Vermieter hat noch Kaution - Hilft Audioaufnahme?

Hi,
ich bin vor ziemlich genau 6 Monaten ausgezogen und habe bis jetzt noch nicht meine Kaution von meinem Vermieter erhalten.
Mein größtes Problem ist, dass ich kein einziges Schreiben mehr habe, wo vermerkt ist, dass ich diese Kaution je bezahlt habe.
Das war mir bereits beim Auszug bewusst und habe deshalb bei der Wohnungsübergabe heimlich eine Tonaufzeichnung gemacht.
Auf dieser hört man alles sehr gut und der Vermieter erzählt auch, dass ich meine Kaution erhalte und diese mit evtl Reparaturen in der Wohnung verrechnet wird. Meine neue Adresse und Telefonnummern habe er ja und wird sich melden, was nie geschah. Auch Betriebskostenabrechnungen bis April 2012 (wo ich laut Aufnahme Geld bekomme) und die Rechnung Mai bis Juli sind nie eingetroffen.

Was mache ich jetzt? Ich habe vor ihn nächste Woche anzurufen und zu fragen. Schön wenn er einfach überweist, aber wenn nicht, wirds kompliziert. Ich setze mich auch nicht gerade in eine gute rechtliche Lage mit meiner geheimen Aufnahme. Ich weiß halt einfach, dass er sich blöd stellen wird.
Ist das im Endeffekt legal so eine Aufnahme als Beweis zu nehmen? Sollte ich das lieber geheim halten und mahnen (kann ich überhaupt privat jmd abmahnen)? Oder sollte ich gleich nach dem Telefonat zum Anwalt, wenns keinen Konsens gibt?

Grüße

Die heimliche Aufnahme erfüllt eine Straftatbestand und hat schon von daher vor Gericht als Beweismitttel keinen Bestand! Haben Sie dem Vermieter die Kaution denn in bar gegeben und dies ohne Quittung oder vieleicht auf dessen Konto überwiesen und können so den Nachweis der Leistung führen?

Hallo dr321,

6 Monate lang kann es schon dauern bis dieKaution zurück bezahlt wird. Es hängt auch davon ab, wie die Zahlungen von Ihnen gelaufen sind. Auch ob in der Vergangenheit Nachzahlungen von Ihnen gefordert wurden.
Schreiben Sie dem Vermieter und fordern Sie ihn auf die Kaution an Sie auszuzahlen.
Ob das mit Ihrer aufnahme rechtens und ansetzbar ist, sollten Sie einen Anwalt fragen, das hat mit dem Mietrecht nichts zu tun.

Gruß Fred

Hallo,

nicht anrufen!
Denn dann hast du doch wieder nichts in der Hand.
Die Tonaufnahme vergiß mal lieber vorerst, weil die nicht legal zustande gekommen ist.

Du setzt ein Schreiben auf, wo du die Kaution mit Fristsetzung einforderst und die Nebenkostenabrechnung gleich mit.

Das du keinen Zahlungsbeleg über die Kaution besitzt, weiß der Vermieter ja hoffentlich nicht. Lass dich nicht auf telefonische Antworten ein - alles nur noch in Schriftform. Sollte man bei Vermietern eh immer beherzigen.

Antwortet er nicht, bzw. läßt die Frist (max. 14 Tage) verstreichen setzt du ihn in Zahlungsverzug =Mahnung.
In dem Schreiben kannst du ja durchaus ankündigen, das du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn er erneut die zahlungsfrist verstreichen läßt.

Die Tonaufnahmen würde ich nur im Notfall verwenden.
Gerichte werten solche unterschiedlich.
Stellt der Vermieter auf stur und behauptet keine Kaution erhalten zu haben, sag ihm das du das auf Band hast - das solltest du wiederum aber nicht vor Zeugen oder schriftlich
mitteilen. Denn dann hat er einen Beweis.

Auch kann der Vermieter nicht beweisen, das Reparaturen mit der Kaution zu verrechnen sind.Es sei denn er hat eine Nachbesserungsfrist gesetzt oder vor Ausführung der Arbeiten die Kosten mitgeteilt. hat er dieses versäumt, ist die Verrechnung mit der Kaution unzulässig.

Also zuerst einmal mit Frist die Kaution und Nebenkostenabrechnung einfordern!

Viele Grüße
tina

JA stellen sie sich der Staatsanwaltschaft. Einsicht ist immer der richtige Weg. Waren sie bei der stasi oder IM ? Ich denke mit Bewährungs- oder Geldstrafe wird sowas geahndet

OH OH °!!!°

Die Aufnahme ist strafbar! Man darf nur mit Zustimmung der betroffenen Personen etwas aufnehmen! Daher unbedingt geheim, besser noch löschen!

Ohne irgendwelchen Nachweise sieht es sehr sehr schlecht aus, keine Zeugen dabei gewesen???

