Vermieter hätte gar nicht vermieten dürfen

Hallo allerseits,

Einmal eine rein philosophische Frage. Nehmen wir an, A vermietet eine Wohnung an B. B wiederum vermietet die Wohnung weiter an C.

Nun stellt sich heraus, dass B die Wohnung gar nicht weitervermieten hätte dürfen, i.e., im Mietvertrag zwischen A und B ist Untervermietung explizit verboten. (Beispielsweise, weil es sich um eine Sozialwohnung handelt.)

Was passiert nun? Hätte C überprüfen müssen, ob B das Recht zur Vermietung hat? Ist der Mietvertrag für C automatisch ungültig? Muss C die Wohnung räumen? Gelten die zwischen B und C festgelegten Kündigungsfristen? Muss C an B Miete bezahlen? Oder an A? Et cetera…

MfG
Shir Khan

Hallo Shir Khan,

mal meine Laienmeinung:

Was passiert nun?

Zwischen B und C ist ein Vertrag entstanden, den B nicht erfüllen kann.

Hätte C überprüfen müssen, ob B das Recht zur Vermietung hat?

denke ich nicht, solange C keine eindeutigen Zweifel hat, das B nicht berechtigt ist, diesen Vertrag zu schließen.

Ist der Mietvertrag für C automatisch ungültig?

nein, nur B kann ihn nicht erfüllen.

Muss C die Wohnung räumen?

würde ich so sehen, er kann aber gegenüber B Schadensersatzansprüche geltend machen (Umzugskosten, Maklergebühren usw)

Gelten die zwischen B und C festgelegten Kündigungsfristen?

Sollte B den Vertrag erfüllen können, so gelten zwischen beiden Kündigungsfristen nach Gesetz bzw. soweit davon abgewichen werden kann, nach Mietvertrag.

Muss C an B Miete bezahlen?

Soweit die Voraussetzungen gegeben sind und nicht ein Mangel vorliegt, ja.

Oder an A?

C hat mit A kein Vertragsverhältnis.

Gruß

Joschi