Vermieter fordert nachträglich haftpflichtversich

hallo kann mir einer weiterhelfen???
unser vermieter fordert nachträglich eine haftpflichtversicherung und droht mit rauswurf aus dem angemietetem haus, allerdings wohnen wir nun schon drei jahre in dem haus ist das rechtens???

und alles fing damit an das wir ihm gesagt haben, das die fliesen die im flur liegen langsamm kaputt gehen(die sind aus dem jahr 1969)wie fast alles im haus

bitte um schnelle hilfe

Hallo aus Bernburg,

bin KEIN Versicherungsvertreter aber auch der Meinung, jeder Mieter fremden Eigentumes, sollte eine Haftpflichtversicherung haben. Außer Millionäre, kann es jeden treffen, Spül- oder Waschmaschinenschlauch platzt und der dafür angebrachte Wasserstopper fällt aus - sind wohl die gängigsten Malheur, Badewasser kann auch überlaufen und noch einiges mehr in der Wohnung und in einem ganzen Haus - noch sehr viel mehr.

Steht so eine Klausel in ihrem Mietvertrag ist die Ankündigung Rechtens. Sonst kann der Vermieter nur an die Vernunft appellieren. Verstehen kann ich den Vermieter gut, handelt es sich schließlich um sein Eigentum in das nur zeitweilige Nutzer eingezogen sind.

LG vom Bernburger

Hallo,

hier: http://www.versicherungen-blog.net/2009/02/15/versic…

steht eigentlich alles, was dazu zu sagen ist. Der Vermieter darf im Mietvertrag nicht vom Mieter verlangen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Das heisst dann selbstverständlich auch, dass er nicht mündlich verlangen kann, dass der Mieter diese abschliesst.

Ich würde den Vermieter freundlich auf diese Rechtslage hinweisen.

Aber unabhängig von dieser unberechtigten Forderung würde ich Dir raten, eine solche Versicherung abzuschliessen (musst Du dem Vermieter ja gar nicht sagen).
Denn wenn Du dem Vermieter oder einem anderen Menschen mal einen teuren Schaden zufügst (z.B. Waschmaschine läuft aus und durchnässt das ganze Haus), musst Du das selbstverständlich ersetzen. Wenn Du dann keine Haftplichtversicherung hast, kann das bedeuten, dass Du anschliessend hoch verschuldet bist.

Viele Grüße
bns

Nein, das ist nicht rechtens.

Der Vermieter kann den Mieter nicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingen.

Eine Kündigung auf eine nicht abgeschlossene Haftpflichtversicherung des Mieters hin ist rechtlich nicht haltbar.

Selbst wenn ein Mieter im Mietvertrag verpflichtet werden soll, eine Privathaftpflicht abzuschliessen, ist diese Klausel unwirksam.

Dies ist vor Gericht schon geklärt worden.

Hallo,
ich bin der Meinung dass der Vermieter nicht vorschreiben kann ob man eine Haftpflicht hat oder nicht. Denn wenn man keine hat und etwas kaputt macht, muss man es halt aus der eigenen Tasche bezahlen.
Ich denke dass er sich wegen der Fliesen Geschichte auf den Schlips getreten fühlt weil er für das Haus gern Miete bekommt aber nichts reinstecken will…

Ich bin mir nicht 100% sicher aber ich bin der Meinung dass er keinen Grund hat euch aus dem Haus zu werfen!
Wenn alle Stricke reißen und er sich nicht wieder abregt, muss man wohl oder übel in den sauren Apfel beissen und zum Anwalt gehen…

Ich wünsche euch sehr dass es nicht so weit kommt und ihr wieder glücklich und zufrieden in dem Haus wohnen könnt!

Lieber Gruß Yvonne

Hallo chrisjassy,

leider bin ich selbst auch nicht so bewandert im Mietrecht - aber soviel ich weis, muss gleich von Anfang an im Mietwertrag aufgelistet sein, was Ihr als Nebenkosten bezahlen müsst. Wenn Ihr bisher nichts von einer Haftpflichtversicheerung in Eurem Mietvertrag einzeln drin stehen hattet, könnt Ihr eigentlich davon ausgehen, dass diese Kosten bereits in Eurer regulären Miete mit eingeplant sind, und dann darf er diese normalerweise nicht einfach neu mit einfordern - und schon gar nicht nach drei Jahren !?!?

Ich habe selbst ein Haus vermietet. Meine Mieter übernehmen die Nebenkosten selbt, die sich aus Strom/Wasser/Gas, Müllgebühr und Strassenreinigung zusammensetzten. Alle anderern Kosten, wie Versicherungen, Steuern und Grundbesitzabgaben habe ich von vorneherein in die Miete mit eingeplant, so dass ich diese nicht extra aufführe.

Ob das aber von Eurem Vermieter nun so rechtens ist, weis ich leider auch nicht so genau ! Fragt doch einfach mal bei der Verbraucherberatung nach. Die können Euch da bestimmt mehr zu sagen.

Sorry.

MfG

Gabi

Hallo Chris,

sorry für nicht Antwort, war einige Zeit nicht in der BRD. Hätte Dir allerdings auch nicht helfen können.

Die Fliesen sind Vermieter-Sache und durch SEINE Versicherung abgedeckt.

Die Nummer mit der Kündigung ist dummes Zeug.

*winke - philine

ps.: auch für einen Mieter ist eine Haftpflichtversicherung eine gute Sache :wink:)

Hallo, kenne mich da leider nicht aus. Gruß, pitsch!