Es geht um die Suche nach einem Nachmieter. Da ich derzeit für 5 Wochen nicht vor Ort bin, habe ich meinen Schlüssel bei einer Freundin deponiert. Mein Vermieter hat mir nun aber geschrieben, er bräuchte ihn gar nicht. Er hat sich bei meinem Vormieter(!) einen Schlüssel für meine Wohnung besorgt und würde mich dann in Kenntnis setzen, wenn er einen Nachmieter hat. Ich bin geschockt und würde gerne wissen, ob ich fristlos kündigen kann. Vielen Dank für jede Antwort.
Tut mir leid , aber wie das rechtlich aussieht , kann ich nicht sagen . Es ist auf jeden fall eine riesen Sauerei ! ich würde beim Verbraucherschutz oder Mieterschutzbund nachfragen . Sorry , dass ich nicht weiter helfen kann.
Da dein Vermieter mit WE-Übergabe s.Zt. nach Gesetzeslage über keine weiteren als dir übergebenen Schlüssel verfügen darf, stellt das einen eklatanten Vertrauensbruch dar und berechtigte dich eigentlich schon früher zu einer fristlosen Kündigung !
"…habe ich meinen Schlüssel bei einer Freundin deponiert. Mein Vermieter hat mir
geschrieben, er bräuchte ihn gar nicht. Er hat sich bei meinem Vormieter(!) einen :Schlüssel für meine Wohnung besorgt und würde mich in Kenntnis setzen, wenn er :einen Nachmieter hat. Ich bin geschockt und würde gerne wissen, ob ich fristlos
kündigen kann. Vielen Dank für jede Antwort.
Hallo Frager!
Anfangs muss ich darauf hinweisen, dass ich kein Rechtsanwalt für Mietangelegenheiten bin.
In Ihrem Falle handelt es sich wohl darum, dass Sie ordentlich gekündigt haben und auf der Suche nach einem Nachmieter sind. Ihr Mietvertrag endet praktisch mit dem Tag, an dem die Wohnung an den Vermieter übergeben wird. An diesem Tag haben Sie die Pflicht alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel an den ehemaligen Vermieter zurückzugeben.
Sie haben die Wohnung noch nicht übergeben, das setze ich voraus.
Während Ihrer Abwesenheit darf niemand, auch der Vermieter nicht, Ihre Wohnung ohne Ihre Erlaubnis betreten. Ihr Vormieter hat nicht alle Schlüssel zur Wohnung an seinen (auch Ihr) Vermieter zurückgegeben, was eine Sauerei ist. Ihr Vermieter hat sich des Hausfriedensbruches schuldig gemacht, indem er ohne Ihre Zustimmung und mit wohl fremden Leuten (Nachmieter?) ihre Wohnung betreten hat.
Das reicht aus um fristlos zu kündigen.
Da es sich um einen Rechtsfall handelt, sollten Sie einen Rechtsanwalt engagieren, zumindest aber beim Mieterbund vorstellig werden.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“.
Nein! Aber den Schließzilinder sofort austauschen oder austauschen lassen und dem Vermieter in Rechnungstellen bzw. von der Miete abziehen.
Der Vermieter sollte aber vor dieser Aktion informiert werden.
Gruß connection
Hi…naja ich denke mal nicht das es ein anlass zur fristlosen kündigung berechtigt…ich rate aber immer sobald mann eine wohnung bezieht ein neues türschloss einzubauen,damit sowas z.b. nie passieren kann.mann weiss nie wer noch einen schlüssel hat.bei auszug kann mann ja dann wieder das alte schloss einbauen.
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.10.2006
- 13 U 182/06 -
Vermieter muss Mieter alle Schlüssel übergeben
Mieter kann fristlos kündigen, wenn der Vermieter die Räumlichkeiten ohne Einwilligung betritt
Ein Vermieter darf keinen Schlüssel der Mieträumlichkeiten für sich behalten. Schon gar nicht darf er mit Hilfe dieses Schlüssels ohne Einwilligung des Mieters die Räumlichkeiten betreten. Tut er es dennoch, darf der Mieter fristlos kündigen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
siehe auch:
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_13-U-1820…
Hallo,
mein Rechtsverständnis wird durch einen Notiz im Internet bestätigt.
Der Vermieter sollte alle Schlüssel ausgehändigt haben. hat er das nicht und betritt die Wohnung begeht er Hausfriedensbruch. dies wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung. Der Besitz des Schlüssels wahrscheinlich nicht
Zitat:
Der Mieter hat dabei das Recht, die Schlüssel vom Vermieter zu verlangen und kann auch auf eigene Kosten Nachschlüssel anfertigen lassen. Grundsätzlich muss der Vermieter alle Schlüssel der Wohnung herausgeben und darf keinen für sich behalten. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter auf die Herausgabe aller Wohnungsschlüssel klagen (vgl. AG Tecklenburg WM 1991, 756). Behält der Vermieter Schlüssel ein oder hat diese nach Rücksprache mit dem Mieter in seinem Besitz, betritt aber die Wohnung ohne die Zustimmung des Vermieters, dann handelt es sich um einen Hausfriedensbruch. Infolgedessen hat der Mieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, so entschied das Amtsgericht Heidelberg (WM 198/69). (http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Schluesselueberga…)
Das ist meine Meinung aber keine Rechtsauskunft.
Gruß Elfriede
Hallo Gourmet,
bei dieser Frage muss ich leider passen. Es fällt mir auch nichts ein, wo man sich eventuell einen kostenlosen und dennoch guten Rat holen könnte. Einzig eine Anfrage an die Verbraucherzentrale könnte noch eine Hilfe sein.
