Vermieter füllt Mietbescheinigung Arge nicht aus

Hallo,mal folgendes:
Ein ehepaar beantragt mitte März ALG2. Es bekommt eine Mietbescheinigung mit die der Vermieter ausfüllen soll. Bei ANtragsabgabe am 08.04.2010 war die bescheinigung immer noch nicht da. Jetzt gab es eine frist bis zum 27.04.2010 vom JobCenter,ansonsten wird der antrag gelöscht.
Der vermieter will erst ausfüllen,wenn er die Miete für den Monat April 2010 hat.Aber genau darum geht es ja bei der beantragung vom ALG2,welches nur für 3 monate beantragt wird,da ab dann wieder einkommen fliessen.Laut bearbeiter vom jobcenter steht uns nach vorliegenden unterlagen ca 600 euro zu. das entspricht der Warmmiete. Solange aber die bescheinigung nicht kommt,wird nichts genehmigt. was kann man da machen? Vermieter droht mit Anwalt wegen Mietrückstand, aber den würde es nicht geben,wenn er die Mietbescheinigung ausfüllen würde. Wie sieht das aus, wenn der Abgabetermin verstreicht und die bescheinigung ist bis dahin immer noch nicht da? Der Antrag wird dann gelöscht und das ehepaar kann die März,April und Mai Miete nicht zahlen. Wie bereits erwähnt,an hand der unterlagen und dem Mietvertrag müßte es ca 600€uro ALG2 geben. Aber ohne ALG2 kann das ehepaar keine Miete zahlen. WIe sieht das rechtlich aus,wenn das ehepaar nicht zahlt, weil der Vermieter die bescheinigung nicht ausfüllt, auf der anderen seite aber Miete haben will?

MFG

Hallo,

das regelt nicht das Mietrecht.

Es ist schlechterdings nicht einzusehen, warum sich ein VM dermaßen ins eigene Fleisch schneiden sollte, es sei denn er möchte die Mieter loswerden und wartet nur darauf, dass diese die 2 Monatsmieten nicht leisten können, um dann zu kündigen.

Man sollte als Mieter noch einmal den Versuch unternehmen, den VM dahingehend aufzuklären, dass sich hier die Katze in den eigenen Schwanz beisst und das eine ohne das andere nicht möglich ist. Oder man versucht die Mittel erst einmal woanders herzubekommen und klärt dann alles mit dem Amt.

Meines Wissens gibt es jedenfalls im Mietrecht keinen Paragraphen der einen VM dazu zwingt Formulare für Amtsgänge des Mieters auszufüllen, selbst wenn er dadurch keine Miete erhält.

Gruß
Nita

http://meinews.niuz.biz/vermieter-t487469.html?s=107…&

meines Wissens nach, sollte die Vorlage des gültigen Mietvertrages, zur Beantragung von ALG II ausreichen. Frag doch einfach mal deinen Sachbearbeiter.

Gruß

hagibär66

Hallo, die person hat mit sachbearbeiter gesprochen. Die kommune möchte das so war die auskunft. Ohne Mietbescheinigung keine berechnung, bzw. berechnung ohne berücksichtigung Miete. Das bedeutet, Miete zahlen unmöglich.

Person weiß nicht weiter.

MFG