Vermieter im Recht ?

Wollte euch fragen was ihr von folgenden Sachverhalt denkt und ob ich nicht ev. Doch im unrecht bin :wink:

Habe vor 12 tagen meine Wohnung gekündigt. Mein Vermieter hat am letzten Do. um 7.20 Uhr bei uns geklingelt (ich war auf der Arbeit und meine Frau machte sich gerade fertig und öffnete die Tür) . Er wollte am selben Tag Mittags eine Besichtigung machen, darauf hin meine Frau das, dass nicht ginge da wir beide Arbeiten Sie aber ihren Mann anruft (mich) um mich zu fragen ob ich Nachmittags zeit habe und wir uns wieder melden würden. Ich hatte aber leider an diesen Tag einen Termin um 17 Uhr und konnte keine kurzfristige Besichtigung machen. Meine Frau hat versucht Ihn Tagsüber Tel. zu erreichen (ohne Erfolg). Jetzt hatte er am nächsten Morgen wieder zur gleichen Zeit geklingelt, meine Frau aber duschend konnte die Tür nicht öffnen. Er hat danach einen Brief an der Tür hinterlassen wegen Rücksprache. Es wurde wieder den ganze Tag versucht unseren Vermieter Tel. zu erreichen und natürlich wieder ohne Erfolg…

Ich dann natürlich Sa. morgen bei Ihm angerufen und mitgeteilt das wir am Wohnende Zeit hätten für eine Besichtigung. Er sehr verärgert da es mit seiner Besichtigung nicht geklappt hat. Darauf hin habe ich ihn hingewiesen das wir gestern den ganzen Tag versucht haben Ihn zu erreiche. Er sagte nur „Ich war nicht zu hause“ aha :smile:

Naja Sa. hätte er keine Zeit aber am Sonntag so ab 9 Uhr würde er gerne besichtigen und sich nochmal melden. Dieses habe ich Ihn zugesagt. Den ganzen Samstag hörte ich dann nichts mehr.

(Am Sonntag hatten wir um 11 Uhr eine Verabredung 5 min von der Wohnung weg, und einer von uns wäre dann HÄTTE er sich gemeldet, kurz nach hause gefahren. )

Um 10.30 Uhr haben wir dann aber immer noch nichts von Ihn gehört und sind zu unserer Verabredung gefahren.

(ich so nett und klebe ein Zettel an die Tür, dass wir jetzt weg sind aber Zwergs Besichtigung uns aufs Handy anrufen kann…)

Um 14 Uhr waren wir wieder zuhause und der Zettel war weg (Habe auch nichts mehr gehört)…

Heute am Montag hatte wir beide jeweils einen Brief im Briefkasten, wo uns mit Rechtsnwalt gedroht wird weil wir ja schon 2 Termine ausgefallen lassen haben ohne vorher abzusagen…

Habe Ihn natürlich da drauf hin Tel. angerufen. Und er wollte unbedingt morgen ein Termin um 18 Uhr. Nur leider ist wieder das Problem das ich um 18 Uhr 50 km von meiner Wohnung eine Schulung habe und meine Frau nicht vor 19.30 zu Hause ist.

Meine frage ist jetzt muss ich ihn kurzfristig gewähren eine Besichtigung zu machen und kann er von uns verlangen einen ganzen Sonntag auf Ihn in der Wohnung zu warten ???

Hallo,

grundsätzlich steht dem Mieter das Recht zu, mit Mietinteressenten die Wohnung zu besichtigen, allerdings hat der Vermieter hier auch die Belange der Mieter zu berücksichtigen.
„Überfallartige“ Termine müssen nicht eingehalten werden, ebenso keine Termine vor 8.00 und nach 20.00 h sowie nicht an Sonn- und Feiertagen, es sei denn, demürde der Mieterausdrücklich zustimmen.
Man geht i.d.R. von 48 Std. „Vorlaufzeit“ aus, also noch am heutigen Montag vereinbart für den Mittwoch. Alles andere ist nicht haltbar.
dann. weiter unten:

Wollte euch fragen was ihr von folgenden Sachverhalt denkt und
ob ich nicht ev. Doch im unrecht bin :wink:

