Hallo allerseits,
Einmal eine rein philosophische Frage. Nehmen wir an, A vermietet eine Wohnung an B. B wiederum vermietet die Wohnung weiter an C.
Nun stellt sich heraus, dass B die Wohnung gar nicht weitervermieten hätte dürfen, i.e., im Mietvertrag zwischen A und B ist Untervermietung explizit verboten. (Beispielsweise, weil es sich um eine Sozialwohnung handelt.)
Was passiert nun? Hätte C überprüfen müssen, ob B das Recht zur Vermietung hat? Ist der Mietvertrag für C automatisch ungültig? Muss C die Wohnung räumen? Gelten die zwischen B und C festgelegten Kündigungsfristen? Muss C an B Miete bezahlen? Oder an A? Et cetera…
MfG
Shir Khan
Hallo Shir Khan,
mal meine Laienmeinung:
Was passiert nun?
Zwischen B und C ist ein Vertrag entstanden, den B nicht erfüllen kann.
Hätte C überprüfen müssen, ob B das Recht zur Vermietung hat?
denke ich nicht, solange C keine eindeutigen Zweifel hat, das B nicht berechtigt ist, diesen Vertrag zu schließen.
Ist der Mietvertrag für C automatisch ungültig?
nein, nur B kann ihn nicht erfüllen.
Muss C die Wohnung räumen?
würde ich so sehen, er kann aber gegenüber B Schadensersatzansprüche geltend machen (Umzugskosten, Maklergebühren usw)
Gelten die zwischen B und C festgelegten Kündigungsfristen?
Sollte B den Vertrag erfüllen können, so gelten zwischen beiden Kündigungsfristen nach Gesetz bzw. soweit davon abgewichen werden kann, nach Mietvertrag.
Muss C an B Miete bezahlen?
Soweit die Voraussetzungen gegeben sind und nicht ein Mangel vorliegt, ja.
Oder an A?
C hat mit A kein Vertragsverhältnis.
Gruß
Joschi