Vermieter Kaltmiete erlass für Renovierung Arge

Schönen Guten Tag,
Ich hab ein Problem und bitte um Rat.
Ich bin vor 2 Tagen in meine neue Wohnung gezogen.Im Mietvertrag ist vereinbart, das die Kaltmiete für 4 Monate entfällt. Unter diesem steht, das der Mieter die Wohnung Tapiziert, Streicht, und Laminat verlegt.
Ich war der Meinung gelesen zu haben das wenn im Mietvertrag steht das der Erlass der Kosten dafür genutzt wird das die Wohnung renoviert wird keine Kostenrückerstattung der Arge fällig werden dürfte.
Ich habe nun ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, die nun eine Rückzahlung der Grundmiete von mir Verlangen.
Meine Fragen sind nun,kann der Jobcenter dieses Zurückverlangen obwohl es für die Renovierung genutzt wurde?
Gibt es irgendwelche Paragraphen diesbezüglich?
Wie sieht es aus, falls ich wirklich die Kosten zurückerstatten muss, kann ich dann Rückwirkend die Renovierungskosten beantragen?
Was wahrscheinlich darauf hinauslaufen wird das ein Aussendiesntmitarbeiter vorbeikommt um zu gucken ob Bedarf besteht und feststellt das keiner besteht … -.-

Würde mich auf Antworten freuen

Mit freundlichen Grüßen

HALLO;
Hierzu kann ich leider keine Auskunft geben.
Sorry
MfG
Martin Bobrowski:

Hallo,

Renovierungskosten werden grundsätzlich nicht übernommen. Da lediglich die Grundmiete von der ARGE übernommen wird und die Zahlung dafür nicht verwendet wurde, musst du die Miete für die 4 Monate zurückzahlen.

Zudem kann es sein, dass ein Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit eingeleitet wird.

Gruß

Ohnen Mietzahlung entfällt der Anspruch gegenüber der ARGE. sie müssen zurückzazhlen. Über die geleistete Schwarzarbeit, eisnchließlich der daraus über 4 Monate hinweg aus Arbeitnehmerlohn nicht abgeführten Steuern und Sozialabgaben verhandeln Sie am Besten mal mit dem Vermieter, bevor der deshalb wg. Steuerhinterzeihung und Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen für seinen Arbeitnehmer verklagt wird!

Hallo,

da habe ich leider keine sicheren Infos drüber.

MfG
Wolf0815

die Frage kann man fast durch Selberdenken beantworten:

Wenn keine Miete anfiel, gibts keine vom Jobcenter. somit war der Zahlungsempfang unberechtigt von DIr.

Wenn du eine Leistung möchtest, musst du sie VORHER beantragen. Hast du Renoviereungskosten beantragt !?
Nein!
Also gibts keine. Rückwirkende Beaatragung ist im Regelfall nicht möglich.

Nur wenn du nachweisen kannst, dass Du irrig annahmst die Mietgelder für Renovierung erhalten zu haben und tatsächlich Quittungen über Renovierungsmaterial in ungefähr gleicher Höhe, gekauft im Zweitraum der ersten monate) nachwiesen und vorlegen kannst, dann kannst du vielleicht einen Widerspruch versuchen. Aber dies geht auch nur 6 Wochen bis nach Erhalt des Rückforderungsbescheides.

in §22 SGB II findest Du die Rechtsprechung dazu http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm
da heisst es allerdings: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind“, vielleicht kann man darauf abstellen dass das ja auch ein BEDARF darstellt.

Also Widerspruch versuchen, falls die Frist von 6 Wochen noch nicht überschritten wurde aber mit nicht allzuviel Erfolg rechnen würde ich sagen!

Gruß Gwenhyfar

Hallo
-Du hast doch das Thema Grundmiete mit deinem Vermieter abgeklärt. Und so, wie ich es verstehe, behält er die Grundmiete für die Arbeiten.
-Ergo müsste das jobcenter von ihm die Grundmiete bzw. die Rechnungen für die Renovierung verlangen.
-Du kannst sie nicht zurückzahlen.- Hast sie ja an den Vermieter weitergegeben.
-Paragraphen hab ich keine gefunden
-Wenn du alle Rechnungen, Arbeitszeit, Benzin, Essen (50,00 €) für die Arbeiten vorlegst, kannst du im Gegenzug, aber NUR dann die Grundmiete zurückzahlen.
-Wenn du nichts zu verbergen hast, laß es ruhig auf einen Besuch seitens des jobcenter mit Voranmeldung ankommen. Dann geben sie Ruhe.
Mit freundl.Grüßen

Hallo,

ja, das Jobcenter kann die Mietzahlung zurückverlangen. Sie sollten Ihren Bescheid einmal richtig lesen, da steht ausdrücklich drin, dass die bewilligten Zahlungen für Unterkunft und Heizung ausschließlich für diese zu verwenden sind. Eine Zuwiderhandlung zieht folglich sogar Strafanzeigen nach sich.

Sie werden nicht umhinkommen, die Miete wieder zu erstatten. Notfalls wird Ihnen die Behörde die zukünftigen Zahlungen entsprechend reduzieren, bis der Betrag ausgeglichen ist.

Sie haben daher nur einen Chance, gehen Sie mit dem Schreiben zu Ihrem Amtsgericht und lassen Sie sich einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt für Sozialrecht geben. Der berät Sie dann in dem Sachverhalt und vertritt Sie notfalls für Sie kostenlos vor Gericht.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen