Vermieter fordert 5 Eur pro Besucher pro Tag

Liebe Mietrechtkenner,

Darf ein Vermieter 5 Euro pro Tag, für jeden Besucher verlangen?

Zunächst zu den Rahmenbedingungen:
Nehmen wir an, der Mietgegenstand sind ein möbliertes Zimmer, Flur, Bad und Küche im zweiten Stock der Doppelhaushälfte des Vermieters. Es handelt sich um eine zweier-WG (separate Mietverträge), d.h. Flur, Bad und Küche werden mit einem zweiten Mieter gemeinsam genutzt. Es gibt keine separate Wohnungstür, d.h. von der Haustür geht es durch einen Flur im EG, die Treppe hinauf direkt in den gemieteten Flur, von dem alle anderen gemieteten Räume abgehen. (Der Wohnraum des Vermieters geht mit Tür vom Flur im EG ab.)
Handelt es sich mietrechtlich hiermit um ein „möbliertes Zimmer“ oder um eine „möblierte Wohnung“? Für letzteres spräche ja, dass Mieter und Vermieter nichts gemeinsam nutzen (Zimmer, Bad und Küche eine komplette Wohnung darstellen). Für möblierte Zimmer gelten m.W. vermieterfreundlichere Regeln.

Die Nebenkosten betragen laut Vertrag pauschal 80 EUR im Monat.

Bzgl. Besuchern stehe im Vertrag (handschriftlich, hochkannt auf dem Rand) buchtsäblich:
„Besucherregelung:
Ab 2. Tg. Absprache treffen bzg. NK =
ab 3. Tg. = 5,-EUR / 35,-EUR i. Wo., 1 Prs.“
Während des Vertragsabschlusses wurde dies nicht weiter besprochen.

Die in dieser Form geforderten 5 EUR pro Bsucher und Tag übersteigen den Pauschalbetrag des Mieters also um den Faktor 1.875.

In einer Mietzeit von in bisher 4 Monaten hatte der Mieter seine Freundin einmal etwa 1 Woche und einmal etwa 2 Wochen zu Besuch. Sie haben in der Wohnung im wesentlichen nur übernachtet und gefrühstückt und waren ansonsten außer Haus. Davon abgesehen, war der Mieter auch mindestens 3 Wochen lang selbst verreist … objektiv gesehen, sind also eigentlich keine Mehr-Nebenkosten entstanden.

Wie seht ihr das, wäre der Mieter verpflichtet, dem Vermieter anzugeben, wann er Besuch hatte und müsste er dafür zahlen?
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Ich denke, dass diese „Passage“ dem Mietrecht widerspricht und damit ungültig ist. I.b. würde sich ja die Frage stellen, ab wieviel Stunden Besuch pro Tag die 5 EUR fällig werden. Ist es OK, wenn ein Freund für 2h, 4h, 8h vorbeikommt — und dass viell. 3 Tage in Folge? Wäre das nicht auch eine Einschränkung des Besuchsrechts?

Bitte meldet Euch, wenn Ihr Hinweise für habt.
Auf das Angebot des Mieters, einen an den 80EUR NK-Pauschale orientierten, von ihm geschätzten Betrag zu überweisen, wollte der Vermieter nicht eingehen.

Schonmal herzlichen Dank!!
sonnige Grüße,
Thomas

Hallo Rythm,

hab’s jetzt ehrlich gesagt nicht mal zu Ende gelesen. Aber dieser Vermieter muss ein Scherzkeks sein.

Der Mieter sollte ihn mal fragen, wie er das beim Finanzamt meldet.

Gruß!

Horst

Also:
Meine erste Studentenbude war eine Garage mit Schwingtor.
Darin habe ich auch den nächsten Winter zugebracht.

Nein !!! KEIN EINTRITT !!!
Schaue nach, ob die Bude nicht auch noch „verwanzt“ ist !

Hallo,

Darf ein Vermieter 5 Euro pro Tag, für jeden Besucher
verlangen?

Zunächst zu den Rahmenbedingungen:
Nehmen wir an, der Mietgegenstand sind ein möbliertes Zimmer,
Flur, Bad und Küche im zweiten Stock der Doppelhaushälfte des
Vermieters. Es handelt sich um eine zweier-WG (separate
Mietverträge), d.h. Flur, Bad und Küche werden mit einem
zweiten Mieter gemeinsam genutzt. Es gibt keine separate
Wohnungstür, d.h. von der Haustür geht es durch einen Flur im
EG, die Treppe hinauf direkt in den gemieteten Flur, von dem
alle anderen gemieteten Räume abgehen. (Der Wohnraum des
Vermieters geht mit Tür vom Flur im EG ab.)

Das heißt, der VM ginge einfach die Treppe hinauf und stünde dann in dem vermieteten Bereich?
Dann wäre das meiner Meinung nach eine WG mit dem VM zusammen…weil es keinen eigenen Wohnungsabschluss gibt…der für eine Wohnungsvermietung Pflicht wäre -> Bauordnung des jew. Bundeslandes anschauen.
So sind es nur untervermiete Räumlichkeiten…

Die Nebenkosten betragen laut Vertrag pauschal 80 EUR im
Monat.

Also sind das keine Abschlagzahlungen und es gibt auch keine jährliche Nebenkostenabrechnug. Eine echte Pauschale demnach.
Die 80 Euronen…sollen die für jeden M einzeln gelten, oder insgesamt?

