Nachbarn haben die Polizei geholt Es ging um die Mietkaution die ich bar mit Beleg bezahlt habe Er hat diese verbraten Ich muß aber Nachweise vorlegenWie ist das gesetzlich geregelt
Hallo Marina,
Sie schreiben, daß Sie bar gegen Beleg bezahlt haben.
Dann legen Sie den Beleg vor und fordern das Geld zurück.
Sie haben Anspruch auf Rückgabe, wenn das Mietverhältnis beendet ist und falls die Betriebskostenabrechnung keine Überraschungen erwarten läßt, kann die Kaution zügig ausgezahlt werden.
Unabhängig davon, ob der Vermieter das Geld auf einem Sonderkonto angelegt hat, wozu er verpflichtet wäre, haben Sie den Anspruch auf Rückgewähr.
Ich wünsche Gutes Gelingen
Nachbarn haben die Polizei geholt Es ging um die Mietkaution
die ich bar mit Beleg bezahlt habe Er hat diese verbraten Ich
muß aber Nachweise vorlegenWie ist das gesetzlich geregelt