Vermieter hat Kaution anders als vereinbart angelegt und hat keine Zinsnachweise

Liebe Experten,

ich habe nach sehr langer Zeit leider mal wieder Mietrechtsprobleme.
Folgendes Szenario:

Mietbeginn 01.07.2008
Auszug 16.05.13
Kaution: 2.300,- Euro

Lt. Mietvertrag ist die Kaution einschl. Zinsen nach Ablauf von 2 Monaten nach Rückgabe der Mietsache fällig, also seit 16.07.13

Gemäß Mietvertrag war die Kaution wie allgemein üblich auf ein Sparkonto zum für Spareinlagen gesetzl. Zinssatz anzulegen.

Am 26.07. ging nach Anmahnung die Kaution unverzinst auf meinem Konto ein.
Ich forderte die Zinsen gemäß der Bankabrechnung bei Auflösung des Kontos und weitere offene Beträge (Guthaben aus vorhergehenden Jahren) ein. Fristsetzung 28.08.13

Nun habe ich schriftlich erhalten, dass er die Kaution „nicht gemäß Mietvertrag“ angelegt habe und eine Kopie eines Emailschriftverkehrs beigelegt bekommen, in dem er jemanden von einer Bank gebeten hatte, doch die Zinssätze für eine Spareinlage gemäß Mietvertrag zu bekommen. Diese hat er dann auch angesetzt und den Betrag mit der NK-Abrechnung für 2012 verrechnet. Die tatsächlich erwirtschafteten Zinsen bzw. die tatsächliche Anlage des Geldes verschwieg er.

Abgesehen davon, dass die Verrechnung mit der NK-Abrechnung so nicht zulässig sein dürfte - muss ich akzeptieren, dass er mein Geld irgendwo gewinnbringend angelegt hat, mir aber nur das Minimum zugesteht?

Ich weiß, dass das mit dem gewinnbringend nur eine Vermutung ist - dennoch möchte ich natürlich gerne wissen, was da 5 Jahre lang mit dem Geld passiert ist.

Und ja, ich weiß, wir hätten damals einen Nachweis über die Anlage der Kaution fordern sollen, haben dem Typ aber vertraut und keine Ahnung, dass es unser Recht gewesen wäre. Für uns war wichtiger, dass wir nachweisen konnten, es bezahlt zu haben (Kopie Überweisungsträger)…

Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung der Lage.

Viele Grüße
-Nadine-

Vermieter muss die Kaution anlegen und kann sie nicht auf seinem normalen Mietkonto lassen.
Eine Abrechnung der Zinsen steht Ihnen rechtlich zu. Bei einem normalen Sparbuch würden nicht mehr als ca. 100 Euro Zinsen für diese Zeit zusammen kommen, aber die Abrechnung steht Ihnen eben rechtlich zu.
Eine Verrechnung mit einer evtl. Umlagenachzahlung ist rechtens, sofern die Nachzahlung noch nicht geleistet und nicht verjährt ist. Trotzdem muss er genaue Summen nennen.
Ggf. sollten Sie ihm eine Frist zur Offenlegung der Zinserträge geben und den REchtsweg androhen.

http://www.ra-kassing.de/vrbrauch/rechtgeb/mietrech/…

freuen Sie sich die Kaution überhaupt und so schnell bekommen zu haben!
sehr oft wird die mit unterschiedlichsten Begründungen einbehalten und lt. BGB frühestens nach 6-9 Monaten, wenn es der Vermieter auf Grund von verspäteten Rechnungen der Gemeinde nicht zu vertreten hat oft erst nach 12 Monaten und dann meist mit Abzügen, zurück gegeben.

Hallo - also Fakt ist, dass die Kaution auf einem gesondertem Konto angelegt werden soll. Ob das dann ein Sparbuch ist oder ein extra Giro-Konto, ist egal. Alle darauf anfallenden Zinsen oder „Gewinne“ gehören dann nach Mietende dem Mieter.

Hallo,
vielen Dank für diese hilfreiche Antwort.
Deshalb haben wir uns ja über diese Mietvertragsklausel mit den zwei Monaten nach Übergabe gefreut.
Die Kaution haben wir zwar in voller Höhe wieder - dafür hat er uns 1.696 Euro mit einer NK-Nachzahlung für 2012 belangt.

Aber dies ist eine andere Sache. Es ging hier lediglich noch zusätzlich um den von mir geschilderten Sachverhalt oben.

Viele Grüße

Ha - super. Das ist genau das, wonach ich bislang vergeblich gesucht hatte.