Sorry, mit Grüßen, Hubert Steiger
Hallo Gourmet,
wenn die Wohnung gekündigt ist, muss der Mieter sicherstellen, dass der Vermieter die Wohnung zu einem angemessenem Zeitpunkt und nach vorheriger Anmeldung zeigen kann. Insofern war es richtig, den Schlüssel bei Ihrer Freundin - ich nehme mal an für den Vermieter zugänglich - zu deponieren.
Wenn sich der Vermieter nun - obwohl er den Verbleib Ihres Schlüssels kannte - einen Ersatzschlüssel besorgt hat, so ist das auf jeden Fall nicht rechtens, allerdings sind vermutlich die Voraussetzungen für eine wirksame fristlose Kündigung nicht erfüllt.Da wird nämlich individuell beurteilt, ob es für den Mieter UNZUMUTBAR ist, das Mietverhältnis bis zum Ende der Kündigungszeit fortzusetzen. Dies schätzen die Gerichte ganz unterschiedlich ein - es hängt immer von der Einschätzung des Einzelfalls ab, wie entschieden wird.
Auf jeden Fall sollten Sie aber den Vermieter eine Abmahnung schicken und ihn auffordern, Ihnen SOFORT (Termin nennen) alle Schlüssel zu Ihrer Wohnung, die in seinem oder in anderer Leute Besitz sind, auszuhändigen.Lässt er den Termin verstreichen, dann lassen Sie das Schloss austauschen und ziehen den Betrag von der Miete ab.
Viel Glück wünscht Heihei
Es geht um die Suche nach einem Nachmieter. Da ich derzeit für
5 Wochen nicht vor Ort bin, habe ich meinen Schlüssel bei
einer Freundin deponiert.
Den Brief, in dem er mitteilt das er den Schlüssel nicht braucht, hast Du nie bekommen (sonst hättest Du da schon Wiederspruch einlegen müssen).
Warte bis er Dir mitteilt, das er mit „Anderen“ in Deiner Wohnung war.
Daraus gründet sich ein außerordentliches Kündigungsrecht. So von wegen: unbefugtes Betreten, Hausfriedensbruch, zerrüttung des Vertrauensverhältnisses ( http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/zerruettung… ).
Meine Antwort ist nicht rechtsverbindlich, aber ich würde so argumentieren.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Wen ja, würde ich mich über eine Antwort freuen.
Und wenn mein Tipp sch… war auch.
Mit freundlichem Gruß Ulli P
Hallo,
ich bin mir nicht hundertprozentig sicher. Es ist zwar ein grober Verstoß; ob das aber zur Kündigung ausreicht weiss ich nicht…
MfG
Hallo,
wer hat nun wem einen Wohnungsschlüssel überlassen?
Der Vermieter dem Vormieter oder der Vormieter dem Vermieter! Normalerweise hat außer Ihnen und dem Vermieter niemand einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung zu haben. Der Vormieter hat bei Ende des Mietvertrags alle Wohnungsschlüssel dem Vermieter auszuhändigen.
Besitzt nun der Vermieter einen Wohnungsschlüssel, berechtigt Sie dies ganz gewiss nicht zur fristlosen Kündigung. Ob der Vermieter ohne Ihre Erlaubnis die Wohnung betreten darf, steht auf einem anderen Blatt.
Mit freundlichen Grüßen, uhu43
Es geht um die Suche nach einem Nachmieter. Da ich derzeit für 5 Wochen nicht vor Ort bin, habe ich meinen Schlüssel bei einer Freundin deponiert. Mein Vermieter hat mir nun aber geschrieben, er bräuchte ihn gar nicht. Er hat sich bei meinem Vormieter(!) einen Schlüssel für meine Wohnung besorgt und würde mich dann in Kenntnis setzen, wenn er einen Nachmieter hat. Ich bin geschockt und würde gerne wissen, ob ich fristlos kündigen kann.
Vielen Dank für jede Antwort.
Hallo,
ob Sie berechtigt sind zur fristlosen Kündigung: ich bin mir nicht absolut sicher…
Auf jeden Fall stellt dieses Verhalten einen groben Vertrauensbruch dar. Solange Sie Mieter der Wohnung sind, haben Sie sozusagen die Schlüsselgewalt, d.h. ohne ihr Wissen darf niemand den Schlüssel haben, und Sie bestimmen, wer wann in Ihre Wohnung darf!
Zumindest sollten Sie den Vermieter schriftlich abmahnen um Ihre Rechte zu sichern; Abmahnugn bedeutet (ich erwähne es sicherheitshalber), dass Sie Konsequenzen androhen, d.h. in Ihrem Fall die fristlose Kündigung.
Grüße, Zita
P.S.: war ein paar Tage in Urlaub und nicht online, sorry
Vermieter besitzt einen Schlüssel zur Wohnung ohne Kenntnis/Genehmigung des Mieters -> in solchen Fällen wurden schon fristlose Kündigungen vor Gericht bestätigt. Ob dies generell gilt weiß ich allerdings nicht.
Hallo,
klingt suspekt, warum hat Dein Vormieter noch einen Schlüssel? Ich würde mir einen Rechtsbeistand suchen wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, da Du auf jeden Fall bei Unterzeichnung des Mietvertrags darauf hingewiesen werden musstest, dass ein Schlüssel noch Dein Vormieter hat, was wohl nicht der Fall war. Somit ist meiner Meinung nach der Mietvertrag nichtig.
MfG
murmeltier