Liebe Mietrechtkenner,
Darf ein Vermieter 5 Euro pro Tag, für jeden Besucher verlangen?
Zunächst zu den Rahmenbedingungen:
Nehmen wir an, der Mietgegenstand sind ein möbliertes Zimmer, Flur, Bad und Küche im zweiten Stock der Doppelhaushälfte des Vermieters. Es handelt sich um eine zweier-WG (separate Mietverträge), d.h. Flur, Bad und Küche werden mit einem zweiten Mieter gemeinsam genutzt. Es gibt keine separate Wohnungstür, d.h. von der Haustür geht es durch einen Flur im EG, die Treppe hinauf direkt in den gemieteten Flur, von dem alle anderen gemieteten Räume abgehen. (Der Wohnraum des Vermieters geht mit Tür vom Flur im EG ab.)
Handelt es sich mietrechtlich hiermit um ein „möbliertes Zimmer“ oder um eine „möblierte Wohnung“? Für letzteres spräche ja, dass Mieter und Vermieter nichts gemeinsam nutzen (Zimmer, Bad und Küche eine komplette Wohnung darstellen). Für möblierte Zimmer gelten m.W. vermieterfreundlichere Regeln.
Die Nebenkosten betragen laut Vertrag pauschal 80 EUR im Monat.
Bzgl. Besuchern stehe im Vertrag (handschriftlich, hochkannt auf dem Rand) buchtsäblich:
„Besucherregelung:
Ab 2. Tg. Absprache treffen bzg. NK =
ab 3. Tg. = 5,-EUR / 35,-EUR i. Wo., 1 Prs.“
Während des Vertragsabschlusses wurde dies nicht weiter besprochen.
Die in dieser Form geforderten 5 EUR pro Bsucher und Tag übersteigen den Pauschalbetrag des Mieters also um den Faktor 1.875.
In einer Mietzeit von in bisher 4 Monaten hatte der Mieter seine Freundin einmal etwa 1 Woche und einmal etwa 2 Wochen zu Besuch. Sie haben in der Wohnung im wesentlichen nur übernachtet und gefrühstückt und waren ansonsten außer Haus. Davon abgesehen, war der Mieter auch mindestens 3 Wochen lang selbst verreist … objektiv gesehen, sind also eigentlich keine Mehr-Nebenkosten entstanden.
Wie seht ihr das, wäre der Mieter verpflichtet, dem Vermieter anzugeben, wann er Besuch hatte und müsste er dafür zahlen?
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Ich denke, dass diese „Passage“ dem Mietrecht widerspricht und damit ungültig ist. I.b. würde sich ja die Frage stellen, ab wieviel Stunden Besuch pro Tag die 5 EUR fällig werden. Ist es OK, wenn ein Freund für 2h, 4h, 8h vorbeikommt — und dass viell. 3 Tage in Folge? Wäre das nicht auch eine Einschränkung des Besuchsrechts?
Bitte meldet Euch, wenn Ihr Hinweise für habt.
Auf das Angebot des Mieters, einen an den 80EUR NK-Pauschale orientierten, von ihm geschätzten Betrag zu überweisen, wollte der Vermieter nicht eingehen.
Schonmal herzlichen Dank!!
sonnige Grüße,
Thomas