Ein Vermieter darf von seinem Mieter ja keine Wohnungsschlüssel besitzen ohne Zustimmung des Mieters. Wie ist der Sachverhalt aber bei einem Kellerschlüssel oder Briefkastenschlüssel? Hat der Vermieter hier rauf einen Anspruch? Im Mietvertrag wäre hierzu keine Klausel vorhanden.
Hinweise oder Gerichtsurteile zum fiktiven Sachverhalt wären interessant.
Nein, auch auf diese Schlüssel hat der Vermieter keinen Anspruch und mal ehrlich, aus welchem Grund sollte er diese „Nicht“-Wohnungsschlüssel zurückhalten wollen ?
nun gehen wir mal davon aus, Mehrfamilenhaus, im einen der Kellerverschläge ist der Hausanschlussraum (nicht Mieterkeller), ja warum sollte der Mieter keinen Schlüssel für den Zugang im Keller haben dürfen? Daher auch meine Frage, um was für ein Objekt es sich handelt.
allgemeiner Tipp, immer bei der Anmietung Schlösser Tauschen, die alten für den Auszug aufheben. Denn wer weiß, ob nicht ein vorheriger Mieter sich Nachschlüssel hat machen lassen und diese noch besitzt?
Wir sprechen aber nicht vom Kellerflur oder Kellertür zum Treppenhaus.
Das sind allgemein zugängliche Bereiche, zu denen der Vermieter selbstverständlich auch einen Schlüssel haben darf (sogar muss),denn dort sind auch Technikräume ,zu denen er Zutritt haben muss.
Für den eigentlichen Mieterkeller und sei es auch nur ein Drahtkäfig mit Vorhängeschloß hat nur der Mieter den Schlüssel.
Hallo danke euch für die Antworten. Es geht schon um einen Keller der nur für den Mieter bestimmt ist. Meine Frage wurde Dank des Links von Duck313 beantwortet.