Hallo.
Ein Vermieter darf von seinem Mieter ja keine Wohnungsschlüssel besitzen ohne Zustimmung des Mieters. Wie ist der Sachverhalt aber bei einem Kellerschlüssel oder Briefkastenschlüssel? Hat der Vermieter hier rauf einen Anspruch? Im Mietvertrag wäre hierzu keine Klausel vorhanden.
Hinweise oder Gerichtsurteile zum fiktiven Sachverhalt wären interessant.
Mfg Xanun