Bzgl. Besuchern stehe im Vertrag (handschriftlich, hochkannt
auf dem Rand) buchtsäblich:
„Besucherregelung:
Ab 2. Tg. Absprache treffen bzg. NK =
ab 3. Tg. = 5,-EUR / 35,-EUR i. Wo., 1 Prs.“
Während des Vertragsabschlusses wurde dies nicht weiter
besprochen.

Die in dieser Form geforderten 5 EUR pro Bsucher und Tag
übersteigen den Pauschalbetrag des Mieters also um den Faktor
1.875.

Ich komme aus dem Kopfschütteln bald nicht mehr raus…wer denkt sich sowas aus :oD

Das hat ja schon Hotel- oder Pensionscharakter, ist das sowas etwa?

Klar warum der VM das macht…er hat Angst, dass Hinz und Kunz ständig Besuch haben und die Pauschale nicht ausreicht…weil mit einer Pauschale ist alles abgegolten, der M muß nichts draufzahlen und der VM nichts zurück wenns zu viel war.
Nein, der VM darf natürlich für einen Besuch keine Extrakosten berechnen, auch nicht wenn dieser 4 Wochen am Stück da wäre…aber ganz ehrlich, wer unterschreibt sowas und wer zieht in eine „Wohnung“ die keinen eigenen Abschluss hat?

Ich würde zusehen, dass ich Land gewinne…

Gruß
Maja

Nehmen wir an :

Lasst es bleiben !

Sucht Euch einen seriösen Vermieter und werdet endlich auch mal „spießbürgerlich“
Ihr werdet ansonsten genauso wie jetzt : abgeschossen !

Liebe Maja,

herzlichen Dank für Deine Antwort. Natürlich auch den anderen Antwortern. Gut zu hören, dass diese Regelung tatsächlich so abstrus ist, wie sie mir vorkam.

Ja, es gibt in diesem Sinne keinen Wohnungsabschluss. Es ist aber auf keinen Fall ein Hotel oder Pension - es handelt sich um einen regulären Mietvertrag über „1 Zimmer, 1 Bad, 1 Küche, 1 Flur“. Per Hand ist dazugekritzelt „in einer WG“. Ich vermute mal, dass das schon nicht OK ist. Statt „in einer WG“ müsste spezifiziert werden, welche Räumlichkeiten gemeinschaftlich und mit wem genutzt werden. In dieser Form hat der Vermieter Bad, Küche und Flur doppelt vermietet (da sie auch im Mietvertrag des anderen WG-Mitglieds stehen).
Gemäß mündlicher Absprache und faktisch werden Küche, Bad und Flur nur von den zwei WG-Mitgliedern genutzt, nicht vom Vermieter. Damit sollte § 549 Abs. 2 Nr. 2 nicht zutreffen (keine gemeinsame Nutzung von Küche und Bad). Dieser tritt m.M. auch aus einem weiteren Grund nicht in Kraft:
Es heißt nämlich im Gesetzt
„Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat“.
Die Räumlichkeiten sind zwar möbliert, im Mietvertrag wird die Möblierung aber mit keinem Wort erwähnt, ist also kein Mietgegenstand. Damit könnte der Mieter m.M. den Vermieter sogar auffordern, die Möbel aus den Mieträumen zu entfernen etc. … jedenfalls sollte auch dies § 549 Abs. 2 Nr. 2 und damit z.B. auch § 573a Abs. 2 ausschließen (einfacherer Vermieterkündigungsbedingungen etc.).

Und ja, es handelt sich um eine echte NK-Pauschale … keine Abrechnungen etc. was auch nicht ohne weiteres ginge; auch keine „pro Kopf“-Regel oder ähnliches. Die Pauschale soll für den einzelnen Mieter gelten.

Das mit dem „Land gewinnen“ werde ich mir zu Herzen nehmen – sobald möglich. Bis dahin, muss man sich aber auch nicht auf der Nase rumtanzen lassen. Vielen Dank für Eure Hilfe.
So einen Mietvertrag würde man nat. nur mangels Alternativen und in Zeitnot unterschreiben. Das nächste mal bin ich schlauer.

Bzgl. Anmerkungen zur Person des Vermieters: Frustrierte, starrsinnige, geldhungrige, alleinstehende, ältere Dame … die scheinbar Null Ahnung von Mietrecht hat und in ihrer eigenen Welt lebt. Der Vertrag wurde über ihren Sohn abgeschlossen, der deutlich zurechnungsfähiger war.

viele Grüße,
Thomas

Hi,

auch wenn es jetzt ein wenig OT ist:

Aber man glaubt gar nicht, was manche Vermieter glauben verlangen zu können.

Gerade in dem Sektor „möbliertes Zimmer“ etc. wird so viel Schindluder getrieben, dass es nicht mehr lustig ist.

Da sollte man sich als Mieter nichts gefallen lassen. Da außerdem die Einnahmen auch gerne mal am Finanzamt „vorbei“ abgerechnet werden, hat man i.d.R. auch ein gutes Druckmittel in der Hand.

Ich hatte einmal ein Angebot, da wurde der Vorraum von der Tochter als Arbeitszimmer genutzt und der hintere Raum mit kleiner Einbauküche sollte vermietet werden. Extra Zugang etc. fehlten natürlich vollständig.

Ich habe das Angebot dankend abgelehnt, aber nicht in jeder Situation kann man sich das leisten und muss nehmen was angeboten wird.

Gruß,
Sax

Mal so eben . . .

Ich bin (!) Vermieter . . ,
sowas würde mir nicht mal im feuchten Traum einfallen!

Beim FinA - melde ich so ca. 100. tE an.
Nöhh - besser Du rennst schreiend weg !

aber , - frag mich - hier darf ich nich (T) . . .

h.gathemann/at/googlemail.com