Vermieter Insolvent - Nebenkostenrückerstattung

Hallo miteinander,

Wie sieht es aus, wenn ein Vermieter während eines bestehenden Mietverhältnisses Insolvenz anmeldet?
Im Vorliegenden Falle ist im Januar 2006 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004 eingegangen. Anhand der Abrechnung hat der Mieter vom Vermieter einen Betrag von ca. 400 Euro für zuviel entrichtete Nebenkosten zurückzubekommen.
Ab August 2004 ist die Insolvenz angemeldet worden und somit ist ab diesem Zeitraum der Insolvenzverwalter der stellvertretende Vermieter. Dieser erstattet jedoch nur für den Zeitraum August 2004 bis Dez.2004, also vierzwölftes, der zuvielbezahlten Nebenkosten.
Da der Mieter ja die angemietete Wohnung noch bewohnt könnte er doch eigentlich die restlichen achtzwölftel bei den zukünftigen Nebenkostenzahlungen einbehalten. Ist dies möglich?
Wenn nicht, dann sind die erfolgsaussichten wohl nicht sehr Erfolg versprechend.

Siehe //Quelle: www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthe…

*Zitat an*
Hat der Mieter dagegen zuviel entrichtet und ein Nebenkostenguthaben angesammelt, ist die Rückerstattung leider keineswegs gesichert. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Guthaben aus neuen Betriebskostenabrechnungen direkt an die Mieter ausgezahlt werden. Dies gilt nicht für Guthaben aus Abrechnungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Diese Ansprüche müssen Mieter wie all anderen Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden.Weil aber andere Gläubiger wie Banken, Lieferanten, Versicherungen etc. in der Regel sehr viel höhere Ansprüche geltend machen können und damit auch höhere Quoten bekommen, sind die Chancen sehr gering, am Ende des Verfahren wenigstens einen Teil des Guthabens wieder zurückzubekommen.
*Zitat aus*

Gibt es evtl. noch eine andere Möglichkeit an das Geld zu kommen?

Danke für Eure Unterstützung.

Nein, es gibt keine anderen Möglichkeiten. Forderungen die vor dem August 2004 entstanden sind, müssen beim Inso-Verwalter angezeigt werden.

Das Einbehalten der restlichen 8/12 kann ich nicht empfehlen, denn die sind in die Insolvenzmasse mit eingeflossen und dürfen nicht heraus genommen werden. Der Insoverw. wird euch dabei gehörig auf die Finger klopfen

Wie soll hierbei das „auf die Finger klopfen“ aussehen?
Sollte ich die Nebenkosten einbehalten, wäre dies doch kein Kündigungsgrund?!? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der Inso-Verwaltes, sollte ich die restlichen 8/12 Nebenkosten einbehalten, einen Prozess ansteben wird.

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