Vermieter in finanz. Schwierigkeiten

Hallo liebe Rechtsexperten

Folgenden Arktikel fand ich heute http://www.rp-online.de/news/lokales/krefeld/2002-03…

Nun meine Fragen:

  1. Muss da nicht eine schriftliche Mitteilung an den Mieter erfolgen?
  2. Welche Fehler hat der Mieter gemacht?

Danke für Eure Antworten.

Gruss
CrNiMo

Hallo liebe Rechtsexperten

Folgenden Arktikel fand ich heute
http://www.rp-online.de/news/lokales/krefeld/2002-03…

Nun meine Fragen:

  1. Muss da nicht eine schriftliche Mitteilung an den Mieter
    erfolgen?

Keine Ahnung, aber wozu auch…

  1. Welche Fehler hat der Mieter gemacht?

Er hat seinem Vermieter vertraut! Er hatte keine Überweisungsbelege (logisch, da bar) Die Zahlung ist immer auf dem im Vertrag angegebenen Zahlungsweg zu leisten, ansonsten sollte, müss ein Zusatz zum Vertrag gemacht werden.

So würde ich das sehen
Gruß
Mike

Hallo CrNiMo,

das Urteil ist mir lt. vorliegender Beschreibung unverständlich.

Nun meine Fragen:

  1. Muss da nicht eine schriftliche Mitteilung an den Mieter
    erfolgen?

Meines Erachtens ja. Wenn Lieferanten meiner Eltern Pleite machen, dann meldet sich da auch der Konkursverwalter und schreibt wie zukünfti g die Zahlungsmodalitäten (Konto, Konditionen) sind. Entweder der Reporter hat da was unterschlagen oder der RA des Klägers hat da nicht den richtigen Hebel angesetzt. Vielleicht ergibt ja die Revision was anderes. Denn woher soll ich riechen, ob mein Vertragspartner seine Forderungen (=Miete) an jmnd. anders abgetreten hat.

  1. Welche Fehler hat der Mieter gemacht?

Vielleicht hängt das auch mit dem Mietvertragstext zusammen:
irgendwo eine Klausel:‚Änderungen nur schriftlich‘
Da dies offensichtlich nicht erfolgte (nur mndl. Absprache), ist die Änderung nicht gültig (war sozusagen Privatvergnügen des Mieters den netten Menschen Vermieter einen kostenlosen Kredit zu geben) und die Pflicht auf Konto xy einzuzahlen besteht weiter. Unter dieser Prämisse ist das Urteil ok.

Tschuess Marco.

Hallo,

Folgenden Arktikel fand ich heute
http://www.rp-online.de/news/lokales/krefeld/2002-03…

Nun meine Fragen:

  1. Muss da nicht eine schriftliche Mitteilung an den Mieter
    erfolgen?

Nein, der Mieter - auch im Falle einer Wohnungsverwaltzung - ist der Mieter nicht auf die Zahlungsunfähigkeit des Vermieters hinzwueisen.

  1. Welche Fehler hat der Mieter gemacht?

Dass er die Miete in bar gezahlt hat. Ein Vermieter, der plötzlich von unbar auf bar umstellt, hat Probleme. Ich rate solchen Mietern, wenn der Vermieter auf ein Anschreiben nicht reagiert, wohin die Miete zu zahlen ist, ihre Miete bei Gericht auf der Hinterlegungstelle zu hinterlegen. Noch besser ist, man setzt sich mit der Bank an die bisher gezahlt wurde in Verbindung und fragt den Sachbearbeiter, ob er weiss, auf welches Konto man die Miete einzahlen kann, da mitgeteilt wurde, man solle die Miete bar zahlen.

Und in solchen Fällen Strafanzeige zu empfehlen.

Gruss Günter