Fakt: 3-Parteien-Wohnhaus, davon 3 Eigentümer, aber nur 2 Einheiten vermietet, die eine selbstbewohnt (Nr. 3 benannt betr. Einfachheit)
Also: Nr. 3 bitte den Vermieter einer Wohnung um Reparatur des Balkons über dieser Wohnung, da sich die Fassade löst und auf die Terrasse von Nr. 3 fällt. Dieser Vermieter, der gleichzeitig Verwalter der Wohneinheit ist und monatlich 15.- € für seine „Dienste“ erhält. weigert sich ohne Angabe von Gründen. Kann Nr. 3 die Verwaltungskosten stoppen oder wie kann er den Vermieter (Verwalter) dazu bringen, diese äußerst notwendige Sanierung (die bestimmt nicht sehr teuer sein wird) vorzunehmen???
Mit Vermietung und Rechtsberatung mache ich nichts
Ich würde die Hauseigentümerversammlung einberufen und die norwendigen Arbeiten abstimmen und beauftragen lassen.
Gleichzeitig ist die Arbeit des Hausb´verwalters zu prüfen und ggf. sein Vertrag zu kündigen - mit Beschluß aller Eigentümer / oder der Mehrheit.
Gruß J. hartleib
hallo,
kann ich nicht halfen
lisa
SgAnfrage,
wir sind nicht ganz sicher, was Sie so meinen.
Aber folgendes:
Der Vermieter muß eine nutzungsfähige Wohneinheit zur Verfügung stellen, die Sie auch nutzen können. Wenn dies nicht der Fall ist, sprich wenn die Mietsache Mängel aufweist, dann können Sie die Miete kürzen.
Das müssten Sie aber vorher Androhen mit Fristseztung.
Dié Kürzung der Verwaltungkosten macht da bei 15 Euro monatlich wenig Sinn.
Hoffe Ihnen geholfen zu haben. Ggf. müssten Sie einen Rechtsanwalt oder einen Mietverband aufsuchen.
MfG
ah
Der Mieter kann nichts unternehmen! Der Eigentümer kann den Verwalter bitten, in der nächstgen Versammlung einen Beschluß zu fassen, der ihm die Möglichkeit zur Balkonsanierung eröffnet (Auftragsvergabe). Dabei ist dann auch die Mittelherkunft zu beschließen - Entnahme aus der Rücklage oder Sonderumlage.
MoinMoin!
„Verwaltung“ hat nichts mit „Haussmeister“ zu tun, das sind 2 verschiedene Schuhe.
Ist „Gefahr im Verzug“, also fallen größere Platten oder Steine aus der Fassade, ist das Bauamt zu benachrichtigen. Ist es aber nur Kleinkram, dann würde ich mit einem Hammer den Putz so weit abschlagen, daß nichts weiter abfallen kann - und gut ists.
Wenn man so eien uneinsichtigen Vermieter hat, muß man eben sich selbst helfen.
Gruß
MK
Ich würde in dieser Situation ein Fax an den Verwalter senden (Vermutung Fassade ist Gemeinschaftseigentum) und auf die Gefahr von Personen- und Sachschäden hinweisen. In diesem Schreiben könnte ein Hinweis auf die mögliche Bewertung als grob fahrlässige Geschäftsbesorgung hilfreich sein.
Viel Erfolg
MC
Möglich sind neben dem immer vorzuziehenden Gespräch unter Nachbarn die Mietminderung gegenüber dem Vermieter (falls die Terrasse nicht benutzt werden kann). Der Vermieter Ihrer Wohnung scheint mir der eigentliche Ansprechpartner zu sein.
Freundliche Grüße,
Pia Grund-Ludwig, http://www.enbausa.de
Hallo Adele,
leider bin ich im Mieterrecht nicht so bewandert!!
Bei Schimmelproblemen jedoch schon.
Kann leider nicht weiterhelfen.!
HIer kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
hausblick