Schönen Guten Tag,
Ich hab ein Problem und bitte um Rat.
Ich bin vor 2 Tagen in meine neue Wohnung gezogen.Im Mietvertrag ist vereinbart, das die Kaltmiete für 4 Monate entfällt. Unter diesem steht, das der Mieter die Wohnung Tapiziert, Streicht, und Laminat verlegt.
Ich war der Meinung gelesen zu haben das wenn im Mietvertrag steht das der Erlass der Kosten dafür genutzt wird das die Wohnung renoviert wird keine Kostenrückerstattung der Arge fällig werden dürfte.
Ich habe nun ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, die nun eine Rückzahlung der Grundmiete von mir Verlangen.
Meine Fragen sind nun,kann der Jobcenter dieses Zurückverlangen obwohl es für die Renovierung genutzt wurde?
Gibt es irgendwelche Paragraphen diesbezüglich?
Wie sieht es aus, falls ich wirklich die Kosten zurückerstatten muss, kann ich dann Rückwirkend die Renovierungskosten beantragen?
Was wahrscheinlich darauf hinauslaufen wird das ein Aussendiesntmitarbeiter vorbeikommt um zu gucken ob Bedarf besteht und feststellt das keiner besteht … -.-
Würde mich auf Antworten freuen
Mit freundlichen Grüßen