Vermieter fordert Zahlung für fehlende Teile aus der Wohnung nach Monaten

  Guten Tag,

4 Monate nach Auszug aus der Wohnung fordert nun der Vermieter ein
fehlendes Anschluss Teil für den Waschmaschinenanschluss nach (fast 200€).
Er bezeichnet es als Halbzoll Geräteventil welche 19,80 € kostet des weiteren ein Stundenlohn von 1,5 Stunden zu 70 € je Stunde insgesamt fast 200€.
Ich habe gelesen dass der Vermieter bis zu 6 Monate nach Auszug bzw. um genau zu sein nach Wohnungsübergabe Nachforderungen an den Mieter stellen kann.
Jedoch in diesem Fall ist es so das wir aus unserer Sicht keine Teile entfernt haben. Was ist hier die Rechtslage
zur Wohnungsübergabe wurde nichts vermerkt und wenn hätte man das Teil für 3,5€ im Baumarkt nebenan einfach gekauft und angeschraubt.

Danke

Hallo!

Grundsätzlich darf er natürlich fehlende Teile der Wohnung berechnen, Material und Einbaukosten.

er muss es nur beweisen, es fehlte und es ist den Mietern anzulasten.
Wenn man kein Protokoll gemacht hat, ist das nicht so einfach.
mag zwar sein, man übersieht das bei Abnahme, merkt es erst später.

Aber nach 4 Monaten ? Sollte die Wohnung so lange unvermietet geblieben sein ?
Schwer zu glauben.
Ebenso wie und warum man das Ventil entfernt haben sollte, dazu muss man Wasser absperren, dauerhaft = fällt schnell auf oder Leitungsende mit Stopfen versehen.
Das Ventil kann man kaum unbemerkt und unabsichtlich mit dem Schlauch abbauen.
So etwa passiert manchmal mit Teilen eines Gerätesiphons aus Unkenntnis.

Wenn Vermieter die Summe von Kaution abzieht, ist es schlecht. dann müsste man klagen und wer weiß wie das dann ausgehen würde. Wem soll man glauben, wenn es keine objektiven Beweise gibt ?
Wenn man Kaution erhalten hat und es gibt diese Nachforderung, dann sollte man nicht zahlen(wenn man sicher ist, Ventil blieb in Wohnung zurück!).
Dann muss halt Vermieter notfalls klagen und den Beweis antreten.

Zur Höhe der Forderung kann ich nichts sagen, 1,5 h erscheint mir sehr hoch, selbst wenn es die (längere) Anfahrt enthält. Der Ventilpreis selbst wäre OK.

MfG
duck313

Hallo,

der Sinn dieser Worte

ist durchaus dunkel.

Heißt das jetzt tatsächlich, daß es kein Übergabeprotokoll gibt ???

ODER

heißt es, daß es ein Protokoll gibt, aber das angeblich fehlende Ventil dort nicht aufgeführt ist ???

&Tschüß
Wolfgang

Es gibt kein Übergabeprotokoll? Dann muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter das Teil „entwendet“ hat.
Und nach so einer langen Zeit ist das schwierig! Wie konnte denn der Nachmieter mit dem Mangel dort leben ohne funktionierende Anschlüsse.
Dem einfach mal gelassen entgegensehen!