Vermieter ist verstorben

Hi alle zusammen,

was passiert mit meinem Mietvertrag, wenn der Vermieter verstorben ist? Er ist im Mai diesenn Jahres von uns gegangen und habe seither von niemandem etwas gesehen oder gehört.

Und außerdem habe ich mir von meiner Nachbarin erzählen lassen, dass der Erbe das Haus verkaufen will und ich dann raus muss.

Natürlich mache ich mir jetzt Sorgen, wie es weitergehen soll.

Kann der neue Vermieter, den ich noch nicht kenne, den Mietvertrag einfach so kündigen?

Vielen Dank für eure Hilfe
mfg
Soraya

Hallo, der neue Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag. Er könnte Sie allerdings aufgrund Eigennutzung ordentlich kündigen. Viele Grüße

Sie erben zunächst einmal auch den Mietvertrag. Verkauft der Eigentümer, so könnte der neue Eigentümer diesen Mietvertrag unter Einhaltung der üblichen Kündigugnsfristen wegen Eigenbedarf kündigen.

ein erbe oder ein nachlassverwalter sind deine neuen vermieter. kauf bricht nach BGB miete nicht, nur wenn z. b. erbe oder käufer eigenbedarf geltend machen.

hi
Dein Mietvertrag ist weiterhin gültig, den kauf oder Erbe bricht nicht die bestehenden Verträge. diese werden somit weiterverkauft bzw vererbt. Was dir jedoch dann passieren kann ist das der neue Eigentümer auch Eigenbedarf anmeldet und dich dann auffordert die Wohnung zu verlassen, was er auch darf, so den er es auch real tun will. so einfach pauschal darf er das nicht machen um dann vom Nachmieter mehr Miete zu kassieren. Dann muß er auch noch bei Kündigung die Kündigungsfrist beachten Sie Kündigungsfristen die bis zu einem Jahr gehen können die r sich zurückhalten muß. Du darfst aber immer innerhalb von 3 MOnaten gehen.
Gruß Peter