Vermieter im Recht? Wer muss die Rechnung zahlen?

Eine Rohrverstopfung in der Mietwohnung meiner Schwester soll nun ihr Problem sein! Am 01.08.03 stellte meine Schwester fest, dass das Wasser im WC-Becken nicht mehr abläuft…große Überschwemmung im Bad. Ihr Vermieter ist leider nicht vor Ort erreichbar, nur telefonisch, was an diesem Wochenende nicht mehr möglich war. Das Problem habend (samt üblen Gestank und Möglichkeit Bedürfnisse zu erledigen), konnte sie erst am Montag nach der Arbeit gegen 16.00 Uhr ihren Vermieter erreichen.
Sie meldete den Sachverhalt und fragte, was zu tun sei, da absolut dringender Handlungsbedarf besteht. Der Herr bat um Gedenkzeit und rief kurze Zeit später zurück. Er gab ihr eine Telefonnummer einer Firma, welche sie bitte benachrichtigen solle. Was sie auch selbstverständlich tat.
Noch am selben Tag gegen 19.30 Uhr trat der Monteur dieser Firma ein und versuchte das Problem zu lösen. Alle Hilfsmittel mitbringend (bin leider nicht so perfekt vom Fach, dass ich mich an dieser Stelle professionel ausdrücken kann)suchte er nun nach dem Grund der Verstopfung…die Sitzung dauerte -man glaubt es kaum- bis ca. 24.00 Uhr. Er erwähnte was von einem sackenden Rohr unter der Badewanne…was letztendlich aber nicht auf dem Protokoll stand. Auf dem Protokoll steht (Reihenfolge wichtig): 1. Ablagerungen Preßfekalien 2. Aufgestaute Fikalien 3. Papier

Natürlich gab meine Schwester als Rechnungsanschrift den Vermieter an. Nunmehr weigert sich der Vermieter die Rechnung auszugleichen, welche bei 730 € liegt. Er sendete die Rechnung mit dem Vermerk „Auftrag von mir nicht ausgelöst“ zurück.
Nunmehr einen Monat später flattert natürlich die Rechnung im Hause meiner Schwester ein mit dem Vermerk „sie sind Auftraggeber, ihr Vermieter weigert sich zu zahlen“.

Nach dem meine Schwester jetzt tagelang versucht hat, den Vermieter telefonisch zu erreichen (er niemals zurückruft); hatte sie heute Glück. Erst heute (12.09.2003) gibt er ihr gegenüber an, dass er kein Geld habe und die Rechnung nicht bezahlen wird. Sie habe jetzt übers Wochenende Zeit sich zu überlegen, wieviel sie zahlen will.

Na klar: Fassungslosigkeit bei uns allen!
Was hat meine Schwester für Rechte? Die Verstopfung ist eindeutig altersbedingt aufgetreten, was auch im Nachgang die Firma bestätigt.
Kann ich ggffs. das Geld von der Miete einbehalten? Verzweiflung, bitte um Rat.

Vielen Dank.

Da es sich hier nur um Scheiße handelt und nicht um Fehlverhalten deiner Schwester (Essensreste, Windeln o. anderen Müll), müsste der Vermieter eigentlich die Rechnung bezahlen. da es ihm bewusst war, hat er sich natürlich den Trick mit dem Auftraggeber einfallen lassen (rufen sie da selber an!), so ist deine Schwester dran.
MAn sollte also versuchen auf eine gütliche Einigung zu kommen (jeder die Hälfte), notfalls per Anwalt und Vergleich.
Susanne

