Hallo liebe Wissenden! Ich hätte da mal eine Frage: Darf der Vermieter, in seinem vermietten Garten einfach, ohne Zustimmung des Mieters, die Bäume fällen? Betreffendes Bundesland wäre Hessen. Inwiefern kann sich der Mieter wehren?
vielen Dank!
Hallo Felicidy,
erkundige dich doch mal, ob deine Stadt eine Baumsatzung hat. In dieser steht alles Wissenswerte drin. Solltet ihr keine haben, darf der Vermieter mit seinen Bäumen machen, was er will.
Es ist nicht gesagt, dass der Vermieter willkürlich handelt. Es könnte durchaus sein, dass die Bäume die Wasser- und Abwasserkanäle zerstören und er deswegen zu dieser drastischen Massnahme greifen muss.
Lieben Gruss
Asmodine
Hallo liebe Wissenden! Ich hätte da mal eine Frage: Darf der
Vermieter, in seinem vermietten Garten einfach, ohne
Zustimmung des Mieters, die Bäume fällen? Betreffendes
Bundesland wäre Hessen. Inwiefern kann sich der Mieter wehren?
vielen Dank!
Hallo Felicidy,
Niemand fällt „einfach“ Bäume. Das ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Dein Vermieter wird also einen Grund haben. Hast Du ihn schon mal danach gefragt?
Wem gehören die Bäume?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Hallo liebe Wissenden! Ich hätte da mal eine Frage: Darf der
Vermieter, in seinem vermietten Garten einfach, ohne
Zustimmung des Mieters, die Bäume fällen? Betreffendes
Bundesland wäre Hessen. Inwiefern kann sich der Mieter wehren?
vielen Dank!
Hallo,
Voraussetzung zur Behandlung dieser Frage ist, ob der Garten an den Mieter mitvermietet ist. Ist dies der Fall, hat der VM auf dem Grundstück nichts verloren. Will er auf dem Grundstück tätig werdne, derfa es der Zustimmung des Mieetrs. Allerdings kann der Mieter eine solche Massnahmen nicht verweigern, wenn eine Gefahr von den Bäumen ausgeht, z.B. sie sidn morsch oder faul und könnten bei einem Sturm brechen. Wenn der VM ohne Zustimmung die Bäume entfernt und es gibt hierzu keinen Grund, kann der Mieter den VM gerichtlich zwingen, dass er entsprechend hohe Bäume setzen lässt. Nadelhölzer und diverse Sträucher dürfen in manchen Ländern ohnehin nur nach Genehmigung der Ordnungsämter gefällt werden.
Gruss Günter
Nadelhölzer und diverse
Sträucher dürfen in manchen Ländern ohnehin nur nach
Genehmigung der Ordnungsämter gefällt werden.
Hallo Günter,
bei den vielen kommunalen Baum- und Gehölzschutzsatzungen die ich kenne, werden Bäume ab einen bestimmten Umfang oder Durchmesser geschützt. Ausnahmen bestehen teilweise bei Obstbäumen und bei Nadelbäumen. So wie Du Dich geäußert hast, entsteht der falsche Eindruck, dass Nadelhölzer besonders schützenswert sind.
Da es bei der Ursprungsfrage nicht um das Naturschutzrecht, sondern um das Verhältnis Mieter und Vermieter ging, habe ich in meinem Posting weiter unten bewusst dazu keine Stellung genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
baumsatzung limburg?
ich kann leider keine baumsatzung für limburg (aus dem internet) finden.
vielen dank an alle
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Hallo liebe Wissenden! Ich hätte da mal eine Frage: Darf der
Vermieter, in seinem vermietten Garten einfach, ohne
Zustimmung des Mieters, die Bäume fällen? Betreffendes
Bundesland wäre Hessen. Inwiefern kann sich der Mieter wehren?
vielen Dank!
Das kommt auf den Grund an. Ohne richtigen, nachvollziehbaren Grund, darf er das nicht. Schon garnicht, wenn der Mieter den Baum selbst gepflanzt hat. Andererseits darf der Mieter auch nicht ohne vorherige Absprache einen Baum pflanzen, da es sich bei dem Grundstück um das Eigentum des Vermieters handelt.
Fällt jedoch zum Beispiel der Schatten eines Baumes, auf dessen privates Grundstück, so ist das durchaus möglich.
Ebenso dürfen die Äste des Baumes nur in das nächste Grundstück hinüberwachsen, wenn der dortige Eigentümer damit einverstanden ist.