Vermieter hält sich nicht an sein Wort

Hallo, Vermieter A machte seinem Mieter B vor dem Auszug ein Angebot über Email, und zwar wird er die Maklerprovision des Mieters B für eine neue Wohnung übernehmen. Der Mieter B hat sein Angebot angenommen und auf seine Bitte hin die Maklerin ihre Rechnung an den Vermieter A erstellen lassen. Vermieter A hat die Rechnung erhalten und seinem Mieter B vor dessen Auszug per Email mitgeteilt, dass die Rechnung ausgeglichen war. Der Mieter B zog zum mit dem Vermieter A vereinbarten Termin rechtzeig aus. Aber bislang erhielt die Maklerin das Geld nicht. Sie beschwerte sich bei dem Mieter B und forderte nun von ihm ihre Provision. Nach seinem Auszug versuchte der Mieter B täglich den Vermeiter A zu erreichen, mal über Email, mal per Telefon. Aber der Vermieter A reagierte gar nicht auf seine Frage über die Zahlung der Provision und meldete sich trotz der mehrmaligen Bitten des Mieters B überhaupt nicht. Was soll der Mieter B nun tun? Soll er die Provision an seine Maklerin zahlen und die Erstattung bei dem Vermieter A anfordern? Bitte um Rat.

Da zwischen A und der Maklerin kein Vertragsverhältnis besteht, muss A auch nichts an sie zahlen. B hat bestellt, er muss auch zahlen.
Ob B im „Innenverhältnis“ einen Anspruch an A hat, muss aus dem genauen Wortlaut der Mail herausgelesen werden. Ob eine derartige Mail überhaupt als beweiskräftiger Nachweis für eine Zahlungspflicht herangezogen werden kann, kann ich nicht beurteilen.

vnA