Hallo,mal folgendes:
Ein ehepaar beantragt mitte März ALG2. Es bekommt eine Mietbescheinigung mit die der Vermieter ausfüllen soll. Bei ANtragsabgabe am 08.04.2010 war die bescheinigung immer noch nicht da. Jetzt gab es eine frist bis zum 27.04.2010 vom JobCenter,ansonsten wird der antrag gelöscht.
Der vermieter will erst ausfüllen,wenn er die Miete für den Monat April 2010 hat.Aber genau darum geht es ja bei der beantragung vom ALG2,welches nur für 3 monate beantragt wird,da ab dann wieder einkommen fliessen.Laut bearbeiter vom jobcenter steht uns nach vorliegenden unterlagen ca 600 euro zu. das entspricht der Warmmiete. Solange aber die bescheinigung nicht kommt,wird nichts genehmigt. was kann man da machen? Vermieter droht mit Anwalt wegen Mietrückstand, aber den würde es nicht geben,wenn er die Mietbescheinigung ausfüllen würde. Wie sieht das aus, wenn der Abgabetermin verstreicht und die bescheinigung ist bis dahin immer noch nicht da? Der Antrag wird dann gelöscht und das ehepaar kann die März,April und Mai Miete nicht zahlen. Wie bereits erwähnt,an hand der unterlagen und dem Mietvertrag müßte es ca 600€uro ALG2 geben. Aber ohne ALG2 kann das ehepaar keine Miete zahlen. WIe sieht das rechtlich aus,wenn das ehepaar nicht zahlt, weil der Vermieter die bescheinigung nicht ausfüllt, auf der anderen seite aber Miete haben will?
MFG