Habe vor 12 tagen meine Wohnung gekündigt. Mein Vermieter hat
am letzten Do. um 7.20 Uhr bei uns geklingelt (ich war auf der
Arbeit und meine Frau machte sich gerade fertig und öffnete
die Tür) . Er wollte am selben Tag Mittags eine Besichtigung
machen, darauf hin meine Frau das, dass nicht ginge da wir
beide Arbeiten Sie aber ihren Mann anruft (mich) um mich zu
fragen ob ich Nachmittags zeit habe und wir uns wieder melden
würden. Ich hatte aber leider an diesen Tag einen Termin um 17
Uhr und konnte keine kurzfristige Besichtigung machen. Meine
Frau hat versucht Ihn Tagsüber Tel. zu erreichen (ohne
Erfolg). Jetzt hatte er am nächsten Morgen wieder zur gleichen
Zeit geklingelt, meine Frau aber duschend konnte die Tür nicht
öffnen. Er hat danach einen Brief an der Tür hinterlassen
wegen Rücksprache. Es wurde wieder den ganze Tag versucht
unseren Vermieter Tel. zu erreichen und natürlich wieder ohne
Erfolg…

Ich dann natürlich Sa. morgen bei Ihm angerufen und mitgeteilt
das wir am Wohnende Zeit hätten für eine Besichtigung. Er sehr
verärgert da es mit seiner Besichtigung nicht geklappt hat.
Darauf hin habe ich ihn hingewiesen das wir gestern den ganzen
Tag versucht haben Ihn zu erreiche. Er sagte nur „Ich war
nicht zu hause“ aha :smile:

Naja Sa. hätte er keine Zeit aber am Sonntag so ab 9 Uhr würde
er gerne besichtigen und sich nochmal melden. Dieses habe ich
Ihn zugesagt. Den ganzen Samstag hörte ich dann nichts mehr.

(Am Sonntag hatten wir um 11 Uhr eine Verabredung 5 min von
der Wohnung weg, und einer von uns wäre dann HÄTTE er sich
gemeldet, kurz nach hause gefahren. )

Um 10.30 Uhr haben wir dann aber immer noch nichts von Ihn
gehört und sind zu unserer Verabredung gefahren.

(ich so nett und klebe ein Zettel an die Tür, dass wir jetzt
weg sind aber Zwergs Besichtigung uns aufs Handy anrufen
kann…)

Um 14 Uhr waren wir wieder zuhause und der Zettel war weg
(Habe auch nichts mehr gehört)…

Heute am Montag hatte wir beide jeweils einen Brief im
Briefkasten, wo uns mit Rechtsnwalt gedroht wird weil wir ja
schon 2 Termine ausgefallen lassen haben ohne vorher
abzusagen…

Dem RA schriftlich mitteilen, dass dieser seinem Mandanten (Vermieter) die Rechtslage über Wohnungsbesichtigungen erörtern möge; dies genügt i.d.R., dann weiß der RA, woran er mit seinem Mandanten/Vermieter ist.

Habe Ihn natürlich da drauf hin Tel. angerufen. Und er wollte
unbedingt morgen ein Termin um 18 Uhr. Nur leider ist wieder
das Problem das ich um 18 Uhr 50 km von meiner Wohnung eine
Schulung habe und meine Frau nicht vor 19.30 zu Hause ist.

Meine frage ist jetzt muss ich ihn kurzfristig gewähren eine
Besichtigung zu machen und kann er von uns verlangen einen
ganzen Sonntag auf Ihn in der Wohnung zu warten ???

Nein, solche kurzfristigen Termine sind nicht haltbar und der Mieter würde auch nicht gegen Gesetze oder mietvertragliche Vereinbarungen verstoßen. (siehe oben).
Dazu sind Termine auf eine bestimmte Uhrzeit (10.00 h; 12.15 h) festzulegen und man geht davon aus, dass der Termin nicht mehr stattfinden wird, wenn 30 Minuten nach Terminvereinbarung dieser Termin nicht stattgefunden hat.
Vereinbaungen nach dem Motto am Nachmittag oder Abend sind keine Terminvereinbarungen.

Schönen Tag noch.