Hi,
Darf ein Vermieter in die Gemeinschaftsräume einer WG wenn er die Zimmer einseln vermietet hat?
grundsätzlich eher nicht, allerdings kann ich mir szenarien vorstellen, die ihm das ermöglichen. wenn beispielsweise nur die zimmer vermietet werden, die gemeinschaftsräume aber „kostenlos“ gestellt werden. dann müsste es gehen. die die gemeinschaftsräume im mietvertrag enthalten, dann darf er es mit sicherheit nicht.
Nein. Wenn es eine abgeschlossene Wohnung mit Haustüre gibt ist dort für jedermann Schluss. Im Mietrecht stehen die Ausahmen wann ein Vermieter reindarf, aber nur mit Voranmeldung usw.
Hallo,
kommt darauf an – sind nur die Zimmer vermietet und die Gemeinschaftsräume zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt, dann darf der Vermieter diese auch betreten. Allerdings auch nur die Gemeinschaftsräume. Anders sieht es aus, wenn es einen Hauptmieter gibt, der die anderen Zimmer untervermietet, dann darf der Vermieter die ganze Wohnung nicht betreten.
Grüße
Lilly