Vermieter hat Konto gewechselt, wer muß reagieren?

Guten Tag,
ein Vermieter hat offentsichtlich sein Konto gewechselt weil die Miete zurücküberwiesen wurde mit dem Anhang Konto gelöscht.
Frage: Muß jetzt der Mieter mit seinem Vermieter in Kontakt treten und seine Bankverbindung erfragen oder muß der Vermieter dem Mieter seine neue Bankverbindung mitteilen?

Miete ist eine ‚Bringschuld‘ Im Zweifelsfall bar vorbei bringen oder mit der Post.

vnA

Miete ist eine ‚Bringschuld‘ Im Zweifelsfall bar vorbei
bringen oder mit der Post.

Was ist wenn der Vermieter 600 km entfernt wohnt ? Jeden Monat 1200 km fahren ist ein bissl doll.

Christian

steht doch da: Post.

vnA

Hallo,

mich würde in diesem Zusammenhang v.a. interessieren, was im Mietvertrag steht. Steht dort so etwas wie „die Miete ist monatlich auf das Konto Nr. 0815 zu überweisen“ oder „die Miete ist auf das vom Vermieter zu benennende Konto zu überweisen“, sehe ich schon den VM in der Verpflichtung, eine neue Kontoverbindung mitzuteilen.

Gruß, Niels

Hallo alle zusammen!!

Also meiner Meinung nach sollte der Vermieter dies vorher auch ankündigen dass er vorhat ein neues Konto zu eröffnen.
aber man kann es wenden wie man will die Miete muss gezahlt werden.
Einfach mal den Vermieter per Mail, Brief, Fax oder Telefon nach dem neuem
Konto erfragen.
das spart viel Stress darüber aufregen bringt eh nichts da der Vermieter in jedem fall das recht auf seine Miete hat!