Eine Vermieterin möchte in der Wohnung ihres Mieters das Bad neu renovieren.
Da die Vermieterin meint, dass dann der noch zur Verfügung stehende Wohnraum (nachdem sich die Handwerker breit gemacht haben) nicht ausreichend sei und auch weil für die Zeit die sanitäten Einrichtungen nicht genutzt werden können, hat sie ihren Mieter dazu aufgefordert sich für diese Zeit eine andere Unterkunft zu suchen (Pension, Herberge, Hotel)
Die Kosten dafür soll er selber tragen.
Bisher wurde nichts schriftlich festgelegt, die Vermieterin teilte ihm dies mündlich mit.
Weiterhin soll es in Zukunft eine Mieterhöhung von 20 € geben. Darüber ist aber nichts im Mietvertrag festgelegt.
Meine Frage: Inwiefern ist der geforderte Umzug für die Zeit der Renovierung zulässig? Wer kommt für die Kosten auf? Ist es rechtens das ganze mündlich abzusprechen? Darf eine Mieterhöhung erfolgen wenn nichts im Mietvertrag geregelt wurde?
die Vermieterin zahlt die Ersatzunterkunft und sämtliche Kosten für diesen vorübergehenden Umzug.
Eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist aber statthaft, nämlich 11 % der Kosten auf das Jahr umgerechnet. Ob das hier der Fall ist, ist so nicht zu sagen.
Die Maßnahme muß mindestens drei Monate vorher „in Textform“ (so steht es im Gesetz) angekündigt werden http://bundesrecht.juris.de/bgb/__554.html
Ob eine Mieterhöhung möglich ist, kann man pauschal nicht sagen. Diese muß aber auch begründet werden.
Danke erstmal für eure Antworten. Was ist denn aber wenn der Mieter für die Zeit der Renovierungsarbeiten nicht ausziehen möchte? Kann der Vermieter das dann trotzdem durchsetzen?
Eine Frage habe ich noch vergessen. Hoffe diese kann mir noch beantwortet werden.
Wenn der Mieter nun darauf eingeht sich für die zeit der Renovierung eine andere Unterkunft zu suchen, wie darf diese denn dann aussehen?
Sollte sie nicht zumindest gleichwertig sein? Muss er sich diese neue Unterkunft selber suchen oder ist der Vermieter dafür zuständig? Und darf der Vermieter dafür jede billige Absteige für nehmen?
Und wie verhält sich das dann in der Zeit mit den anfallenden Mietkosten?
…hat sie
ihren Mieter dazu aufgefordert sich für diese Zeit eine andere
Unterkunft zu suchen (Pension, Herberge, Hotel)
Die Kosten dafür soll er selber tragen.
Habe ich das richtig verstanden - der Mieter soll anderswo unterkommen und das auch noch selber zahlen? Kann ja wohl überhaupt nicht angehen. Wer vermietet, schuldet das mangelfreie zur Verfügung stellen der Mietsache. Und hat Schadenersatz zu leisten, wenn er das nicht kann. In diesem Fall also hätte der Vermieter für die Hotelkosten aufzukommen. Und gleichzeitig muss er auf die Miete für die Zeit der Unbenutzbarkeit verzichten. Das geht aus §554 BGB Abs.4 (http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html) bei Modernisierung bzw. §536 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html) / §536a BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html) für mich eindeutig hervor.
Die Ankündigung muss laut Gesetz in Textform erfolgen, also nicht einfach mündlich (siehe Abs. 3 des Paragraphen).
Ob die Mieterhöhung in Ordnung geht, kann ich nicht sagen - da müsste man schon genauer wissen, was renoviert wird und ob das überhaupt eine Modernisierung ist (siehe §559 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html) oder nur eine Reparatur. Allerdings sind 20€ im Monat nicht allzu viel, das könnte man auch als ‚ganz normale Mieterhöhung‘ gemäß §557 BGB ff. (http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html) verstehen. Wenn sie denn den entsprechenden Anforderungen entspricht.
Wenn der Mieter nun darauf eingeht sich für die zeit der
Renovierung eine andere Unterkunft zu suchen, wie darf diese
denn dann aussehen?
Das Gesetz schreibt, von „angemessenem Umfang“, in dem die Kosten zu ersetzen sind. Am besten vorher klären, vor Gericht wird es nur noch teurer.
Optimal für beide Seiten wäre es natürlich, wenn der Mieter zufällig zu der Zeit sowieso im Urlaub ist.