Ich vermute eben auch, dass er es auf ein Sammelkonto gegeben hat. Große Spekulationen wollte ich ihm ja nicht einmal unterstellen. Seine telefonischen Aussagen deuteten jedoch in die Richtung Sammelkonto. Die Frage war daher wirklich, wie bei einem solchen abzurechnen ist und ob er eben dann jedem einzelnen nur den miesen Eckzinssatz für die Höhe der jeweiligen Kaution ausbezahlen darf.

schon klar. Bei den mageren Zinsen für 3-monatl. kündb. Spareinlagen lohnt sich keine Aufwendige Forderung,

Ciao Nadine,

a) eine Verrechnung mit der NK-Abbrechung ist nicht rechtmäßig

b) du hast Anspruch auf eine marktüblich Sparanlage und Sparzinsen

c) der Zinsatz der letzten Jahre lag/liegt bei 0,25% - also nix

d) bei einer „Anlage“ ab 2008 ist die Wahrscheinlichkeit eines Überschuß mindestens so groß wie die eines Verlustet

e) da du keine jährliche Auskunft über die Anlage deiner Kaution hast, scheint es unwahrscheinlich, dass eine solche nun möglich ist

Resumee:
Du hast die dir zustehenden Zinsen bekommen. Wie viel Zeit, Geld und Nerven willst du bei welcher Erwartungshaltung investieren?
Um einen VM in die Schranken zu weisen achte bei der neuen Wohung auf die Einhaltung deiner Rechte.

Schon deine Nerven und akzeptiere das Lehrgeld, wenn de überhaupt eines gezahlt hast.

cumar

Ciao cumar,

ja, das ist sicher richtig und ich würde meine Nerven auch am liebsten schonen. Das eingangs geschilderte Problem ist nur ein zusätzliches zu all dem andern Mist, den der VM veranstaltet hat. So nur noch ein kleines i-Tüpfelchen, bei dem ich mir unsicher war. Das Stichwort habe ich ja im Prinzip schon gegeben - NK-Abrechnung… ^^
Und im Gesamtpaket werde ich natürlich auch Klarheit über die Zinsfrage einfordern.

Trotzdem Danke an alle
-n-

hallo,
die frage ist, was sie sich erhoffen. ja, sie haben recht: er hätte sie vereinbarungsgemäß anlegen müssen. das hätte bei einem sparbuch irgendwas bei 0,25% zinsen gebracht. aber: wenn er in einer solchen höhe einen zinsbetrag verrechnet hat - was wollen sie mehr? ich denke, da lohnt ein streit nicht, denn was soll dabei herauskommen? nochmal 30€?
ich empfehle, dass sie die nächste kaution in form eines von ihnen eröffneten und an den vermieter verpfändeten sparbuches übergeben, dann ist das geld auch wirklich sicher. die eigentliche gefahr bestand in den letzten jahren: im insolvenzfall des vermieters wäre ihr geld ungesichert und deshalb ganz und gar weg gewesen.
viele grüße
salomo

hallo salomo,
vielen dank für ihre antwort. inzwischen bin ich zu der überzeugung gelangt, dass er das geld auf einem sammelkonto angelegt hat. dies war zumindest seine angedeutete aussage am telefon.

wenn es nur wegen der zinsen wäre, würde ich mich auch nicht groß schlau machen. es ist das gesamtpaket, das nicht ganz koscher zu sein scheint.
und so, wie es aussieht, steht uns ein deutliches guthaben aus dem letzten jahr zu, welches er durch falsche angaben bei der heizkostenabrechnung und einige fehlerhafte positionen in eine nachforderung von 1.600 euro verwandelt hat…

ich meine, da lohnt es auch, einen genaueren einblick in die anlage von kautionen des herrn zu erhalten. was geschieht denn mit den überschüssigen zinsen? werden diese anderen kautionsgebern zugesprochen oder behält er diese selbst oder liegen die halt einfach grundsätzlich weiter auf dem konto herum…? wäre m. e. schon mal interessant in diesem zusammenhang zu erfahren.

viele grüße zurück
-nadine-

Hallo Nadine,

heikles Thema. Generell ist der Vermieter verpflichtet, vom Mieter gezahlte Kautionen nach dem banküblichen Zinssatz auf ein Anderkonto (also kein Mietkonto) anzulegen, wenn er schon den Mieter keine eigene Bank aussuchen lässt. Sich hieraus ergebende Zinsbeträge dürfen auf keinen Fall vom Vermieter für anderweitige Kosten während der Mietdauer entnommen werden -es sei denn, der Mieter war vorher im Mietvertrag damit einverstanden.

