Vermieter hinterlegt Mietkaution beim Amtsgericht

Hallo,

nach Kündigung von mir und meiner Exfreundin will der Vermieter die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen, da wir uns nicht einig sind über die Auteilung der Kaution. Kann ich dann mit dem unterschriebenen Mietvertrag einfach aufs Amtsgericht gehen und die Kaution abholen? Oder führt das unweigerlich zum Rechtsstreit? Und was würde der dann kosten?
Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben und in ihm ist auch festgehalten, daß die Kaution bar übergeben wurde, aber eben nicht von wem.
Ich kann also nun schlecht nachweisen, daß ich die Kaution geleistet habe.

Der Vermieter hat das einzig Richtige getan, in dem er sich aus Ihrem Mietergemeinschaftszwist durch Hinterlegung des quotal strittigen Kautionsbetrages befreit hat. Nun müssen Sie untereinder ohne dass der Vermieter davon berührt wird, die Aufteilung der Kaution strittig und damit kostenintensiv verhandeln, Vielleicht bleibt nach Abschluß des Rechtsstreites außer Kosten doch noch etwas von der Kaution für Sie übrig!?!

Hallo guten Tag
Haben Sie mit einer Vereinbarung mit Ihrer Freundin nicht getroffen?.
Ansonsten kann ich nicht Ihnen nicht weiterhelfen.Im Mietvertrag steht normal „der Vermieter muss die Kaution Zinsbringen anlegen.“
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Leider kann ich dir nicht helfen.

Hallo, wenn beide unterschrieben haben, schulden und haften auch beide gesamtschuldnerisch. Rufen Sie doch direkt bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht an und erkundigen sich danach. Je nach Hintergrund kann die Sache nämlich unterschiedlich beurteilt werden, beispielsweise wenn ein späterer Rechtsstreit wahrscheinlich ist.-
Den Nachweis, daß Sie die Kaution geleistet haben könnten Sie z.B. durch Bankbeleg nachweisen, wenn die Kaution von Ihrem Privatkonto auf das Konto des Vermieters ging. Ihre Exfreundin kann und sollte das im Zweifelsfall auch anstandshalber bestätigen.- Gruß, Achim