Vermieter Kaution

Liebe/-r Experte/-in,
Wir hatten gestern unsere Wohnungsübergabe. Nach etlichen Nacharbeiten und einigem Ärger ist nun dies aber endlich geschehen.
In den letzten Tagen aber hat unser Hund sein Geschäft im Garten „erledigt“ die Kothaufen (6 -7 St.) lagen einige Tage im Gras bis ich sie entfernt hatte. Nun waren alle Heizkörper gestrichen, Türen, Rahmen und Wände. Die Wohnung war dann auch endlich sauber und die Übergabe wurde gemacht.

Zum Schluß meinte der Vermieter dann aber er habe Fotos vom Garten gemacht und er würde jetzt erst einmal abwarten ob Gras wachsen würde und wie dies dann aussieht (ich habe sogar noch Samen gestreut da einige Spuren vom spielen des Hundes da waren) wenn es nichts wird würde er dies dann von einer Firma erledigen lassen und so lange behält er die Kaution ein und wird dies ggf. auch verechnen. Die letzten Jahre haben wir den Garten des 3 Familienhauses immer gepflegt und genutzt. Ich schätze das wir gut 400.- in den Garten in den letzten Jahren gesteckt haben. Und dann kommt der nun mit so was daher.

Darf er das einfach so oder gibt es da nicht Regeln??

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Naja - das ist nicht so leicht zu beantworten ohne zu wissen um wieviel Kaution es dabei geht und den Garten (Größe, Aussehen vorher / nachher) gesehen zu haben. Von den Häuferln (wenn’s nicht 6-7 Stk. pro cm2 sind, die ewig liegenbleiben) passiert dem Rasen meist weniger als vom Urin. Der verbrennt das Gras meist völlig und ruiniert alle Blumen, etc.

Wenn dort ein Hund (wie groß?) jahrelang ständig sein Geschäft gemacht hat, überall markiert und im (zuvor mit der Nagelschere geschnittenen englischen) Rasen sämtliche Wühlmäuse usw. ausgegraben hat kann ich mir durchaus vorstellen daß das Einbehalten der Kaution für die Beseitigung der Flurschäden in einem 5000m2 grossen Park nicht ganz unlogisch oder unberechtigt ist.

Wenn’s nur ein Chihuaha war, der dort auf einer 25m2 grossen G’stätt’n eine Woche lang hingekackt hat wird der Schaden nicht so groß sein als daß man ihn nicht mit einem Kilo Grassamen und einem Sackerl Erde beheben kann. Dann wäre das Einbehalten von ein paar Tausender Kaution m.E. unverhältnismäßig.

Aus dem Grund lasse ich gleich einmal gar keine Tiere auf’s Grundstück (ginge bei unserem Betrieb als Therapie- und Seminarzentrum auch schon aus vielen anderen Gründen gar nicht) und kalkuliere nach Möglichkeit immer gleich die zu erwartenden Schäden mit in die Miete ein oder lehne Anfragen ab, bei denen ich schon mit übermässig viel Dreck und Zerstörung rechnen müsste.

Grüße aus Wien
Norbert
http://www.metamorphosys.info

Warten Sie einfach ab, bis wieder „Gras über die Sache gewachsen ist“!

Hallo JoVo79,
ganz klare Antwort: Nein, das darf der Vermieter so nicht machen!!
Selbst wenn er Ihnen den Garten (den Rasenn) wie in Wimbeldon übergeben hat, also astrein, dürfte er das nicht machen.
Er wußte das Sie einen Hund haben und dort gespielt wird und der Rasen wächst wo er wachsen will. Eine Einbehaltung ist da ungerechtfertigt, ebenso wie eine Fachfirma zu beauftragen. Selbst wenn vorher eine Fachfirma den Garten instandgesetzt hatte, bevor Sie eingezogen sind, ist es dermaßen überzogen…
Sollten Sie jetzt wieder zur Miete wohnen würde ich Ihnen raten zum Deutschen Mieterschutzbund (DMB) zu gehen, die gehen auch vor Gericht für einen.
Machen Sie bitte noch Fotos für die Akte. Falls Sie noch Fotos von früher haben (wie der Garten am Anfang aussah), bitte unbedingt aufbewahren, sowas wollen Richter immer sehen!!
Tatsache ist, das die meisten Vermieter so überzogen reagieren (so nach dem Motto Frechheit siegt!), aber die Richter haben dazu schon viele BGB Urteile erlassen zu Gunsten der Mieter!
Was unwichtig ist, ist das Sie 400,- Euro reingesteckt haben, da werden die Richter zu Recht sagen, dass das Ihr Privatvergnügen war. Dazu waren Sie nicht verpflichtet!!
Aber schauen Sie auch noch mal in den Mietvertrag nach was zu Gartenpflege gesagt wird und wie die Übergabe stattfinden muss. Und setzen Sie ihm schriftlich eine Frist für die Rückzahlung, das sollte man nicht versäumen!! Er darf die Kaution höchstens 3 Monate einbehalten, dann muß er zahlen!!
Alles Gute Hase1

War Hundehaltung genehmigt?