Vermieter hat den Keller hinterrücks ausgeräumt und alles unterschlagen! Was nun?

Hallo, ich benötige dringend eine Beratung in Sachen Miet/Strafrecht;

Ich bin in 07/2010 von FR nach MA umgezogen. Ich mußte den Umzug in zwei Schritten durchführen, da ich zwischenzeitlich einen Infarkt hatte. So habe ich den zweiten Termin (einige Kleinmöbel abholen und Keller ausräumen) nach Vereinbarung mit dem Vermieter auf einen Freitag drei Wochen nach dem eigentlichen Auszugstermin legen müssen. Im Keller hatte ich eine Nylonreisetasche mit Erbsachen meines Vaters, zwei Fahrräder, einen neuen Videorecorder und einen alten PC mit Monitor; dabei standen zwei Kommoden, zwei Stühle und ein zerlegter Bettrahmen aus der Wohnung. All’ dies konnte ich beim ersten Mal nicht mitnehmen, da mein Auto schon bis oben hin vollgepackt war; Helfer oder andere Fahrzeuge standen keine zur Verfügung. Das habe ich auch dem Vermieter so geschildert!

Als ich pünktlich zum zweiten, vereinbarten Termin erschien, verwehrte der Vermieter mir den Zugang zu meinem (ehemaligen) Keller, obwohl ich die drei Wochen extra bezahlt hatte. Nachdem er äußerst aggressiv reagierte (das war typisch für ihn), mußte ich die Polizei zur Deeskalation hinzuziehen. Es erschienen zwei Polizisten, die nicht wußten, wie sie damit umgehen sollten und schließlich aus Verlegenheit dem Vermieter recht gaben und mir auf dessen Geheiß die Räumung meines gemieteten Kellers (s. o.) untersagten. Bei Strafandrohung! So mußte ich an diesem Tag unverrichteter Dinge wieder gehen.

Zwei Tage später kam ich dorthin zurück, um den Vermieter zur Rede zu stellen - wieder sachlich und höflich, wie zuvor (s. o.). Er machte die Tür nicht auf, obwohl er zuhause war. Ein ehemaliger Nachbar öffnete mir freundlicherweise die Haustür, sodaß ich endlich zu meinem Keller gelangte - und der war leer! Alles (s. o.) war weg!

Ich erfuhr von dem Nachbarn des Vermieters, daß dieser den Keller drei Tage nach dem ersten Termin zusammen mit seiner Familie geräumt hatte, die Kleinmöbel wurden an diesem Tage vom Sperrmülldienst geholt, die Fahrräder, den Videorecorder, den PC und die Reisetasche mit den Erbsachen meines Vaters hat er behalten. Die Kaution (eine Monatsmiete) hat er zudem als „Räumungskosten“ behalten.

Am gleichen Abend wurde ich deshalb (v. a. Erbsachen…) aus Ärger schwerkrank und mußte dringend am offenen Herzen operiert werden. Über drei Jahre dauerte die Genesung von der Transplantation zweier künstlicher Herzklappen und noch heute bin ich gesundheit-lich sehr eingeschränkt. Erst jetzt kann ich es darum wieder ertragen, mich um dieses Thema abschließend zu kümmern.

Kurzum: Es ist wohl alles verjährt? Wenigstens möchte ich Strafanzeige gegen den Vermieter erstatten, denn er soll nicht straffrei davon kommen. Und vielleicht findet die Polizei ja mein Eigentum noch bei ihm? Hat das eine reelle Chance oder mache ich mir Illusionen? Darf er die Kaution unter diesen Umständen einbehalten? Was kann ich denn nun überhaupt noch tun?

Herzlichen Dank für jeden Tip;                                                                               Bajuvare

Was kann ich denn nun überhaupt noch
tun?

Als erstes solltest Du mal diese Internetseite genau durchlesen!

http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…

Gruß Merger