Guten Tag,
es wäre schön, wenn ich ein wenig Info über folgenden Sachverhalt bekommen könnte:
Eine junge Familie wohnt seid fast 5 Jahren in einer Mietswohnung.
Immer wieder wurden mündlich (das schon ab Einzug) Mängel dem Vermieter und seiner im Hause lebenden Angehörigen mitgeteilt, die bis heute nicht beseitigt wurden.
Jetzt, nachdem die Familie die Kündigung (die Familie zieht ins eigene Neubauhaus) und sämtliche Mängel dem Vermieter schriftlich abgegeben hat, will der Vermieter die Wohnung besichtigen und die Mängel möglicher Weise beseitigen. Klar, welcher neue Mieter aktezptiert schon dicken Schimmrel, undichte, blinde und angelaufene Fenster, defekte Rolladenbänder etc.
Wie ist das denn rechtlich? Muss die Familie den Vermieter jetzt noch in die Wohnung lassen? Vermieter greifft zudem die Mieter persönlich an…
Die Familie hat weder Mietminderung noch hat bislang irgendeinen Druck gemacht, obwohl die Frau eine hochgradige Schimmelallergie hat und 2 kleine Kinder in der Wohnung leben.
Wie ist es denn mit dem Eigentum der Mieter, wenn diese auch schon Schimmel abbekommen haben und nicht mehr zu verwenden ist? Z. B. Schränke, oder sonstiges Inventar? Muss der Vermieter diese erstatten/ersetzen?
Wie ist hier die Rechtslage?
Vielleicht gibts hier kurze Ratschläge?
Vorab schon vielen Dank.
Guten Tag,
es wäre schön, wenn ich ein wenig Info über folgenden
Sachverhalt bekommen könnte:
Eine junge Familie wohnt seid fast 5 Jahren in einer
Mietswohnung.
Immer wieder wurden mündlich (das schon ab Einzug) Mängel dem
Vermieter und seiner im Hause lebenden Angehörigen mitgeteilt,
die bis heute nicht beseitigt wurden.
Mietmängel an Familienangehörige mitzuteilen ist vollkommen falsch und damit unwirksam, denn Mängel sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der sicherste Weg wäre schriftlich gewesen, jetzt müsste bewiesen werden, dass man dem Vermieter am Tag x den Mangel …xxx… mündlich mitgeteilt habe und dafür Zeugen benannt sind.
Jetzt, nachdem die Familie die Kündigung (die Familie zieht
ins eigene Neubauhaus) und sämtliche Mängel dem Vermieter
schriftlich abgegeben hat, will der Vermieter die Wohnung
besichtigen und die Mängel möglicher Weise beseitigen. Klar,
welcher neue Mieter aktezptiert schon dicken Schimmrel,
undichte, blinde und angelaufene Fenster, defekte
Rolladenbänder etc.
Wie ist das denn rechtlich? Muss die Familie den Vermieter
jetzt noch in die Wohnung lassen?
Natürlich muss der Vermieter in die Wohnung gelassen werden, denn er muß sich ja um die Beseitigung der Mängel kümmern; dies zu verhindern, würde sich der Mieter zusätzlich schadensersatzpflichtig machen.
Vermieter greifft zudem die
Mieter persönlich an…
Wurde da der Mieter körperlich angegriffen und wurde die Polizei zugezogen oder Anzeige erstattet?
Die Familie hat weder Mietminderung noch hat bislang
irgendeinen Druck gemacht, obwohl die Frau eine hochgradige
Schimmelallergie hat und 2 kleine Kinder in der Wohnung leben.
Das ist nicht ganz zu glauben, dass man Mietmängel teilweise schon seit Einzug vor 5 Jahren geltend gemacht hat und dennoch mit 2 kleinen Kindern in der Wohnung verbleibt.
Wie ist es denn mit dem Eigentum der Mieter, wenn diese auch
schon Schimmel abbekommen haben und nicht mehr zu verwenden
ist? Z. B. Schränke, oder sonstiges Inventar? Muss der
Vermieter diese erstatten/ersetzen?
