Frage:
Vermieter unterschriebt einen Mietervertrag und Mietet eine Wohnung und einen Garten.
Vor dem haus ist eine kleiner Vorgarten und am Grundstücksrand zu Nachbars ein Fahrt eine art bewachsener Grünstreifen.
Die Hofeinfahrt darf nicht benutzt werden und die passende Garage dazu gehört einem anderen Mieter.
Im Mietvertrag steht Kostenumlage 100% Garten. Ist Garten auch Vorgarten? und Seitenstreifen auch Garten?
Was ist Rechtsgrundlage, ohne davon auszugehen, dass sich im nach hinein friedlich über diese Pflege geeinigt werden kann, weil Vermieter auf die Pflege besteht.?
es kommt auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an. Was soll z.B. „Kostenumlage 100% Garten“ heissen? Erhält der Mieter für seine Gartenpflege eine Kostenerstattung?
Wenn ja, ist es wahrscheinlicher, dass eine Pflege des gesamten Grundstücks gemeint ist, denn normalerweise wird ein zu einer Mietwohnung gehörender Garten, der dem Mieter zur alleinigen Nutzung und Pflege überlassen wird, eher zu einer höheren Miete führen, als zu einer Kostenerstattung für die Pflege.
Sollte ein Mieter im Zweifel sein, welche Bereiche genau in eine eingegangene Verpflichtung gehört, dann sollte er mit dem Vermieter sprechen und eine Spezifizierung evtl. auch schriftlich dem Mietvertrag hinzufügen.