renoviert!
Kommt alles auf den Inhalt des Mietvertrages an!
m.E. kann der Vermieter allenfalls eine „Renovierung“ im üblichen Umfang verlangen. Üblich sind Farben bzw. Anstriche, wie sie im Bauhandel für solche Zwecke angeobten werden.
Es ist Sache des Nachmieters oder des Vermieters, spezielle Verbesserungen, die über den üblichen, zu beanspruchenden Renovierungsanspruch hinausgehen, selbst zu veranlassen und zu bezahlen.
Dem Mieter könne m.E. solche Aufwendungen/Wünsche nicht auferlegt werden; das gibt das „Mietverhältnis“ nicht her.
leider kann ich Ihnen hier keinen Rat geben, denn hier richtet sich womöglich vieles nach dem Mietvertrag und den kenne ich nicht. Und ich muß Ihnen leider sagen dass ich mich in Mietangelegenheiten nicht auskenne.
Hallo,
mit diesem Thema kenne ich mich nicht besonders gut aus.
Wenn Ihr jedoch nur 1 Jahr in der Wohnung gewohnt habt, kann der Vermieter auf gar keinen Fall von Euch verlangen, dass Ihr die Wohnung komplett renovieren müsst. Schon gar nicht, dass Ihr mit einer besonders teuren Farbe streichen müsst. Die Arbeiten müssen jedoch handwerklich in Ordnung sein, vergleichbar mit der Arbeitsqualität, welche auch ein Handwerker vornehmen würde. Macht dem Vermieter den Vorschlag, dass er die Farbe stellt und Ihr den Anstrich vornehmt. Ansonsten würde ich gar nichts machen und die Wohnung nur „besenrein“ verlassen.
Mfg Falk
m.E. solltest Du mal in Deinen Mietvertrag schauen. Dort müsste alles geregelt sein, wenn nicht, dann gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Kauf Dir doch im Buchhandel einen Ratgeber: Rechte und Pflichten des Mieters. Ich glaube nicht, dass Dein Vermieter Dir auch noch die Farbe vorschreiben kann, wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist.
m.E. solltest Du mal in Deinen Mietvertrag schauen. Dort müsste alles geregelt sein Kauf Dir doch im Buchhandel einen Ratgeber: Rechte und Pflichten des Mieters. Ich glaube nicht, dass Dein Vermieter Dir auch noch die Farbe vorschreiben kann, wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist.
ALSO STREICHEN MUSST DU AUF JEDENFALL: dAS DU DIE WOHNUNG SO FARBIG ÜBERNOMMEN HAST WAR DEINE SACHE: wEI? IST ok; WENN DIE VERMIETERIN SPEZIELLE fARBE WILL; MUSS SIE SIE BEZAHLEN:
Gruß
silke
Fachmann, rechtliche Tips kann ich leider nicht geben.
mit freundlichen Grüßen ernst junge
also wir sind vor 1nem Jahr in eine Wohnung gezogen und haben
die Wohnung mit dem Anstrich vom Vormieter übernommen.
Wohnzimmer Besch, Schlafzimmer Grau-Grün und Küche eine Wand
Rot. DAs ganze wurde laut Vermieterin vor 2 Jahren von einem
Maler gemacht. Nun erwarten wir Nachwuchs und ziehen deshalb
um. Stichtag wäre 1.3. Mietvertrag geht bis zum 1.4. Unsere
Vermieterin hat aber einen Nachmieter für uns. Dieser möchte
nun alle Räume in Weiß. Bis hierhin kein Problem. Darauf hin
kam unsere Vermieterin und besteht darauf das wir alles mit
einer speziellen Farbe streichen, was uns gute 300 Euro
Materialkosten kosten tät. Auf meine Frage hin, ob Sie den
Mehrpreis für die Farbe übernimmt sagte Sie nein. Nun ist
natürlich mein guter Wille dahin und meine Frage an Euch. Muss
ich eig. überhaupt streichen? Oder irgendwelche Tips wie ich
mich zu verhalten habe?
Würde mich über Antworten freuen und sage im Vorraus Danke