Nur, wenn der Vermieter nachweisbar auf die Mängel hingewiesen wurde und die Beseitigung fahrlässig unterlassen hat; dazu hätte aber der Vermieter nochmals nachweislich (schriftlich) zur Behebung der Mängel aufgefordert werden müssen.
Vorab schon vielen Dank.
Mietmängel an Familienangehörige mitzuteilen ist vollkommen
falsch und damit unwirksam ,
das ist unsinn. natürlich können personen im selben haushalt wie der vermieter als boten der mängelanzeige fungieren, ggf. können sie sogar als vertreter auftreten.
auf die tatsächliche weiterleitung kommt es im falle des boten nicht an, wenn diese personen als empfangsboten anzusehen sind. das wird man z.b. bei der ehefrau annehmen dürfen.
denn Mängel sind unverzüglich dem
Vermieter anzuzeigen. Der sicherste Weg wäre schriftlich
gewesen, jetzt müsste bewiesen werden, dass man dem Vermieter
am Tag x den Mangel …xxx… mündlich mitgeteilt habe und
dafür Zeugen benannt sind.
gibt es hier keine zeugen ? zur richtigen beweislast s.u.
Die Familie hat weder Mietminderung noch hat bislang
irgendeinen Druck gemacht, obwohl die Frau eine hochgradige
Schimmelallergie hat und 2 kleine Kinder in der Wohnung leben.Das ist nicht ganz zu glauben, dass man Mietmängel teilweise
schon seit Einzug vor 5 Jahren geltend gemacht hat und dennoch
mit 2 kleinen Kindern in der Wohnung verbleibt.
so etwas soll es geben, wenn kein anderer wohnraum zur verfügung steht und eine familie zumindest ein dach über dem kopf haben möchte…
Wie ist es denn mit dem Eigentum der Mieter, wenn diese auch
schon Schimmel abbekommen haben und nicht mehr zu verwenden
ist? Z. B. Schränke, oder sonstiges Inventar? Muss der
Vermieter diese erstatten/ersetzen?Nur, wenn der Vermieter nachweisbar auf die Mängel hingewiesen
wurde und die Beseitigung fahrlässig unterlassen hat; dazu
hätte aber der Vermieter nochmals nachweislich (schriftlich)
zur Behebung der Mängel aufgefordert werden müssen.
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eine besondere form ist für die mängelanzeige nicht vorgesehen.
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bei der beweislast, die nur eine rolle spielt, wenn es darüber streit gibt (ist das hier der fall ?), liegst du völlig daneben: die unterlassene anzeige ist eine rechtsvernichtende tatsache, die der vermieter beweisen muss. da es ihm aber regelmäßig schwer fällt, zu beweisen, dass etwas nicht passiert ist, hat der mieter eine sekundäre darlegungs- und beweislast. d.h. der mieter muss die anzeige in konkreter weise (zeit und ort) nachvollziehbar vortragen (nicht beweisen).
insoweit kann man also durchaus einen schadensersatzanspruch der mieter (ebenso wie die minderung für die vergangenen monate) in den raum werfen; aber beim schadensersatzanspruch ist das mitverschulden im auge zu behalten…
(zum nachlesen etwa: Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, § 536c Rn.24ff.; jüngst auch wieder der BGH, Urt. v. 5. 12. 2012 – VIII ZR 74/12)
p.s. indem du deine aussagen fett druckst, werden sie (leider) nicht richtig
Mängelbeseitigungsanspruch setzt nachweisliche Kenntnis des Vermieters eines Mietmangels voraus, Schadensersatz dessen Verschulden: Nicht jeder Schimmelbefall ist der Bausubstanz geschuldet. Mündlich Aufforderungen dürften den allerdings kaum beweisen.
Selbstverständlich hat man Mietmängelbeseitigung auch zu gestatten, wenn man dazu auffordert: Die Duldungs- und Mitwirkungspflicht ergbt sich aus § 554 Abs. 1 BGB.
G imager