Vermieter Folgeadresse angeben?

Hallo,
ich würde gerne wissen, ob man verpflichtet ist nach dem Auszug dem Vermieter seine neue Adresse mitzuteilen?
Zur Erklärung wäre noch zu sagen, dass in der alten Adresse noch ein Familienmitglied wohnt und auch die Post entgegen nimmt. Jahresabrechnung hat es ohnehin seit 4 Jahren nicht mehr gegeben und die Wohnung wurde bereits abgenommen.

Vielen Dank

Taki

Hallo,
nein, das muss man nicht.
Notfalls kann der Vermieter die neue Anschrift über das Meldeamt erfahren.

CU
HaWeThie

Stimmt, was natürlich kosten verursacht, wer die wohl aufgebürdet bekommt.
Dann gibts im BGB noch so eine Stelle mit „treu und Glauben“ und sogenannte Nebenpflichten im Rahmen des Mietvertrages /-rechtes.

Alles was ein klares Nein für mich deutlich aufweichen würde.

Ein klares nein ist hier vollkommen richtig. Wenn der Vermieter aus irgendeinem Grund dennoch das Bedürfnis hat, den Mieter zu kontaktieren, kann er dessen Adresse über die Meldeämter erfragen. Hier kommt aber erschwerend hinzu, daß die Wohnung abgenommen wurde und eine NK-Rechnung nicht erstellt bzw. auf diese verzichtet wird. Umso weniger gibt es einen Grund dafür, dem früheren Vermieter die neue Adresse mitzuteilen - geschweige denn einen Anspruch des Vermieters darauf.