Ich kann nur raten, per Post beim ehemaligen Vermieter nachzufragen, und eine Kopie des Schreibens zu behalten, denn der Vermieter hat das Recht die Kaution bis zu einem halben Jahr zurück zu behalten!

Und wegen der Nebenkostenabrechnung, kann er sich bis nächstes Jahr Zeit lassen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen/informieren und viel Erfolg!

Dass sie die Kaution noch nicht zurück erhalten haben , liegt u .U. daran dass die BK-Abrechnung noch nicht gemacht wurde. Erst nach dieser kann der Vermieter wissen , ob er noch Forderungen hat.BK-Abrechnung hat ja Zeit bis zum Ende des darauf folgenden Jahres . Wenn sie für die Überweisung der Kaution einen Nachweis hätten , wäre das schon gut. Wie es sich mit den Audioaufzeichnungen im Streitfall verhält , kann Ihnen sicher nur ein Anwalt sagen .

Die heimliche Aufnahme wird gerichtlich nicht anerkannt!
Vermieter anrufen oder mahnen!
Nach Möglichkeit einen Anwalt hinzuziehen

Hallo,
leider hast Du derzeit noch keinen Anspruch auf die Kaution.
Der Vermieter kann die Kaution bis zur Abrechnung der Nebenkosten einbehalten. Für die Abrechnung hat er nach Ende der Abrechnungsperiode 12 Monate Zeit.
Da die Abrechnungsperiode normalerweise am 31. Dezember endet, hast Du frühestens 12 Monate danach (also in Deinem Fall der 01.01.2014)einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Kaution.
Oft wird die Rückzahlung vom Mieter sofort gefordert, dies ist jedoch eine falsche Meinung.
Du solltest einfach abwarten. Wenn der Vermieter früher als er muss zahlt, so hast Du Glück gehabt.

Gruss
Udo

Hallo! Kaution kann bis zu einen Jahr warten. Spätestens jedoch bis zur Jahresabrechnung, oder Reparaturen in der Wohnung.Sie können jeden privat anmahnen. Das geht auch oneline (https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag).Aber.Aber) vorher schriftlich die Kaution anfordern, per Einschreiben versenden oder mit Einwurfsbestätigung, angemessene Frißt geben(zwei Wochen genügen). Sie haben Bar bezahlt oder? Sonst können Sie vielleicht es auf dem Kontoauszug sehen. Sie können ( wenn Sie keinen Kontoauszug mehr haben, einen bei der Bank anfordern. Die Bank bewahrt die Daten zehn jahre lang auf).Also Bar sieht schlecht aus. Aber hängen Sie es dem Vermieter nicht auf die Nase daß Sie nichts haben. Oder gab es nicht mal eine Quitung? Also wenn es mal eine Quitung gab, kann sein daß der Vermieter diese verlangt. Vielleicht aber nicht. Das was Sie aufgenommen haben ist zwiespältig. Der Vermieter kann sagen, daß er davon augegangen ist, daß Sie eine Kaution bezahlt haben. Stellte sich jedoch heraus, daß Sie das versäumt haben. So was ist eine bekannte Masche der Vermieter und Verwalter. So eine Onelineabmahnung kostet 60 euro. Also erstmal schriftlich. Dann beim Amtsgericht. Wenn der Vermieter durch Amtsgericht angezeigt wird ,muß er sich dazu äußern. Dann muß er lügen, wenn er nicht zahlen will quasi auf Glück daß Sie keine Quitung mehr besitzen.(Denn daß weiß er ja nicht). Also ich würde das so versuchen. Viel Glück!

Kein Schreiben, also keine Quittung?
Wurde das Geld bar übergeben, oder überwiesen?
Der Mitschnitt ist warscheinlich nicht beweiskräftig, aber du kannst dich ja dumm stellen und im Gespräch darauf hinweisen das er „dies und das“ doch gesagt hat. Schlieslich hättest du das doch auf Band :wink:
Ich würde vorher zum Anwalt gehen.
Schon um vernünftig argumentieren zu können.

Mit freundlichem Gruß
Ulli Pilger

Hi,

ich würde den Vermieter mit Brief an die Rückzahlung der Kaution nebst Zinsen und an die Erstattung der Nebenkostenabrechnung erinnern.

Bitte vergiss nicht deine Kontodaten anzugeben. Und eine Frist zu setzen (…bis zum 30.12.12 auf mein unten angegebenes Konto zu überweisen).

Falls er dann bis zum 30.12.12 nicht gezahlt hat, würde ich einen zweiten Brief mit Einwurfeinschreiben und Androhung rechtlicher Schritte mahnen (…sehe ich mich leider gezwungen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen).

Falls er dann immer noch nicht gezahlt hat, gehst du zum Deutschen Mieterbund und lässt dich beraten.

Viel Erfolg! Knarf