Mein Vermieter möchte das Gas bei unseren hiesigen
Stadtwerken weiter beziehen, obwohl dieser (Anbieter)
sogar eine Abmahnung vom Bundeskartell-Amt erhalten wg.
überhöhten Preisen hat.
Eine Vergleichsrechnung meinerseits ergab
Preisunterschiede von bis zu 30 % mit anderen Anbietern
zu gleichen Konditionen.
Es gibt lt. BGB eine Wirtschaftlichkeitspflicht durch den
Vermieter. In wie weit ist diese anzuwenden.
Einen eigenen Vertrag mit dem Gaslieferanten kann ich
nicht eingehen, da es sich hier um eine WG handelt und
wir nicht Gefahr laufen wollen als eine
Bedarfsgemeinschaft geführt zu werden.
Hallo,
ich muss passen: die absolut genaue Rechtslage hierzu ist mir nicht sicher bekannt.
Aber: ob die genaue Kenntnis der Rechtslage in solchen Dingen weiterhilft, ist stets sehr zweifelhaft.
Schließlich bringt es Mieter nicht weiter, den Vermieter zu verärgern (Recht hin oder her), denn der kann sich auf die Hinterbeine stellen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen (ich kenne Ihren Vermieter nicht, weiß also nicht, wie er reagieren könnte).
Gibt es außer Ihnen noch weitere Mieter?
Könnte man sich eventuell zu einer Interessengemeinschaft zusammen schließen?
Ich bin der Meinung, ein sachliches Gespräch mit dem Vermieter (verstärkt durch eben noch weitere Mieter) bringt eventuell mehr.
Und gut vorbereiten: konkrete Angebote anderer Energieversorger vorlegen!
Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Grüße, Zita
Hallo, guten Tag
Wenn mehrere Wohnungen vorhanden sicd, sosprechen Sie mit den anderen Mietern. Keiner will, oder muss mehr bezahlenals notwendig.
Ihren Vermieter sagen Sie das,was Sie hier an mich geschrieben haben.Mehr kann ich Ihnen nicht sagen.
mit freundlichen Grüßen a.g.