Zinserträge, die die gesetzl. geregelte Mietkaution (max drei Netto-Kaltmieten) übersteigen, sind grundsätzlich Eigentum des Mieters und dürfen auch nicht für evtl. Einbehaltungen des VM für irgend welche Renovierungen oder Reparaturen herangezogen werden. Somit stellt die Einbehaltung der Zinsen eine unerlaubte Handlung des VM dar.

Nicht eingeforderte Guthaben aus Überzahlungen für Betriebskosten des Mieters sind eine andere Baustelle. Hier hätte der VM zwangsläufig seine Nachforderungen, basierend aus Betriebskosten-Nachzahlungen, decken müssen und auch können. Für diese Guthaben ist der VM aber nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen. Hier hättest Du als Mieter eine Wirtschaftlichkeitsprüfung (zu der der VM gesetzl. verpflichtet ist) und die Abschläge der Vorauszahlungen zu senken verlangen können. Dies nicht zu verlangen, war eindeutig Dein Fehler!

Wo der Vermieter allerdings Deine Kaution anlegt, bleibt ihm selbst überlassen. (§ 551 Abs 3 BGB.) Verlangen kannst Du nur den Zins eines normalen Mietkautionskontos, der sich allerdings z.Zt. im lächerlichen Bereich von 0,15% befindet, wie er z.B.bei den Sparkassen gezahlt wird.

Zu einer etwas ausführlicheren Antwort habe ich Dir mal folgenden Link reinkopiert, der Dir sicherlich noch weitere interessante Erkenntnisse geben kann, die ich hier nicht alle aufführen kann.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Für eine positive Bewertung (als kleine Entlohnung) wäre ich Dir sehr dankbar.

Guck mal jetzt hier rein:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

Rechtlicher Hinweis für die “freundlichen” Abmahnbüros:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und deshalb auch keine Rechtsauskünfte geben kann und darf. Ich gebe hier nur eigene Erfahrungen und Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen unentgeltlich weiter und kann deswegen auch keine Haftung für evtl. ungewollt falsche Aussagen übernehmen!

Vermieter kann und muß Kaution
verzinst anlegen, kann dies natürlich nicht gewinnbringend auf lange Laufzeit anlegen, da er jederzeit rankommen muß, würde mich bei Sparkasse erkundigen, wie Zinssatz für Mietkaution für die letzten 5 Jahre war.
schätze höchstens 0,5 Prozent.

Hallo Nadine,

in Deinem Falle erscheint mir logisch, dass sich der Vermieter an den Mietvertrag hält und die dort vereinbarten Zinsen für den Betrag der Kaution bezahlt. Denn grundsätzlich hätte er das Geld ja auch einfach weglegen und Dir die Zinsen selbst berechnen können. Entscheidend scheint mit zu sein, dass Du den korrekt berechneten Zinsbetrag bekommen hast.
Für die eventuell zinsgünstigere Anlage hat der Vermieter ja auch das Risiko getragen, denn seine wenn die Anlage schief geht, bekommst Du Dein Geld ja trotzdem zurück.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

so wie ich es verstehe hat der VM nachträglich doch noch Zinsen gutgeschrieben, eben die in Höhe eines Sparbuchs.

Ich halte den Streit für „unbedeutend“, da es reine Spekulation ist, dass der Vm tatsächlich höhere Zinsen erzielt hat, die zweifelsfrei Ihnen zustehen würden. Allerdings gehe ich eher davon aus, dass er die Kaution gar nicht verzinslich angelegt hat, so dass keine höheren Zinsen erzielt wurden.
Zu bedenken ist auch, dass eine mögliche Zinsdifferenz gar nicht so groß war, so dass es sich nur um geringe Beträge handelt, um die man streiten würde. Dies lohnt m.E. nicht.

Eine andere Frage ist die Verrechnung mit der Nebenkostenabrechnung. Ob dies so zulässig ist, vermag ich mangels Sachverhaltsschilderung aber nicht zu beurteilen.

Gruß
Sebastian

Ich bin etwas spät zu Antworten. Ich bitte um Entschuldigung!

ist schon ok.
inzwischen liegt das ganze beim mieterverein.

wahrscheinlich lässt sich nicht viel machen - außer nochmal zinsnachweise zu verlangen und das kind beim namen nennen - verdacht einer veruntreuung.