Vermieter hat Mietvertrag nachträglich durch durch Bürgen unterschreiben lassen

Hallo Zusammen,

habe folgende Frage:

Beim Einzug in meine Wohnung wurde vereinbart, dass ein Bürge den Mietvertrag mit unterscheibt. Dieses ist aber nicht geschehen und der Vermieter hat erst nachträglich, ohne mein Wisssen, den Bürgen dessen Ausfertigung des Mietvertrages unterschreiben lassen. Ist jetzt ein Mietvertag mit Bürgen zustande gekommen?

Danke & Gruss
Arne

Hi,

vereinbart, dass ein Bürge den Mietvertrag mit unterscheibt. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

der Bürge sollte also Mieter werden?

Vermieter hat erst nachträglich, ohne mein Wisssen, …

Mein - was für ein böses Wort und ein kalrer FAQ verstoß, daher keine ander Antwort, ausser die Bitte den Text nochmals neutral einzustellen und etwas genauer beschreiben was denn nun vereinbart werden sollte und für was der Bürge Bürgen soll.

cu und schönes Wochenende

MoinMoin!Ich weiß nicht, was der Bürge da unterzeichnet hat – wenn SIE und Ihr VM  zusammen einen Mietvetrag unterschrieben haben, dann sind Sie der Mieter.Hat der „Bürge“ den Mietvertrag unterschrieben, dann ist er der Mieter.Haben Sie und der Bürge unterschrieben, dann sind Sie der Mieter und der Bürge bürgt für´s pünktliche Geld.

GrußMK

Hallo,

tut mir leid, da mir nicht bekannt ist, als was der Bürge im Mietvertrag steht, kann ich Ihnen auf Ihre Frage keine Antwort geben.

MfG P.K.