Hallo,

Vorweg: bin keine Juristin, hatte aber mal ähnliches Problem!
Dieser Trick mit dem „Auftraggeber“ ist bei Vermietern zwar beliebt, damit können die sich aber kaum rausreden! Es gibt ja auch den Fall, daß ein Vermieter überhaupt nicht erreichbar ist und es ist dem Mieter kaum zuzumuten, daß er ewig mit Rohbrüchen, verstopften Toiletten etc. wartet, bis der vielleicht mal von der Arbeit nach Hause kommt.
Bei uns handelte es sich um einen Schlüssel, der unmittelbar nach Einzug in der Wohnungstür abbrach. Der war eindeutig porös. Nun stand ich da, wollte eigentlich weg, konnte aber kaum meine vier Wände verlassen, da ich sonst die Tür hätte offen stehen lassen müssen. Vermieter nicht sofort erreichbar, also habe ich direkt Schlüsseldienst angerufen, der kam, Rechnung an Vermieter, der übliche Ärger, aber letztlich mußte Vermieter zahlen.
Bei so etwas kann ich nur empfehlen, zum Anwalt zu gehen. Soweit ich weiß, muß man zwar, da man Auftraggeber ist, die Rechnung zahlen, darf sich aber das Geld vom Vermieter zurückholen. Dann droht man halt eine Mitkürzung in entsprechender Höhe an und holt es sich dann so zurück (allerdings würde ich so etwas auch lieber mit einem Juristen abklären…).
Was den meisten Vermieter nicht klar ist, ist, daß man sich als Mieter ja an die Vereinbarung hält, nämlich pünktlich seine Miete zahlt, und er das dann gefälligst auch zu tun hat…
(naja, kenne auch Horrorgeschichten von Mietern),
Grüße,
Taju

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank Taju!
Du machst mir Mut, denn das sind auch meine Gedanken gewesen.
Sicher ist meine Schwester gegenüber der Firma in Verpflichtung und wird da wohl auch zahlen müssen.
Es ist schon schlimm, dass es so ist, aber dann muss es eben von der Miete einbehalten werden.
Der größte Hohn dieser Geschichte ist, dass der Vermieter am Telefon gestern wörtlich meine, er kann die Rechnung nicht bezahlten, da er keine Geld hat…dann frage ich mich, was er seit 1 Jahr mit der Miete von ca. 500 EUR macht. Aber das nur am Rande.

Nochmals vielen Dank.
LG, Cindy

Hallo Cindy,

Deine Schwester hat im Auftrag des Vermieters gehandelt. Insoweit ist dieser verpflichtet die Rechnung zu bezahlen. Sollte aber der Vermieter bestrieten, dass er Deiner Schwester den Auftrag gegeben hat einen Handwerker anzurufen und Deine Schwester kann dies nicht beweisen, wird sie die Kosten tragen müssen.

Auf jeden Fall muss Deinen Schwester die Handwerkerrechnung bezahlen.

Bei der Bewertung, welche Kosten Deine Schwester zahlen muss ist nun ausschlaggebend, was der Handwerker vor Ort in das Protokoll geschrieben hat.

Eine Rohrverstopfung in der Mietwohnung meiner Schwester soll
nun ihr Problem sein! Am 01.08.03 stellte meine Schwester
fest, dass das Wasser im WC-Becken nicht mehr abläuft…große
Überschwemmung im Bad. Ihr Vermieter ist leider nicht vor Ort
erreichbar, nur telefonisch, was an diesem Wochenende nicht
mehr möglich war. Das Problem habend (samt üblen Gestank und
Möglichkeit Bedürfnisse zu erledigen), konnte sie erst am
Montag nach der Arbeit gegen 16.00 Uhr ihren Vermieter
erreichen.
Sie meldete den Sachverhalt und fragte, was zu tun sei, da
absolut dringender Handlungsbedarf besteht. Der Herr bat um
Gedenkzeit und rief kurze Zeit später zurück. Er gab ihr eine
Telefonnummer einer Firma, welche sie bitte benachrichtigen
solle. Was sie auch selbstverständlich tat.
Noch am selben Tag gegen 19.30 Uhr trat der Monteur dieser
Firma ein und versuchte das Problem zu lösen. Alle Hilfsmittel
mitbringend (bin leider nicht so perfekt vom Fach, dass ich
mich an dieser Stelle professionel ausdrücken kann)suchte er
nun nach dem Grund der Verstopfung…die Sitzung dauerte -man
glaubt es kaum- bis ca. 24.00 Uhr. Er erwähnte was von einem
sackenden Rohr unter der Badewanne…was letztendlich aber
nicht auf dem Protokoll stand. Auf dem Protokoll steht
(Reihenfolge wichtig): 1. Ablagerungen Preßfekalien 2.
Aufgestaute Fikalien 3. Papier

