Vermieter hat wegen eigenbedarf gkündigt u. ich zi

Was kann ein Vermieter tun,wenn ich in dem letzten Monat vor Auszug einfach die Kaution mit der Miete verrechne.
Meine Sorge ist, dass ich die Kaution nicht erhalte.
Es gab in der Vergangenheit, im Zusammenhang mit den Betriebskosten, immer wieder Probleme mit der Auszahlung. Ich musste jedesmal rechtliche Schritte einleiten um mein Geld zu erhalten.

Hallo Heike, unter Ausschluß jegl. Gewähr und Haftung antworte ich wie folgt: Zunächst muß man einmal festhalten, daß die Kaution für evtl. Schäden an der Wohnung gedacht ist. Wenn also bei Auszug lt. Übergabeprotokoll Schäden zu zahlen sind, muß dies als erstes erfolgen. Wenn dann noch Geld übrig ist, kann man dieses mit Mietrückständen (bzw. NK-Nachzahlungen) verrechnen. Von vornherein darf man die Kaution nicht für Mietrückstände nehmen. Der Vermieter (Vm) hat die Kaution mit banküblichem Zins zu verzinsen. Der Vm kann nicht willkürlich über Deine Kaution verfügen, denn es ist Dein Geld.
Formel: (Kautionsbetrag+aufgelaufene Zinsen) - Abzug für Schäden [wenn überhaupt] = Auszahlungsbetrag. Davon kann man dann etwaige Mietrückstände noch abziehen.- OK, Alles Gute, hoffe ich konnte helfen.- Gruß Achim

Der Vermieter ist Inhaber der Kaution. Insoweit steht ein Aufrechungsanspruch aus evtl. Forderungen allenfalls ihm zu. Stoppen Sie Ihre Mietzahlungen z.B. 2 Monate vor Ihrem Auszug mit dem Hinweis auf die nicht zulässige Verrechnung mit der gestellten Kaution, bleiben Sie dem Mieter die Miete schuldig, die Sie ihm laut Mietvertrag jeweils am 1. eines jeden Monats bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats zu überweisen haben. Es werden zwei Mahnbescheide für die jeweils nicht gezahlte Miete mit allen sich daraus für Sie ergebenden negativen Konsequenzen folgen. Der Vermieter wird sich für den einstweiligen Einbehalt der Kaution nunmehr über die üblichen Gründe hinaus den von Ihnen selbst geklieferten Grund für die Abdeckung der Verfahrenskosten aus dem angelaufenen Rechtsstreit zu eigen machen. - Fazit: Lassen Sie diesen Quatsch sein!