Vermieter führt Reparatur nicht aus

Erst einmal HALLO Zusammen!

Folgendes Problem liegt vor: Es wurde zum 1. August eine Wohnung angemietet. Bei der Übergabe wurde versprochen das Fugen an einer Wand in der Küche noch gemacht werden sowie die Toilettenspülung, da diese nur zum Teil geht. (es gibt doch diese, die zweigeteilt sind einmal weniger und einmal mehr Wasser, hier geht nur der Teil mit weniger Wasser).

Doch es wird nicht gemacht.
Was kann mantun?

Schon mal vielen Dank

@Naseweis: danke! …so besser?

Hallo !

Man fordert den Vermieter auf die WC-Spülung reparieren zu lassen.
Denn nur mit der Spartaste kann man das „große Geschäft“ nicht wegspülen,was sogar vermieterschädlich wäre,weil es zu Rohrverstopfung führen wird !

Wenn absehbar unwillig/unfähig,dann gleich Frist setzen,Mietminderung ankündigen(ab dem ersten Tag des Mangels und der Meldung).
Bei Verstreichen der Frist Eigenvornahme der Reparatur und Abzug der Handwerkerkosten von der Miete.

MfG
duck313

Hallo,

schon mal daran gedacht, dass der Vermieter einfach wichtigeres zu tun haben könnte, als sich sofort auf solchen Kleinkram zu stürzen? Wir reden hier ja nicht von einem Rohrbruch, … Und vier Wochen sind ein Zeitraum, der sich locker ohne den kleinsten Ansatz von bösem Willen einfach nur aus: Nicht gleich drum kümmern können und Terminvergabe des beauftragten Handwerkers erklären lassen (man was bin ich schon hinter Handwerkern hergelaufen, wenn ich mal wirklich einen brauchte).

Also einfach noch mal freundlich ansprechen, ob er sich schon gekümmert hat, und wann das was wird, und erst einmal gut sein lassen. Wenn dann immer noch wochenlang nichts passiert, kann man sich die Geschichte mit der Fristsetzung ja mal überlegen. Aber damit ist dann der Haussegen erst einmal schief. Lohnt sich das wegen solcher Kleinigkeiten?

Gruß vom Wiz

Hallo,

mir ist irgendwie noch keine Spülung mit Spartaste untergekommen, die man nicht durch Festhalten zu kompletter Leerung hätte überreden können.

Ansonsten sollte man immer abwägen, ob es sich lohnt wegen solcher Kleinigkeiten ein ansonsten intaktes Vermieterverhältnis mit juristischen Schreiben zu zerstören.

Gruß vom Wiz

6 „Gefällt mir“

Nicht gleich drum kümmern können

Das wäre gegebenen Falls nicht so. Das Fließenproblem wird gar nicht behoben…es wird in kein Fachmann beauftragt sondern ein Bekannter.

Nachbarschaftshilfe?
Hallöchen,

Das wäre gegebenen Falls nicht so. Das Fließenproblem wird gar nicht behoben…es wird in kein Fachmann beauftragt sondern ein Bekannter.

Wenn ich als derjenige, der es beheben soll, das im Rahmen von Nachbarschaftshilfe - am besten auch noch komplett unentgeltlich- tue, wäre mir persönlich so eine Sache ziemlich drittrangig: da kommt man halt vorbei, wenn man mal Zeit hat.

Gibt es jedoch im Beruf oder der Familie Wichtigeres, wandert das halt nach hinten.

Und wenn dann jemand wegen einer Fuge gleich ein Faß aufmacht während bei mir zu Hause die Bude abbrennt, dann gehe ich jedenfalls mit so jemandem in Zukunft kein Bierchen mehr trinken.

(Ob das jetzt arbeitsrechtlich unter Nachbarschaftshilfe läuft oder dem Bekannten regulär vergütet wird tut auf menschlicher Ebene nichts zur Sache)

Jetzt aber zum Rechtlichen:

Wenn es für den Mieter allerdings einen signifikanten Mangel darstellt, kann er den Vermieter durchaus anhalten, die Erledigung fristgerecht durchzuführen und bei der Fristsetzung direkt zu erwähnen, dass im Verzugsfall durch den Mieter ein Handwerker beauftragt und die Rechnung an den Vermieter geschickt wird.

Gruß,
Michael

Wo steht denn geschrieben, das ein Fachmann beauftragt werden muß?

Und wer sagt, daß der Bekannte kein Fachmann ist?

Wer die Musik bestellt und sie auch bezahlen muß, der darf auch aussuchen welche Musik bestellt wird, von ein paar Ausnahmen mal abgesehen.

Was führt an der Tatsache, dass ein Bekannter beauftragt wird, zu der Konsequenz, dass der Mangel gar nicht behoben wird???

Du sprichst in Rätseln, und es drängt sich der Verdacht auf, dass hier jemand es unbedingt darauf anlegen will wegen Kleinigkeiten Streit mit seinem Vermieter vom Zaun zu brechen. Schon mal daran gedacht, dass es 1001 Dinge geben wird, wo man als Mieter mal auf etwas „Flexibilität“ und Großzügigkeit seines Vermieters angewiesen sein könnte?

Wie mag die Bereitschaft hierzu dann wohl künftig aussehen, wenn ein neuer Mieter schon in den ersten Wochen klar macht, dass er nur seine eigenen Interessen kennt. Ganz ehrlich: Als Vermieter würde ich zusehen, solche Mieter schleunigst wieder los zu werden.

Die vier Wochen mögen ärgerlich sein, daher spricht man das Thema einfach mal höflich an, und bittet um kurzfristige Terminierung. Aber dabei sollte man es auch bei solchen Nebensächlichkeiten belassen.

Gruß vom Wiz

3 „Gefällt mir“