„Papier ?“. Ich hoffe, es war Toilettenpapier und nicht sonst was. Deine Schwester soll nun mal klären, was der Grund für die Verstopfung gewesen sein soll. Denn hier steht ja nur, was gefunden wurde. Ist der Neigungswinkel der Rohre zu gering, ist der Schaden vom Vermieter zu tragen. Ist der Schaden durch zu wenig Wasserspülung entstanden, ist der Mieter haftbar. Wurde Normal-Papier oder gar Tempo verwendet haftet der Mieter in 99,9 % der Fälle.

Natürlich gab meine Schwester als Rechnungsanschrift den
Vermieter an. Nunmehr weigert sich der Vermieter die Rechnung
auszugleichen, welche bei 730 € liegt. Er sendete die Rechnung
mit dem Vermerk „Auftrag von mir nicht ausgelöst“ zurück.
Nunmehr einen Monat später flattert natürlich die Rechnung im
Hause meiner Schwester ein mit dem Vermerk „sie sind
Auftraggeber, ihr Vermieter weigert sich zu zahlen“.

Nach dem meine Schwester jetzt tagelang versucht hat, den
Vermieter telefonisch zu erreichen (er niemals zurückruft);
hatte sie heute Glück. Erst heute (12.09.2003) gibt er ihr
gegenüber an, dass er kein Geld habe und die Rechnung nicht
bezahlen wird. Sie habe jetzt übers Wochenende Zeit sich zu
überlegen, wieviel sie zahlen will.

Na klar: Fassungslosigkeit bei uns allen!
Was hat meine Schwester für Rechte? Die Verstopfung ist
eindeutig altersbedingt aufgetreten, was auch im Nachgang die
Firma bestätigt.

Der Satz ist gut. „Die Verstopfung ist altersbedingt aufgetreten“. Die Firma soll schriftlich bestätigen, dass es sich um altersbedingte Ablagerungen handelt, dass eventuelle Verkalkungen vorliegen oder gar mangels Wasserdurck Verstopfungen der Rohre zu erwarten sind.

Kann ich ggffs. das Geld von der Miete einbehalten?

Wenn die Firma bestätigt, dass der Mangel/Schaden nicht vom Mieter zu vertreten ist, sondern die Ursache im Alter der Rohre und der Beschaffenheit der Rohre liegt, dann einen kurzen Brief an den Vermieter. „Anbei erhalten Sie von mir die Rechnung der Firma xyz über EURO. Die Rechnung wurde von mir beglichen. Da Sie mir den Auftrag erteilt haben, den betreffenden Handwerker anzurufen und der Schaden durch altersbedingte Mängel der Rohren entstanden ist, sind dei Kosetn von Ihnen zu tragen. Ich erlaube mir, die von bezahlte Summe mit den fällig werdendnen Mietzahlungen zu verrechnen. Mfg…“

Gruss Günter

Hallo Günter,
vielen Dank für deinen Tipp! Ich werde entsprechend so für meine Schwester handeln. Ich selbst habe zwischenzeitlich mit der Firma gesprochen welche mir dann auch die altersbedingte Ablagerungen am Rohr betätigten. Werde vorher das schriftlich abfordern, um dann entsprechend reagieren zu können.

Des weiteren hat meine Schwester mehrere Zeugen (extra, weil ich doch die Streitfälle kenne) aus dem Haus, welche sich für sie die Zeit nahmen und bis 24.00 Uhr sich alles mit ansahen. Es wurden keinerlei Dinge „geborgen“ welche NICHT in die Toilette gehören. Beweis Nr. 2 ist das Video, was aufgenommen wurden ist.

Das meine Schwester auch wirklich mit ihren Vermieter vorher telefoniert hat und dann gleich die Firma angerufen hat, ist eindeutige der laufenden Telekom-Rechnung - dem Einzelverbindungsnachweis - zu entnehmen.

Wünscht Glück, auch ich denke, dass das ein eindeutiger Fall ist, wo der Vermieter nur versucht, seiner Pflicht zu entkommen.

Eine Frage nur, aufgrund der Höhe der Rechnung muss meine Schwester mehrere Mieten (1,5 Mieten ca.) einbehalten. Ich habe mal gelesen, dass der Mieter nicht die komplette Miete einbehalten darf, ist das noch so?

LG, Cindy
P.S.: *dankbar blickend*

Hallo Cindy,

die Kalt-Miete wird einbehalten. Die Nebenkosten werden überwiesen. Lautet die Monatskaltmiete nun auf 500 EURO und die Rechnung beträgt 750 EURO ist mit der Ankündigung „der Verrechnung mit den künftig fällig werdenden Mietzahlungen“ auch damit geklärt, dass bei der nächsten Zahlung die gesamte Kaltmiete einbehalten wird und im Folgemonat die Hälfte ( wegen des Restbetrages) und nur die Vorauszahlungen vollständig gezahlt werden.

vielen Dank für deinen Tipp! Ich werde entsprechend so für
meine Schwester handeln. Ich selbst habe zwischenzeitlich mit
der Firma gesprochen welche mir dann auch die altersbedingte
Ablagerungen am Rohr betätigten. Werde vorher das schriftlich
abfordern, um dann entsprechend reagieren zu können.

gut

Des weiteren hat meine Schwester mehrere Zeugen (extra, weil
ich doch die Streitfälle kenne) aus dem Haus, welche sich für
sie die Zeit nahmen und bis 24.00 Uhr sich alles mit ansahen.
Es wurden keinerlei Dinge „geborgen“ welche NICHT in die
Toilette gehören. Beweis Nr. 2 ist das Video, was aufgenommen
wurden ist.

noch besser für die Beweisführung.

Das meine Schwester auch wirklich mit ihren Vermieter vorher
telefoniert hat und dann gleich die Firma angerufen hat, ist
eindeutige der laufenden Telekom-Rechnung - dem
Einzelverbindungsnachweis - zu entnehmen.

aufbewahren, wobei natürlich nur dies der Beweis ist, dass sie mit dem Vermieter telefoniert hat, nicht ein Beweis, was gesprochen wurde.

Eine Frage nur, aufgrund der Höhe der Rechnung muss meine
Schwester mehrere Mieten (1,5 Mieten ca.) einbehalten. Ich
habe mal gelesen, dass der Mieter nicht die komplette Miete
einbehalten darf, ist das noch so?

siehe oben, mit Ausnahme der Nebenkostenvorauszahlung darf der Mieter mit der Miete vollständig solange aufrechnen bis er keine Forderungem mehr hat.

Gruss Günter

1 Like

Hallo Günter,
vielen Dank noch mal für deine Ausführungen, haben mir wirklich weitergeholfen…vor allem mit der Kaltmiete (wußte ich nicht).

Einzelverbindungsnachweis - zu entnehmen.

aufbewahren, wobei natürlich nur dies der Beweis ist, dass sie
mit dem Vermieter telefoniert hat, nicht ein Beweis, was
gesprochen wurde.

Das stimmt natürlich…aber ich denke vor Gericht ist das ein Beweis, da meine Schwester mit dem Vermieter kein persönliches Verhältnis hat und sonst nie mit ihm telefoniert. Ein Richter würde dies bestimmt berücksichtigen, warum sie ausgerechnet an diesem „Tattag“ mit ihm telefonierte.

Ich danke dir auf jeden Fall und wünsche ein angenehmes Wochenende!
Vielen herzlichen Dank, Cindy